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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH   

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https://dejure.org/2012,5948
LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH (https://dejure.org/2012,5948)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH (https://dejure.org/2012,5948)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - L 14 AS 206/12 B PKH (https://dejure.org/2012,5948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Regelleistung bei Prozeßkostenhilfe; Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe der Regelleistung als Begründung der hinreichenden ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 131/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
    Auch der Hinweis in dem Beschwerdeschriftsatz vom 23. Januar 2012, dass zu der hier streitgegenständlichen Rechtsfrage unter dem Aktenzeichen B 14 AS 131/11 R beim BSG eine Revision anhängig sei, ist nicht geeignet, die dargestellten Erfolgsaussichten anzunehmen.

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen nach den §§ 20 und 23 Nr. 1 SGB II sind drei Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig (B 14 AS 131/11 R, B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R); in einem dieser Verfahren, auf das der Kläger mit der Beschwerde selbst hinweist (B 14 AS 131/11 R), hat das Bundessozialgericht am 25. Januar 2012 ohne mündliche Verhandlung entschieden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2011 - L 12 AS 1360/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
    Entsprechende Anhaltspunkte ergeben sich auch nicht aus dem stattgebenden PKH-Beschluss des LSG NRW (vom 14. Oktober 2011 - L 12 AS 1360/11 B - Juris) oder aus dem vom Kläger genannten Gutachten des Prof. Dr. M. Sie werden vom Kläger auch nicht konkret angegeben.
  • BSG, 04.06.1975 - 11 RA 189/74

    Namensunterschrift - Wirksamkeit - Herauslesbarkeit des Namens - Erlernbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
    Dahin gestellt bleiben kann auch, ob die Beschwerde mangels ausreichender Schriftform (§ 173 des Sozialgerichtsgesetzes [SGG]) wegen Verwendung einer Paraphe (vgl. BSG SozR 1500 § 151 Nr. 3; BGH NJW 85, 1227; BFHE 179, 233; BAG NJW 96, 3164) oder mangels Erreichens des Gegenstandswertes in der Hauptsache von 750 Euro (§ 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG) unzulässig ist.
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
    Geht das Revisionsverfahren hingegen aus Sicht des Betroffenen negativ aus, ist er nicht gehindert, sein Rechtsschutzziel im eigenen Verfahren weiter zu verfolgen (BVerfG, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 - vgl. auch Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10 - zur Gewährung von Beratungshilfe).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 2 AS 4330/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
    Die bisher mit der hier streitigen Rechtsfrage befassten Landessozialgerichte haben hier zu entschieden, dass die durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommene Neuregelung der existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht (vgl. zuletzt: Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2011 - L 2 AS 4330/11 B -, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
    Geht das Revisionsverfahren hingegen aus Sicht des Betroffenen negativ aus, ist er nicht gehindert, sein Rechtsschutzziel im eigenen Verfahren weiter zu verfolgen (BVerfG, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 - vgl. auch Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10 - zur Gewährung von Beratungshilfe).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
    Soweit der Kläger geltend macht, dass die Regelsätze ab dem 1. Januar 2011 "nicht den im Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 gestellten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügen", begründet dies die hinreichenden Erfolgsaussichten nicht, wie das Sozialgericht schon in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt hat.
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung besteht, wenn das Gericht den Standpunkt des Prozesskostenhilfe Beantragenden aufgrund dessen Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit einer Beweisführung überzeugt ist, wobei an die Erfolgsaussicht der Klage keine überspannten Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - und vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 - jeweils Juris).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung besteht, wenn das Gericht den Standpunkt des Prozesskostenhilfe Beantragenden aufgrund dessen Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit einer Beweisführung überzeugt ist, wobei an die Erfolgsaussicht der Klage keine überspannten Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - und vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 - jeweils Juris).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 56/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob Unterzeichnung eines bestimmenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
    Dahin gestellt bleiben kann auch, ob die Beschwerde mangels ausreichender Schriftform (§ 173 des Sozialgerichtsgesetzes [SGG]) wegen Verwendung einer Paraphe (vgl. BSG SozR 1500 § 151 Nr. 3; BGH NJW 85, 1227; BFHE 179, 233; BAG NJW 96, 3164) oder mangels Erreichens des Gegenstandswertes in der Hauptsache von 750 Euro (§ 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG) unzulässig ist.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 189/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der

  • BGH, 11.10.1984 - X ZB 11/84

    "Servomotor"; Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 19 AS 734/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Geht das Revisionsverfahren hingegen aus Sicht des Betroffenen negativ aus, ist er nicht gehindert, sein Rechtsschutzziel im eigenen Verfahren weiter zu verfolgen (so ausdrücklich LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH = juris Rn 7 unter Bezugnahme auf BVerfG Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 = NJW 2010, 988 f. = juris Rn 9; BVerfG Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12, zur Gewährung von Beratungshilfe; vgl. dazu auch BVerfG Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff.).

