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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09 (https://dejure.org/2010,5523)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.03.2010 - L 13 EG 44/09 (https://dejure.org/2010,5523)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. März 2010 - L 13 EG 44/09 (https://dejure.org/2010,5523)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Berücksichtigung von erarbeitetem, aber nicht zugeflossenem Arbeitsentgelt bei der Bestimmung der Höhe des Elterngeldes; Anspruch auf Berücksichtigung von Insolvenzgeld bei der Bestimmung der Höhe des Elterngeldes; Auslegung der Definition des "erzielten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
    Für die Einkommenserzielung genügt es hingegen nicht, lediglich den Anspruch auf Auszahlung des Einkommens erarbeitet zu haben (Senatsurteile vom 26.08.2009 - L 13 EG 5/09 und 24/09).

    Soweit die Klägerin eine Ungleichbehandlung zur Gruppe derjenigen sieht, denen Arbeitsentgelt nachgezahlt worden ist, besteht diese - wie dargestellt - nicht; soweit die Nachzahlung außerhalb des Bemessungszeitraums erfolgt, ist diese nicht elterngeldsteigernd zu berücksichtigen (so auch die Senatsurteile vom 26.08.2009, a.a.O.).

    Abgesehen hiervon lassen sich Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität im Rahmen einer Massenverwaltung anführen, insbesondere wenn im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststeht, ob und ggf. wann eine Nachzahlung erfolgt, oder nicht ohne weiteres erkennbar ist, in welcher Höhe die Nachzahlung für den Bemessungszeitraum oder andere Zeiträume erfolgt ist (so der dem Urteil des Senats vom 26.08.2009 - L 13 EG 5/09 - zu Grunde liegende Sachverhalt).

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
    Das Bundessozialgericht hat diesen Weg für das Arbeitslosen-, Unterhalts- und Krankengeld beschritten und bei der Bemessung der vorgenannten Leistungen im Wege der verfassungskonformen Auslegung auch das Einkommen berücksichtigt, das dem Versicherten für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Annahmeverzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (BSG, Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 für das Unterhaltsgeld; Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 für das Arbeitslosengeld und Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R für das Krankengeld); diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber inzwischen für das Arbeitslosengeld - wie zuvor dargestellt - aufgegriffen.

    Den letztgenannten Gesichtspunkten der Verwaltungspraktikabilität und Beschleunigung hat das BSG bei der Krankengeldberechnung zwar mit dem Argument keine Bedeutung beigemessen, dass sie für alle Sozialleistungen gelten (BSG, Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R).

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
    Aber auch im Falle der Nachzahlung von Arbeitsentgelt außerhalb des Bemessungszeitraums sind die vorgenannten Erwägungen nicht auf das Elterngeld übertragbar, weil hier mangels Beitragsleistung keine Äquivalenzabweichungen zu besorgen sind (so auch für die Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03; a.A.: SG Aachen, Urteil vom 23.09.2008 - S 13 EG 10/08).

    Vor dem Hintergrund des weiten Gestaltungsspielraum, den der Gesetzgeber bei steuerfinanzierten Sozialleistungen hat (zur Arbeitslosenhilfe: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03), gibt es ausreichende sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung, hinter denen die auch von der Klägerin angeführten "Gerechtigkeitsgesichtspunkte" zurücktreten, die v.a. darin bestehen, dass der Betroffene keinen Einfluss darauf hat, ob sich sein Arbeitgeber vertragskonform verhält oder ob er wegen Zahlungsunfähigkeit insolvent wird.

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
    Ferner spicht dafür die Entstehungsgeschichte, denn der Gesetzgeber hat im Gesetzgebungsverfahren den Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen, den Einkommensbegriff des Elterngeldes anstatt am Einkommensbegriff des Sozialrechts an demjenigen des Steuerrechts zu orientieren (Senats-Urteil vom 12.12.2008 - L 13 EG 32/08 - zum - steuerrechtlichen - Einkommensbegriff inzwischen auch BSG, Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R).

