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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11 B ER (https://dejure.org/2011,10139)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.03.2011 - L 13 AS 82/11 B ER (https://dejure.org/2011,10139)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. März 2011 - L 13 AS 82/11 B ER (https://dejure.org/2011,10139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Arbeitslosengeld II - gegenwärtiger Bedarf - streitiges Rechtsverhältnis - Überprüfungsantrag - keine Leistungen für die Vergangenheit - Unterkunft und Heizung - Heizkosten - offenkundig unangemessene Wohnfläche - keine ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 SGB II; § 44 SGB X; § 86 Abs. 2 S. 2 SGG
    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs wegen Vorgreiflichkeit der Hauptsache grds. nicht mit Erfolg durchgesetzt werden; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs wegen Vorgreiflichkeit der Hauptsache grds. nicht mit Erfolg durchgesetzt werden; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Befriedigung eines vergangenen Bedarfs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 713 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11
    In Bezug auf die Angemessenheit der Heizkosten bei Wohneigentum hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 33/08 R - juris Rn. 17 ff., 26 ff.) klare Grundsätze aufgestellt, an denen sich das Sozialgericht vorliegend nicht ausreichend orientiert hat.

    Das Bundessozialgericht hat in nicht zu verkennender Eindeutigkeit den Grundsatz aufgestellt, dass für die Angemessenheit der Kosten eines Eigenheims, wie bei einer Mietwohnung, die anerkannte Wohnungsgröße für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau und die Aufwendungen für eine Wohnung dieser Größe mit unterem Wohnstandard zu Grunde zu legen sind (Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 33/08 R - juris Rn. BSG, a. a. O., Rn. 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2009 - L 12 B 98/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11
    Ob dies zu einer weitergehenden Einschränkung der Möglichkeit führt, einstweiligen Rechtsschutz parallel zur Antragstellung nach § 44 SGB X zu beantragen - etwa aufgrund der Erwägung, durch die ursprüngliche Hinnahme des Bescheides habe der Adressat dokumentiert, dass eine Eilbedürftigkeit nicht vorliege (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. November 2009 - L 12 B 98/09 AS ER - juris Rn. 3), kann der Senat aufgrund der vorstehenden Erwägungen dahinstehen lassen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2009 - L 13 AS 242/09

    2. Wohnsitz; Absetzbetrag; Absetzung; Abzug; Angehöriger; Anrechnung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11
    Lediglich dann, wenn der nicht erfolgte Ausgleich für die Vergangenheit noch in der Weise in die Zukunft hineinwirkt, dass durch die erfolgte Leistungsverpflichtung für die Vergangenheit erhebliche und schwerwiegende Rechtsverletzungen für die Zukunft drohen (sog. Nachholbedarf, s. dazu Wehrhahn, in: Estelmann, SGB II, Stand: März 2011, § 86 b SGG, Rn. 69), kommt ausnahmsweise wegen akuter Dringlichkeit die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers im einstweiligen Rechtschutzverfahren in Betracht, auch für einen vor der Antragstellung (bei Gericht) entstandenen vergangenen Bedarf Leistungen zu erbringen (st. Rspr. des beschließenden Senats, s. z. B. die Beschl. vom 7. Januar 2011 - L 13 AS 2/11 B ER -, vom 4. Januar 2011 - L 13 AS 413/10 B ER -, vom 11. August 2010 - L 13 AS 257/10 B ER -, und vom 12. Oktober 2009 - L 13 AS 242/09 B ER - vgl. hierzu auch Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86 b Rn. 35 a; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, Rn. 260 - jeweils m. w. Nachw.; Wündrich, SGb 2010, 267 (271)).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 41/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11
    Lediglich im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung gewinnen Kostensenkungsaufforderungen der Träger ihre Bedeutung als Informationen gegenüber dem Hilfebedürftigen mit Aufklärungs- und Warnfunktion (BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11b AS 41/06 R - juris Rn. 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2008 - L 9 AS 111/08

    Voraussetzungen für die Rücknahme einer Leistungskürzung von Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11
    Zwar ist aufgrund eines derartigen Überprüfungsantrags die Anbringung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz grundsätzlich (wieder) möglich, da der Einwand des Nichtbestehens eines einer einstweiligen Regelung zugänglichen Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten entfällt; es verbleibt aber dabei, dass das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG regelmäßig nicht darauf gerichtet ist, Geldleistungen für die Vergangenheit, sondern für die Gegenwart und Zukunft zu gewähren (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. April 2008 - L 9 AS 111/08 ER - juris Rn. 13 f., m. w. Nachw.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - L 7 AS 4197/10 ER-B - juris Rn. 18, m. w. Nachw.).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11
    Die vom SG Lüneburg angegebene Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - geht von der Prämisse aus, dass der Grundsicherungsträger in Bezug auf die konkrete Wohnung keine Bedenken gegen die Angemessenheit der Wohnung als solche hatte (Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - juris Rn. 14); in diesem Falle ist es ihm verwehrt, die etwaige Unangemessenheit der Wohnungsgröße als nur einen einzelnen Faktor bei der Bemessung der angemessenen Heizkosten wieder zur Geltung zu bringen.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 AS 4197/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Überprüfung bestandskräftiger Bescheide -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11
    Zwar ist aufgrund eines derartigen Überprüfungsantrags die Anbringung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz grundsätzlich (wieder) möglich, da der Einwand des Nichtbestehens eines einer einstweiligen Regelung zugänglichen Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten entfällt; es verbleibt aber dabei, dass das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG regelmäßig nicht darauf gerichtet ist, Geldleistungen für die Vergangenheit, sondern für die Gegenwart und Zukunft zu gewähren (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. April 2008 - L 9 AS 111/08 ER - juris Rn. 13 f., m. w. Nachw.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - L 7 AS 4197/10 ER-B - juris Rn. 18, m. w. Nachw.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 14 AL 373/10

    Berufsausbildungsbeihilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Antrag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11
    Hinzu tritt die - den Erlass einer einstweiligen Anordnung vor einer Entscheidung der Behörde über den Antrag nach § 44 SGB X indes nicht zwingend ausschließende (vgl. LSG Baden-Württemberg, a. a. O., juris Rn. 5, m. w. Nachw.) - Erwägung, dass ein Antrag nach § 44 SGB X die Bestandskraft (§ 77 SGG) des Ursprungsbescheides so lange nicht aufhebt, bis ihm ganz oder teilweise entsprochen wird (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2011 - L 14 AL 373/10 B ER - juris Rn. 3, m. w. Nachw.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 13 AS 257/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11
    Lediglich dann, wenn der nicht erfolgte Ausgleich für die Vergangenheit noch in der Weise in die Zukunft hineinwirkt, dass durch die erfolgte Leistungsverpflichtung für die Vergangenheit erhebliche und schwerwiegende Rechtsverletzungen für die Zukunft drohen (sog. Nachholbedarf, s. dazu Wehrhahn, in: Estelmann, SGB II, Stand: März 2011, § 86 b SGG, Rn. 69), kommt ausnahmsweise wegen akuter Dringlichkeit die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers im einstweiligen Rechtschutzverfahren in Betracht, auch für einen vor der Antragstellung (bei Gericht) entstandenen vergangenen Bedarf Leistungen zu erbringen (st. Rspr. des beschließenden Senats, s. z. B. die Beschl. vom 7. Januar 2011 - L 13 AS 2/11 B ER -, vom 4. Januar 2011 - L 13 AS 413/10 B ER -, vom 11. August 2010 - L 13 AS 257/10 B ER -, und vom 12. Oktober 2009 - L 13 AS 242/09 B ER - vgl. hierzu auch Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86 b Rn. 35 a; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, Rn. 260 - jeweils m. w. Nachw.; Wündrich, SGb 2010, 267 (271)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2011 - L 13 AS 413/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11
    Lediglich dann, wenn der nicht erfolgte Ausgleich für die Vergangenheit noch in der Weise in die Zukunft hineinwirkt, dass durch die erfolgte Leistungsverpflichtung für die Vergangenheit erhebliche und schwerwiegende Rechtsverletzungen für die Zukunft drohen (sog. Nachholbedarf, s. dazu Wehrhahn, in: Estelmann, SGB II, Stand: März 2011, § 86 b SGG, Rn. 69), kommt ausnahmsweise wegen akuter Dringlichkeit die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers im einstweiligen Rechtschutzverfahren in Betracht, auch für einen vor der Antragstellung (bei Gericht) entstandenen vergangenen Bedarf Leistungen zu erbringen (st. Rspr. des beschließenden Senats, s. z. B. die Beschl. vom 7. Januar 2011 - L 13 AS 2/11 B ER -, vom 4. Januar 2011 - L 13 AS 413/10 B ER -, vom 11. August 2010 - L 13 AS 257/10 B ER -, und vom 12. Oktober 2009 - L 13 AS 242/09 B ER - vgl. hierzu auch Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86 b Rn. 35 a; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, Rn. 260 - jeweils m. w. Nachw.; Wündrich, SGb 2010, 267 (271)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2011 - L 13 AS 2/11
  • SG Mainz, 28.03.2019 - S 12 KR 1131/19

    Schulische Integrationshelfer bei Diabetes Mellitus

    Ein Antrag nach § 44 SGB X ändert die Bestandskraft eines Ursprungsbescheides zwar so lange nicht, wie ihm nicht ganz oder teilweise entsprochen worden ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.07.2011 - L 5 AS 226/11 B ER, Rn. 16, 20 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.03.2011 - L 13 AS 82/11 B ER, Rn. 8; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2011 - L 14 AL 373/10 B ER, Rn. 3; Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2010 - L 7 AS 651/10 B ER, Rn. 19; SG Dortmund, Beschluss vom 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14 ER, Rn 31; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER, Rn. 19 ff., alle juris).
  • SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen

    Ein Antrag nach § 44 SGB X ändert die Bestandskraft des Ursprungsbescheids so lange nicht, wie ihm nicht ganz oder teilweise entsprochen worden ist (vgl. Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.07.2011 - L 5 AS 226/11 B ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.03.2011 - L 13 AS 82/11 B ER - juris (Rn. 8); LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2011 - L 14 AL 373/10 B ER - juris (Rn. 3); Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2010 - L 7 AS 651/10 B ER - juris (Rn. 19)).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2018 - L 6 KR 30/18

    (Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige

    Denn ein Antrag nach § 44 SGB X ändert die Bestandskraft (§ 77 SGG) des Ursprungsbescheids so lange nicht, wie ihm nicht ganz oder teilweise entsprochen worden ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. März 2011, Az.: L 13 AS 82/11 B ER, juris Rn. 8; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2011, Az.: L 14 AL 373/10 B ER, juris Rn. 3).
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