Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Verschuldenszurechnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft - fehlende hinreichende Bestimmtheit des Verwaltungsakts - keine ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 38 SGB II; § 33 Abs. 1 SGB X; § 41 SGB X; § 45 Abs. 2 S. 1 SGB X
Der Partner eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen muss sich dessen Verschulden i.R. der fälschlichen Beantragung von ALG II nicht zurechnen lassen; Voraussetzungen für eineVerschuldenszurechnung unter Partnern einer Bedarfsgemeinschaft bzgl. der Rückforderung von zu ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der Partner eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen muss sich dessen Verschulden i.R. der fälschlichen Beantragung von ALG II nicht zurechnen lassen; Voraussetzungen für eineVerschuldenszurechnung unter Partnern einer Bedarfsgemeinschaft bzgl. der Rückforderung von zu ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verschuldenszurechnung bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts bei Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bremen, 31.07.2009 - S 3 K 1082/08
- SG Bremen, 31.07.2009 - S3 K 1082/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
Eine pauschale Teilaufhebung aller Bescheide für einen Gesamtzeitraum in Höhe eines Gesamtbetrages entspricht nicht den Bestimmtheitsanforderungen des § 33 Abs. 1 SGB X (Anschluss an BSG Urteil vom 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R).Da Gegenstand einer Rücknahme nach § 45 Abs. 1 SGB X oder einer Aufhebung nach § 48 Abs. 1 SGB X stets nur "Verwaltungsakte« sein können, kann ein Träger, der in der Vergangenheit gewährte unterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB II zurückfordern und hierzu die aus seiner Sicht anfänglich oder nachträglich rechtswidrige Bewilligung dieser Leistungen beseitigen will, den Zeitraum und das Ausmaß der Rücknahme oder Aufhebung nicht bloß durch Benennung eines nach Anfang und Ende bezeichneten Zeitraumes und eines insgesamt zu Unrecht gewährten Geldbetrages rechtmäßig bestimmen, sondern hat hierzu die jeweils betroffenen Bewilligungsbescheide mit ihren nachfolgenden Änderungen nach ihrem Datum zu bezeichnen und weiterhin anzugeben, für welchen (Teil-)Zeitraum diese Bewilligungs-Verwaltungsakte in jeweils welcher Höhe zurückgenommen oder aufgehoben werden (so Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2010 - L 3 AS 138/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.12.2009 - L 9 AS 477/08; Senatsurteil vom 24.11.2010 - L 15 AS 1039/09; so auch BSG, 7. Senat, Urt. v. 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R - …sowie Urt. v. 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R).
Ein derartiger Aufhebungsbescheid genügt den Bestimmtheitserfordernissen nicht (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R -, Rn. 15).
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
Ob der Behörde vor diesem Hintergrund lediglich die Möglichkeit verbleibt, einen - nunmehr hinreichend bestimmten - neuen Bescheid gleichen Inhalts zu erlassen, oder ob eine Ergänzung des vorhandenen Bescheides - wie hier - durch Übersendung einer Aufstellung über die Berechnung des Erstattungsbetrages ausreicht, kann der Senat offen lassen (vgl. zur Ergänzung eines nicht hinreichend bestimmten Bescheides: BVerwG 87, 241 Rn. 26). - LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - L 3 AS 138/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
Da Gegenstand einer Rücknahme nach § 45 Abs. 1 SGB X oder einer Aufhebung nach § 48 Abs. 1 SGB X stets nur "Verwaltungsakte« sein können, kann ein Träger, der in der Vergangenheit gewährte unterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB II zurückfordern und hierzu die aus seiner Sicht anfänglich oder nachträglich rechtswidrige Bewilligung dieser Leistungen beseitigen will, den Zeitraum und das Ausmaß der Rücknahme oder Aufhebung nicht bloß durch Benennung eines nach Anfang und Ende bezeichneten Zeitraumes und eines insgesamt zu Unrecht gewährten Geldbetrages rechtmäßig bestimmen, sondern hat hierzu die jeweils betroffenen Bewilligungsbescheide mit ihren nachfolgenden Änderungen nach ihrem Datum zu bezeichnen und weiterhin anzugeben, für welchen (Teil-)Zeitraum diese Bewilligungs-Verwaltungsakte in jeweils welcher Höhe zurückgenommen oder aufgehoben werden (so Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2010 - L 3 AS 138/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.12.2009 - L 9 AS 477/08; Senatsurteil vom 24.11.2010 - L 15 AS 1039/09;… so auch BSG, 7. Senat, Urt. v. 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R - …sowie Urt. v. 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R).
- BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
Da Gegenstand einer Rücknahme nach § 45 Abs. 1 SGB X oder einer Aufhebung nach § 48 Abs. 1 SGB X stets nur "Verwaltungsakte« sein können, kann ein Träger, der in der Vergangenheit gewährte unterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB II zurückfordern und hierzu die aus seiner Sicht anfänglich oder nachträglich rechtswidrige Bewilligung dieser Leistungen beseitigen will, den Zeitraum und das Ausmaß der Rücknahme oder Aufhebung nicht bloß durch Benennung eines nach Anfang und Ende bezeichneten Zeitraumes und eines insgesamt zu Unrecht gewährten Geldbetrages rechtmäßig bestimmen, sondern hat hierzu die jeweils betroffenen Bewilligungsbescheide mit ihren nachfolgenden Änderungen nach ihrem Datum zu bezeichnen und weiterhin anzugeben, für welchen (Teil-)Zeitraum diese Bewilligungs-Verwaltungsakte in jeweils welcher Höhe zurückgenommen oder aufgehoben werden (so Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2010 - L 3 AS 138/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.12.2009 - L 9 AS 477/08; Senatsurteil vom 24.11.2010 - L 15 AS 1039/09;… so auch BSG, 7. Senat, Urt. v. 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R - sowie Urt. v. 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R). - BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R
Abzweigung von Unterhaltsgeld - Bestimmtheit des Abzweigungsbescheides - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
21 Den Mangel der hinreichenden Bestimmtheit des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides kann der Beklagte auch nicht gem. § 41 SGB X bis zur letzten Tatsacheninstanz des sozialgerichtlichen Verfahrens heilen, da es sich nicht lediglich um einen bloßen Verfahrens- oder Formfehler, sondern um einen Fall der materiellen Rechtswidrigkeit handelt (BSG, Urteil v. 13. Juli 2006 - B 7 a AL 24/05 R-, Rdnr. 18). - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2009 - L 9 AS 477/08
Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides über die Gewährung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
Da Gegenstand einer Rücknahme nach § 45 Abs. 1 SGB X oder einer Aufhebung nach § 48 Abs. 1 SGB X stets nur "Verwaltungsakte« sein können, kann ein Träger, der in der Vergangenheit gewährte unterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB II zurückfordern und hierzu die aus seiner Sicht anfänglich oder nachträglich rechtswidrige Bewilligung dieser Leistungen beseitigen will, den Zeitraum und das Ausmaß der Rücknahme oder Aufhebung nicht bloß durch Benennung eines nach Anfang und Ende bezeichneten Zeitraumes und eines insgesamt zu Unrecht gewährten Geldbetrages rechtmäßig bestimmen, sondern hat hierzu die jeweils betroffenen Bewilligungsbescheide mit ihren nachfolgenden Änderungen nach ihrem Datum zu bezeichnen und weiterhin anzugeben, für welchen (Teil-)Zeitraum diese Bewilligungs-Verwaltungsakte in jeweils welcher Höhe zurückgenommen oder aufgehoben werden (so Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2010 - L 3 AS 138/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.12.2009 - L 9 AS 477/08; Senatsurteil vom 24.11.2010 - L 15 AS 1039/09;… so auch BSG, 7. Senat, Urt. v. 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R - …sowie Urt. v. 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R). - BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
Eine Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene es willentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftspartner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde zu den vorgenommenen Erklärungen bevollmächtigt ist (vgl. z.B. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Mai 2001 - VIII ZR 289/09 - Rdnr. 15 m. w. N.). - BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 90/80
Deutsches Verwaltungsverfahrensrecht - Ausländischer Staatsangehöriger - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
Auch eine konkludente Bevollmächtigung im Sinne einer Duldungsvollmacht (…vgl. hierzu Udschink/Link a.a.O.;… Link in Eicher/Spellbrink, § 38 Rdnr. 19;… A. Loose, a.a.O. Rdnr. 31; zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der zivilrechtlich entwickelten Grundsätze der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht im Sozialrecht vgl. BSGE 52, 245, 247) hat nicht vorgelegen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 19 AS 2368/12 Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen habe mit Urteil vom 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09 entschieden, dass alle betroffenen Bewilligungsbescheide mit ihren nachfolgenden Änderungen nach dem Datum zu bezeichnen seien.
Die Beschwerde begründet diese Rechtsansicht nicht, nimmt vielmehr Bezug auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09 -.
Dies wird a.a.O. verneint und zur Begründung angegeben, es handele sich bei einem Mangel der Bestimmtheit nicht lediglich um einen bloßen Verfahrens- oder Formfehler, sondern um einen Fall der materiellen Rechtswidrigkeit, auf den § 41 SGB X keine Anwendung finde (Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09 = juris Rn 21 sowie Orientierungssatz).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2013 - L 19 AS 2278/12 Dies führe nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10.08.2011 (L 15 AS 1036/09) zur Rechtswidrigkeit des Bescheides.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10.08.2011 (L 15 AS 1036/09).
