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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2009 - L 14 AS 618/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24381
LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2009 - L 14 AS 618/09 B ER (https://dejure.org/2009,24381)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2009 - L 14 AS 618/09 B ER (https://dejure.org/2009,24381)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - L 14 AS 618/09 B ER (https://dejure.org/2009,24381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Übernahme von Mietschulden zur Abwendung von Wohnungslosigkeit; Anforderungen an eine Rechtfertigung i.S.d. § 22 Abs. 5 S. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10

    Kosten der Unterkunft; selbst genutztes Eigenheim; Erhaltungsaufwand;

    Abgesehen davon, dass nach dieser Regelung die Übernahme der Aufwendungen auch "gerechtfertigt und notwendig" sein muss, wäre zudem nicht entscheidend auf den Verlust der Wohnung, sondern auf eine drohende "Wohnungslosigkeit" im Sinne von Obdachlosigkeit abzustellen (so wohl unter anderem LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2010, L 34 AS 1936/09 B ER sowie Beschluss vom 2. Juni 2009, L 14 AS 618/09 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2010, L 5 AS 2/10 B ER, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 1 AS 5292/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbegriff - Nutzung eines

    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die Übernahme von Mietschulden nur Wohnraum erhalten und nicht ein gewerbliches Mietverhältnis zur Fortsetzung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gesichert werden soll (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.06.2009 - L 14 AS 618/09 B ER = juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 14 AS 2105/12

    Zur Übernahme von wiederholten Stromschulden

    Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 - L 14 AS 618/09 B ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - L 14 AS 1533/11

    Stromschulden; Bestandskraft; einstweiliges Anordnungsverfahren

    Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 - L 14 AS 618/09 B ER).
  • SG Nürnberg, 20.06.2012 - S 6 AS 547/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromschulden durch Nichtzahlung

    Zudem kommt es darauf an, inwieweit den Schulden ein missbräuchliches Verhalten der Hilfebedürftigen zugrunde liegt (LSG Baden-Württemberg v. 01.03.2011 - L 12 AS 622/11 ER-B; LSG Berlin-Brandenburg vom 23.09.2011 - L 14 AS 1533/11 B ER, v. 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER, v. 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09 B ER, v. 02.06.2009 - L 14 AS 618/09 B ER; Lauterbach in Gagel, SGB III/SGB II, § 22 SGB II, RdNr. 138; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen v. 04.09.2009 - L 13 AS 52/09 B ER und 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER; LSG Meckenburg-Vorpommern v. 29.09.2011 - L 8 B 509/09 ER; LSG Rheinland-Pfalz v. 27.12.2010 - L 3 AS 557/10 B ER und Münder in LPK, Komm. zum SGB II, § 22 RdNr. 189, wonach dieser Umstand erst im Rahmen der Ermessensentscheidung bedeutsam wird; ausdrücklich offengelassen in LSG Sachsen-Anhalt v. 13.03.2012 - L 2 AS 477/11 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 14 AS 1048/09
    Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats v. 2. Juni 2009 - L 14 AS 618/09 B ER - ).
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