    Eine Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vorneherein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko wägen muss, besteht nicht (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B = juris Rn 6).

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen sind mehrere Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig, die erste seit dem 11.07.2011 (vgl. dazu auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH = juris Rn 8; LSG NRW Beschluss vom 15.12.2011 - L 2 AS 1774/11 B; LSG NRW Beschluss vom 04.01.2012 - L 12 AS 2100/11 B = juris Rn 2).

    Vor diesem Hintergrund war es der Klägerin im Februar 2012 zuzumuten, das Betreiben des eigenen Verfahrens zurückzustellen bzw. förmlich zu beantragen, im Hinblick auf anhängige Revisionen das Ruhen des Verfahrens anzuordnen (§ 251 Satz 1 ZPO i.V.m. § 202 SGG; vgl. dazu auch BVerfG Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 = NJW 2010, 988 f. = juris Rn 11; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B = juris Rn 8).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 19 AS 572/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Geht das Revisionsverfahren hingegen aus Sicht des Betroffenen negativ aus, ist er nicht gehindert, sein Rechtsschutzziel im eigenen Verfahren weiter zu verfolgen (so ausdrücklich LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH = juris Rn 7 unter Bezugnahme auf BVerfG Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 = NJW 2010, 988 f. = juris Rn 9; BVerfG Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12, zur Gewährung von Beratungshilfe; vgl. dazu auch BVerfG Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff).

    Eine Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vorneherein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko wägen muss, besteht nicht (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B = juris Rn 6).

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen sind mehrere Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig, die erste seit dem 11.07.2011 (vgl. dazu auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH = juris Rn 8; LSG NRW Beschluss vom 15.12.2011 - L 2 AS 1774/11 B; LSG NRW Beschluss vom 04.01.2012 - L 12 AS 2100/11 B = juris Rn 2).

    Da die entsprechenden Bekanntmachungen des Bundessozialgerichts regelmäßig erst am Anfang des Folgemonats veröffentlicht werden, war es der Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zuzumuten gewesen, das Betreiben des eigenen Verfahrens zurückzustellen bzw. förmlich zu beantragen, im Hinblick auf die genannten Revisionen das Ruhen des Verfahrens anzuordnen (§ 251 Satz 1 ZPO i.V.m. § 202 SGG; vgl. dazu auch BVerfG Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 = NJW 2010, 988 f. = juris Rn 11; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B = juris Rn 8).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - L 19 AS 1055/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Geht das Revisionsverfahren hingegen aus Sicht des Betroffenen negativ aus, ist er nicht gehindert, sein Rechtsschutzziel im eigenen Verfahren weiter zu verfolgen (so ausdrücklich LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH = juris Rn 7 unter Bezugnahme auf BVerfG Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 = NJW 2010, 988 f. = juris Rn 9; BVerfG Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12, zur Gewährung von Beratungshilfe; vgl. dazu auch BVerfG Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff.).

    Eine Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vorneherein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko wägen muss, besteht nicht (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B = juris Rn 6).

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen sind mehrere Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig, die erste seit dem 11.07.2011 (vgl. dazu auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH = juris Rn 8; LSG NRW Beschluss vom 15.12.2011 - L 2 AS 1774/11 B; LSG NRW Beschluss vom 04.01.2012 - L 12 AS 2100/11 B = juris Rn 2).

    Vor diesem Hintergrund war es den Klägern zum Zeitpunkt der Klageerhebung zuzumuten gewesen, das Betreiben des eigenen Verfahrens zurückzustellen bzw. förmlich zu beantragen, im Hinblick auf die genannten Revisionen das Ruhen des Verfahrens anzuordnen (§ 251 Satz 1 ZPO i.V.m. § 202 SGG; vgl. dazu auch BVerfG Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 = NJW 2010, 988 f. = juris Rn 11; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B = juris Rn 8).

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