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   LSG Bayern, 23.07.2009 - L 14 R 311/06   

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https://dejure.org/2009,19607
LSG Bayern, 23.07.2009 - L 14 R 311/06 (https://dejure.org/2009,19607)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.07.2009 - L 14 R 311/06 (https://dejure.org/2009,19607)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - L 14 R 311/06 (https://dejure.org/2009,19607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen Erwerbsminderung - Thrombose - eingeschränktes Leistungsvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung anstelle einer bisher bezogenen Rente wegen Berufsunfähigkeit; Absinken des quantitativen Leistungsvermögens für leichte Arbeiten auf unter sechs Stunden aufgrund ärztlich nachgewiesener Thrombophilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZG § 4; SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 3
    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Einschränkung des Leistungsvermögens bei Thromboseleiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - häufiger Toilettenbesuch führt nicht zwangsläufig

    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für zB den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw (vgl Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 23. Juli 2009, L 14 R 311/06, juris, Rn 87).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 10 R 3541/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für zB den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw. (vgl. Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg 26.10.2010, L 11 R 5203/09, nach juris; Bayerisches LSG 23.07.2009, L 14 R 311/06, nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 4 R 5292/11
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch sog. Verteilzeiten zugestanden für z.B. den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2009 - L 14 R 311/06 - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 4 R 4847/10
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch sog. Verteilzeiten zugestanden für z. B. den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 23. Juli 2009, L 14 R 311/06, veröffentlicht in Juris, Rn. 87).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 R 792/10
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für z.B. den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte u.s.w. (vgl. LSG Bayern Urt. v. 23.07.2009 - L 14 R 311/06, juris-Rn. 87).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 5016/08
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für z. B. den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw. (vgl. Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 23. Juli 2009, L 14 R 311/06, veröffentlicht in Juris, Rn. 87).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 1127/14
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für zB den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw (vgl Senatsurteil vom 26.10.2010, L 11 R 5203/09; Bayerisches LSG 23.07.2009, L 14 R 311/06, juris Rn 87).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 5050/13
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für zB den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw (vgl Senatsurteil vom 26.10.2010, L 11 R 5203/09; Bayerisches LSG 23.07.2009, L 14 R 311/06, juris Rn 87).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 R 5536/06
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für z. B. den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw. (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2009, L 14 R 311/06, veröffentlicht in Juris, Rn. 87).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 R 2563/08
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch sog. Verteilzeiten zugestanden für z. B. den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 23. Juli 2009, L 14 R 311/06, veröffentlicht in Juris, Rn. 87).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1344/10
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 R 2745/11
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 4884/07
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