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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2006 - L 13 R 75/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2006 - L 13 R 75/06 (https://dejure.org/2006,80286)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.10.2006 - L 13 R 75/06 (https://dejure.org/2006,80286)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - L 13 R 75/06 (https://dejure.org/2006,80286)
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Wird zitiert von ... (19)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2007 - L 13 R 87/07

    Anspruch auf Rückzahlung eines als Rentenzahlung nach dem Tod des Rentners auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG a.a.O. m.w.Nw.; Urteil vom 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R, Juris; Urteil vom 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R, Juris), der sich der Senat angeschlossen hat (LSG NRW, Urteil vom 20.10.2006 - L 13 R 75/06, Juris), genügt es dafür bereits, wenn die Bank die ohne Rechtsgrund auf ein im Soll stehendes Konto gezahlte Rente in das Tagessaldo einstellt, also vorläufig gegen ihre offenen Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis verrechnet (BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R, Juris Rz. 23).

    Nach Ansicht des Senats wird die Vorschrift in der vorliegenden Konstellation indes von § 118 Abs. 3 SGB VI verdrängt, weil § 118 Abs. 3 SGB VI als Sonderregelung (lex specialis) des Pfändungs- und Aufrechnungsschutzes dem § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I vorgeht (LSG NRW, Urteil vom 20.10.2006 - L 13 R 75/06, Juris Rz. 24 m.w.Nw.).

    Verfassungsrechtliche Bedenken der Beklagten gegen die zugrunde gelegte Auslegung des § 118 SGB VI teilt der Senat nicht (so schon Urteil vom 20.10.2006 - L 13 R 75/06, Juris Rz. 27).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 4 R 177/06

    Rentenversicherung

    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht die Vorschrift des § 55 Abs. 1 SGB I der Einstellung der Rente für Juli 2004 in das Kontokorrent nicht entgegen und schließt die Anwendung des Befriedigungsverbots des § 118 Abs. 3 S. 4 SGB VI nicht aus (so auch LSG NRW, Urteil vom 22.08.2005, - L 3 R 98/05 - Urteil vom 25.10.2006, - L 8 R 139/05 - Urteil vom 20.10.2006, - L 13 R 75/06 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2007 - L 4 R 4/07

    Rentenversicherung

    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht die Vorschrift des § 55 Abs. 1 SGB I der Einstellung der Rente in das Kontokorrent nicht entgegen und schließt die Anwendung des Befriedigungsverbots des § 118 Abs. 3 S. 4 SGB VI nicht aus (so auch LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 4 R 177/06 -, Urteil vom 22.08.2005, - L 3 R 98/05 - Urteil vom 25.10.2006, - L 8 R 139/05 - Urteil vom 20.10.2006, - L 13 R 75/06 -).
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