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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 14 AS 933/10 B ER, L 14 AS 936/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,18608
LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 14 AS 933/10 B ER, L 14 AS 936/10 B PKH (https://dejure.org/2010,18608)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2010 - L 14 AS 933/10 B ER, L 14 AS 936/10 B PKH (https://dejure.org/2010,18608)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - L 14 AS 933/10 B ER, L 14 AS 936/10 B PKH (https://dejure.org/2010,18608)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 1 S 2 SGB 2, § 16f SGB 2, § 16c Abs 1 S 2 SGB 2, § 1 Abs 1 S 4 Nr 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen zur Fortsetzung der selbstständigen Erwerbstätigkeit - Leistungen der freien Förderung - Übernahme der Kosten des Arbeitszimmers

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Eingliederungsleistungen für selbständig Tätige durch sog. "freie Förderung"

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 14 AS 933/10
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).

    Der Senat entscheidet aufgrund einer Folgenabwägung (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -), da ihm eine abschließende Klärung, ob der Antragstellerin ein Anspruch auf die zunächst nur vorläufig zu erbringende Leistung zusteht, im Eilverfahren nicht möglich ist.

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - ergänzende Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 14 AS 933/10
    Die Übernahme von Aufwendungen für Geschäftsräume (auch Arbeitszimmer) sieht § 22 SGB II nicht vor (BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 3/05 R -).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 14 AS 933/10
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2006 - L 14 B 524/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Zuschuss zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 14 AS 933/10
    Unter diesen Umständen obliegt es der Antragstellerin, ein "schlüssiges Konzept" aufzustellen und vorzulegen (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 8. September 2006 - L 14 B 524/06 AS ER -), wie sie sich die Entwicklung ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit vorstellt; der Antragsgegner hat ihr dazu Gelegenheit zu geben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - L 28 B 1637/07

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund; Leistungen für die Vergangenheit;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 14 AS 933/10
    Maßgebend sind - auch im Beschwerdeverfahren - in der Regel die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Oktober 2007 - L 28 B 1637/07 AS ER - erkennender Senat, Beschluss vom 4. September 2009 - L 14 AS 1063/09 B ER -, nicht veröffentlicht; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 12. Ergänzungslieferung 2005, § 123 Rdnrn. 165, 166 m. w. N. zur Parallelproblematik in § 123 VwGO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 11 AS 676/15

    Darlehensgewährung für den Kauf eines PKW; Grundsätze für mögliche

    Sie ist auch dann anwendbar, wenn Leistungen präventiv erbracht werden, etwa zur Sicherstellung einer die Hilfebedürftigkeit verringernden selbständigen Tätigkeit (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - L 14 AS 933/10 B, zit. nach juris: Finanzierung eines Arbeitszimmers) oder zur Abwendung des Arbeitsplatzverlustes, sofern trotz der Erwerbstätigkeit weiter Hilfebedürftigkeit besteht (Stölting, a.a.O.), was gerade bei sog. Aufstockern wie der Antragstellerin der Fall ist (vgl. auch Grühn in: Gagel, SGB II/SGB III, Grundsicherung/Arbeitsförderung, § 16f Rn. 6 sowie Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: 2015, K § 16f Rn. 15).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - L 5 AS 309/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für

    Dies habe der Antragsgegner bisher nicht gesehen; eine entsprechende Ermessungsausübung habe er nicht vorgenommen (Hinweis auf Beschluss des Landessozialgerichts [LSG] Berlin-Brandenburg vom 30 Juni 2010, L 14 AS 933/10 B ER).

    Denn ihr drohen keine weiteren Nachteile, wenn sie das Einstiegsgeld verspätet erhält (anders der Sachverhalt in dem Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 30. Juni 2010, L 14 AS 933/10 B ER, Juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2011 - L 5 AS 347/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsanspruch - Grundsicherung für

    Denn ihm drohen keine weiteren Nachteile, wenn er die Fahrtkosten verspätet erhalten sollte (anders der Sachverhalt in dem Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 30. Juni 2010, L 14 AS 933/10 B ER, Juris).
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