    Der Gesetzgeber ging dabei nachvollziehbar davon aus, unterschiedliche Einkommensbegriffe im Steuer- und Elterngeldrecht wären für die Berechtigten nicht nachvollziehbar gewesen und die zumeist einkommenssteuerpflichtigen Elterngeldempfänger würden einen Bezug zum Steuerrecht eher akzeptieren als einen Verweis auf die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Senats-Urteil vom 26.9.2008 - L 13 EG 27/08 unter Bezugnahme auf den Änderungsvorschlag des Bundesrats, BR-Drucks. 426/06, S. 1, bestätigt durch BSG, Urteil vom 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R).

  • SG Aachen, 23.09.2008 - S 13 EG 10/08

    Berechnung des Elterngeldes, Berücksichtigung von zunächst vorenthaltenem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
    Das spricht dafür, dass der Gesetzgeber beim Elterngeld bewusst darauf verzichtet hat, nicht gezahltes oder außerhalb des Bemessungszeitraum nachgezahltes Arbeitsentgelt bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen und es beim tatsächlich im Bemessungszeitraum gezahlten Einkommen zu belassen (ähnlich für die tatsächlich innegehabte Steuerklasse nach Lohnsteuerklassenwechsel: BSG, Urteile vom 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R; a.A.: SG Aachen, Urteil vom 23.09.2008 - S 13 EG 10/08).

    Aber auch im Falle der Nachzahlung von Arbeitsentgelt außerhalb des Bemessungszeitraums sind die vorgenannten Erwägungen nicht auf das Elterngeld übertragbar, weil hier mangels Beitragsleistung keine Äquivalenzabweichungen zu besorgen sind (so auch für die Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03; a.A.: SG Aachen, Urteil vom 23.09.2008 - S 13 EG 10/08).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
    "Erzielen" enthält sowohl Elemente des Erlangens als auch des Erwirtschaftens, ohne eine Aussage zu treffen, zu welchem Zeitpunkt dies erfolgt sein muss (für § 112 Abs. 3 S. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), der auch auf die Einkommenserzielung im Bemessungszeitraum abstellt: Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94).

    Das Bundessozialgericht hat diesen Weg für das Arbeitslosen-, Unterhalts- und Krankengeld beschritten und bei der Bemessung der vorgenannten Leistungen im Wege der verfassungskonformen Auslegung auch das Einkommen berücksichtigt, das dem Versicherten für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Annahmeverzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (BSG, Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 für das Unterhaltsgeld; Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 für das Arbeitslosengeld und Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R für das Krankengeld); diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber inzwischen für das Arbeitslosengeld - wie zuvor dargestellt - aufgegriffen.

  • LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 51/08

    Elterngeld - Berechnung des Elterngeldes - Einkommensermittlung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
    Es ist zudem konsequent und insoweit im Rahmen des Gestaltungsspielraums, wenn der Gesetzgeber bei einer einkommensabhängigen steuerfinanzierten Leistung nur steuerpflichtige Einkommensbestandteile bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt (Senats-Urteil vom 30.1.2009 - L 13 EG 48/08; LSG Bayern, Urteil vom 24.06.2009 - L 12 EG 51/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 13 EG 48/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
    Es ist zudem konsequent und insoweit im Rahmen des Gestaltungsspielraums, wenn der Gesetzgeber bei einer einkommensabhängigen steuerfinanzierten Leistung nur steuerpflichtige Einkommensbestandteile bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt (Senats-Urteil vom 30.1.2009 - L 13 EG 48/08; LSG Bayern, Urteil vom 24.06.2009 - L 12 EG 51/08).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
    Das Bundessozialgericht hat diesen Weg für das Arbeitslosen-, Unterhalts- und Krankengeld beschritten und bei der Bemessung der vorgenannten Leistungen im Wege der verfassungskonformen Auslegung auch das Einkommen berücksichtigt, das dem Versicherten für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Annahmeverzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (BSG, Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 für das Unterhaltsgeld; Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 für das Arbeitslosengeld und Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R für das Krankengeld); diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber inzwischen für das Arbeitslosengeld - wie zuvor dargestellt - aufgegriffen.
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
    Insoweit sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur nach Art. 3 Abs. 1 GG gebotenen Berücksichtigung von Einmalzahlungen in der Arbeitlosenversicherung einschlägig (BVerfG, Beschluss vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - L 13 EG 27/08

