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   LSG Berlin, 12.06.2003 - L 14 AL 2/01   

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https://dejure.org/2003,24278
LSG Berlin, 12.06.2003 - L 14 AL 2/01 (https://dejure.org/2003,24278)
LSG Berlin, Entscheidung vom 12.06.2003 - L 14 AL 2/01 (https://dejure.org/2003,24278)
LSG Berlin, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - L 14 AL 2/01 (https://dejure.org/2003,24278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhife wegen fehlender Arbeitsbereitschaft; Zur Verfügung stellen zur Arbeitsvermittlung; Objektive und subjektive Verfügbarkeit eines Arbeitslosen; Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung im Rahmen des objektiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin, 12.06.2003 - L 14 AL 2/01
    Die fehlende Bereitschaft zur Aufnahme einer zumutbaren, der Leistungsfähigkeit entsprechenden Beschäftigung liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Arbeitslosen bzw. Versicherten, so dass sich negative Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld ergeben, wenn ein Arbeitsloser sich der Arbeitsvermittlung nur unterhalb seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellt (ausdrücklich BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 R -, BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7).

    Ihre Wirkung besteht darin, ein objektives gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen bis zum Eintritt des in der Rentenversicherung versicherten Risikos der Erwerbsminderung zu fingieren (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 35/91 -, BSGE 71, 12, (15) = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4 und vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 R -, BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7).

    Die "Sperrwirkung" der Nahtlosigkeitsregelung entfaltet sich allein im Rahmen der objektiven Verfügbarkeit und verhindert, dass Versicherungsschutz aus beiden Versicherungszweigen deshalb nicht gewährt wird, weil die Bundesanstalt für Arbeit und der Rentenversicherungsträger die objektive Leistungsfähigkeit unterschiedlich beurteilen (BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 R -, BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7).

    Vielmehr liegt die fehlende Bereitschaft zur Aufnahme einer zumutbaren, der Leistungsfähigkeit entsprechenden Beschäftigung im eigenen Verantwortungsbereich des Arbeitslosen bzw. Versicherten, so dass sich negative Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld ergeben, wenn ein Arbeitsloser sich der Arbeitsvermittlung nur unterhalb seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellt (ausdrücklich BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 R -, BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin, 12.06.2003 - L 14 AL 2/01
    Aufgabe der "Nahtlosigkeitsregelung" ist es nicht, einen nahtlosen Leistungsbezug bis zum Abschluss eines rentenrechtlichen (Verwaltungs- und Gerichts-)Verfahrens sicherzustellen (BSG, Urteil vom 29. April 1998 - B 7 AL 18/97 R -, SozR 3-4100 § 105 a Nr. 5).
  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 49/77

    Zur Frage, ob der voll leistungsfähige Arbeitslose, der nur zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus LSG Berlin, 12.06.2003 - L 14 AL 2/01
    Die subjektive Verfügbarkeit ist nur zu bejahen, wenn der Arbeitslose bereit ist, alle seiner objektiven Leistungsfähigkeit entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen aufzunehmen (BSG, Urteil vom 1. August 1978 - 7 RAr 49/77 -, BSGE 47, 40 (42) = SozR 4100 § 103 Nr. 18).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91

    Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin, 12.06.2003 - L 14 AL 2/01
    Ihre Wirkung besteht darin, ein objektives gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen bis zum Eintritt des in der Rentenversicherung versicherten Risikos der Erwerbsminderung zu fingieren (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 35/91 -, BSGE 71, 12, (15) = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4 und vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 R -, BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7).
  • LSG Bayern, 23.01.2018 - L 10 AL 134/15

    Anwendung der Regelung des § 145 SGB III

    Für die Anwendung des § 145 SGB III ist kein Raum, wenn sowohl die Beklagte als auch der Rentenversicherungsträger von einem positiven Leistungsvermögen ausgehen (vgl LSG Berlin, Urteil vom 12.06.2003 - L 14 AL 2/01 - juris).
  • SG Karlsruhe, 22.04.2013 - S 11 AL 3545/12

    Arbeitslosengeld - Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeitsregelung -

    Aufgabe der Nahtlosigkeitsregelung ist es nicht, einen nahtlosen Leistungsbezug bis zum Abschluss eines rentenrechtlichen Verfahrens sicherzustellen (LSG Berlin, Urteil vom 12.06.2003, L 14 AL 2/01, Rn. 25 f.; LSG Bayern, Urteil vom 15.12.2011, L 9 AL 66/09, Rn. 37 ff. - jeweils nach juris).
  • LSG Hessen, 19.03.2021 - L 7 AL 31/20

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Anforderungen an den Eintritt der

    Aufgabe der Nahtlosigkeitsregelung sei es aber nicht, einen nahtlosen Leistungsbezug bis zum Abschluss eines rentenrechtlichen Verfahrens sicherzustellen (vgl. Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 12. Juni 2003 - L 14 AL 2/01; SG Karlsruhe, Urteil vom 22. April 2013 - S 11 AL 3545/12).
  • SG Osnabrück, 28.10.2009 - S 16 AL 83/08
    Allein diese Merkmale bestimmen den Anwendungsbereich der Nahtlosigkeitsregelung (vgl. BSG, Urteil vom 09.09.1999, Az.: B 11 AL 13/99 R; juris Rn. 15LSG Berlin, Urteil vom 12.06.2003, Al 14 AL 2/01 juris Rn. 25).

    Dann allerdings schließt der fehlende Wille zur Vermittlung einen Anspruch trotz § 125 SGB III aus (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 12.06.2003, Al 14 AL 2/01, juris Rn. 26).

  • SG Marburg, 04.02.2020 - S 2 AL 47/19
    Aufgabe der Nahtlosigkeitsregelung ist es aber nicht, einen nahtlosen Leistungsbezug bis zum Abschluss eines rentenrechtlichen Verfahrens sicherzustellen (vgl. Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 12. Juni 2003 - L 14 AL 2/01; SG Karlsruhe, Urteil vom 22.04.2013 - S 11 AL 3545/12).
  • SG Osnabrück, 23.05.2006 - S 4 AL 217/02
    Das Landessozialgericht - LSG -Berlin (Urteil vom 12. Juni 2003 Az.: L 14 AL 2/01) hat dagegen ausgeführt, § 125 SGB III finde keine Anwendung, wenn beide Versicherungsträger von einem objektiv vorhandenen Leistungsvermögen ausgehen und nur der Arbeitslose meint, sein Leistungsvermögen sei aufgehoben.
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