    Anspruch auf Elterngeld, elterngeldsteigernde Berücksichtigung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 32/08

    Berechnung des Elterngeldes, Einkommen aus Erwerbstätigkeit, steuerpflichtiges

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    bbb) Entgegen der Auffassung des Klägers führt auch eine Auslegung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des BEEG zu dem Schluss, dass das steuerfrei gewährte Insolvenzgeld nicht zum Einkommen iS des § 2 Abs. 1 BEEG zu rechnen ist (vgl zu den steuerfreien Einnahmen im Rahmen der Einkommensermittlung nach dem BEEG: Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, 2007, RdNr 150 - 153; Pauli in Hambüchen, BEEG/EStG/BKGG, Stand 12/2009, § 2 BEEG RdNr 7; konkret zur Nichtberücksichtigung des Insolvenzgeldes Jaritz in Roos/Bieresborn, MuSchG, Stand 7/2012, § 2 BEEG RdNr 84 ff, 88; LSG Nordrhein-Westfalen Urteile vom 19.3.2010 - L 13 EG 44/09 - Juris RdNr 26, mit Anm von Dau in jurisPR-SozR 10/2010 Anm 4, sowie vom 27.6.2011 - L 13 EG 7/11 - Juris RdNr 22; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 8.6.2011 - L 2 EG 12/10 - Juris RdNr 38) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 3591/10

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von

    Auch die Nichtberücksichtigung von Insolvenzgeld verstößt nicht gegen Art. 3 GG (LSG Nordrhein-Westfalen 19.03.2010, L 13 EG 44/09; 27.06.2011, L 13 EG 7/11; LSG Niedersachsen-Bremen 08.06.2011, L 2 EG 12/10; jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - L 13 EG 29/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen die Anwendung des strengen Zuflussprinzips bei der Bestimmung des erzielten Einkommens im Bemessungszeitraum bejaht (vgl. dazu die Urteile des Senates v. 19.03.2010 - L 13 EG 44/09, Juris Rn. 17 ff.; Urteile v. 26.8.2009 - L 13 EG 5/09, L 13 EG 24/09, L 13 EG 25/08 alle in Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10

    Arbeitslosengeld; Elterngeld; Entgeltersatzleistung; Familie; Folgerichtigkeit;

    Sie verweist auf das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. März 2010 - L 13 EG 44/09 -.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - L 13 EG 7/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Das Insolvenzgeld fällt schon deshalb nicht unter den Begriff des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, weil es steuerfrei gewährt wird (so bereits Senat, Urteil vom 19.03.2010 - L 13 EG 44/09 - juris Rdnr. 26).
  • SG Lübeck, 09.11.2010 - S 1 EG 2/09

    Festsetzung des Elterngeldes nach den der Einkommensteuer unterliegenden

    Die Rechtsprechung ist insoweit eindeutig und einheitlich (vergleiche Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2008, L 13 EG 27/08; BSG, Urteil vom 25. Juni 2009, B 10 EG 9/08 R; SG Darmstadt, Urteil vom 14. Oktober 2008, S 6 EG 6/08; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Februar 2010, L 1 EG 6/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2010, L 13 EG 44/09; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juni 2009, L 12 EG 51/08; andere, jedoch mittlerweile aufgegebene Rechtsauffassung: SG Aachen, Urteil vom 8. April 2008, S 13 EG 19/07).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2011 - L 13 EG 7/11
    Das Insolvenzgeld fällt schon deshalb nicht unter den Begriff des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, weil es steuerfrei gewährt wird (so bereits Senat, Urteil vom 19.03.2010 - L 13 EG 44/09 - juris Rdnr. 26).
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