Das Landessozialgericht prüft dort zudem den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid "in der Gestalt des Widerspruchsbescheides" und geht von einer Unbestimmtheit sowohl des Ausgangs- als auch des Widerspruchsbescheides aus (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09 = juris Rn 20 f.; vgl. zur Einordnung dieser Entscheidung Beschluss des Senats vom 16.01.2013 - L 19 AS 2368/12 B = juris Rn 30 ff.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2017 - L 13 AS 5/14
Rücknahme der Erteilung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des …
Die fehlende hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts, die nicht spätestens durch den Widerspruchsbescheid hergestellt worden ist, kann im Klageverfahren nicht geheilt werden (Anschluss an BSG vom 13.7.2006 - B 7a AL 24/05 R - und LSG Niedersachsen Bremen vom 10.8.2011 - L 15 AS 1036/09).Selbst wenn die in der Klageerwiderung übersandte Aufstellung, mit der erstmals die geltend gemachte Gesamtforderung auf die einzelnen Leistungsmonate aufgeschlüsselt worden ist, noch als bloße Klarstellung gewertet werden könnte, hätte die erforderliche Bestimmtheit des Aufhebungsverwaltungsakts jedenfalls innerhalb der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X, welche hier lange abgelaufen war, hergestellt werden müssen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. August 2011 - L 15 AS 1036/09 - juris Rn. 21).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2013 - L 11 AS 1394/09
Adressat des Verwaltungsaktes; Aufhebungs- und Erstattungsbescheid; Auslegung; …
Aufgrund der tatsächlich vorgenommenen Aufgliederung des Aufhebungs- und Erstattungsbetrages auf die einzelnen Leistungsmonate muss im vorliegenden Fall nicht entschieden werden, ob das Fehlen einer solchen monatsweisen Aufgliederung zur Unbestimmtheit i.S.d. § 33 SGB X führt (…vgl. zur Notwendigkeit einer solchen Aufgliederung im Arbeitsförderungsrecht: BSG Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 66/01 R, SozR 3-1500 § 128 Nr. 15, Rn 15;… Urteil vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 58/03 R, SozR 4-4100 § 115 Nr. 1, Rn 18; ebenso für das Grundsicherungsrecht: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. März 2012 - L 6 AS 107/11, Rn 42; LSG Hessen, Urteil vom 31. August 2012 - L 7 AS 312/11, ZFSH/SGB 2012, 719, Rn 46; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. August 2011 - L 15 AS 1036/09, Rn 20; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. März 2010 - L 3 AS 138/08, Rn 54; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2009 - L 9 AS 477/08, ZfF 2012, 177, Rn 35; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 2013 - L 11 AS 1229/09 ; Aubel in: JurisPK-SGB II, Stand 2012, § 40, Rn 14; diese Frage dagegen ausdrücklich offen lassend: BSG…, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R, SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, Rn 35;… Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 154/11 R, SozR 4-1300 § 33 Nr. 1, Rn 17; anderer Auffassung: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2011 - L 29 AS 2038/09; LSG Thüringen, Beschluss vom 23. März 2012 - L 4 AS 1210/11 NZB). - LSG Hamburg, 20.10.2011 - L 5 AS 87/08
Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Ob zudem auch sämtliche Änderungsbescheide zu benennen und weiterhin - ggfs. monatsbezogen - anzugeben ist, für welchen (Teil-)Zeitraum die Bewilligungsbescheide in jeweils welcher Höhe zurückgenommen oder aufgehoben werden (so etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 10.8.2011 - L 15 AS 1036/09 m.w.N.), oder ob dies stattdessen eine Frage der hinreichenden - und gem. § 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB X nachholbaren - Begründung (§ 35 Abs. 1 SGB X) ist, kann hier offengelassen werden. - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 19 AS 1215/19 Dies gilt in Fällen einer ausdrücklich erteilten Vollmacht ebenso wie in Fällen der Anscheins- oder Duldungsvollmacht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09; LSG Hamburg, Urteil vom 20.10.2011 - L 5 AS 87/08; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.10.2016 - L 6 AS 97/14).
- LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AS 12/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines …
Ferner gilt, dass die fehlende hinreichende Bestimmtheit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides nicht gemäß § 41 SGB X bis zur letzten Tatsacheninstanz des sozialgerichtlichen Verfahrens geheilt werden kann, denn es handelt sich nicht lediglich um einen bloßen Verfahrens- oder Formfehler, sondern um einen Fall der materiellen Rechtswidrigkeit (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, 15. Senat, Urteil vom 10. August 2011, L 15 AS 1036/09, Rn. 20, zitiert nach juris).Eine solche Pauschalaufhebung lediglich unter Benennung des Aufhebungszeitraums und der Gesamtrückforderung wird in der landessozialgerichtlichen Rechtsprechung auch von den Befürwortern einer geltungserhaltenden Reduktion für mit dem Bestimmtheitserfordernis des § 33 SGB X nicht vereinbar und damit insgesamt rechtswidrig gehalten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, 15. Senat, Urteil vom 10. August 2011, L 15 AS 1036/09, Rn. 20, zitiert nach juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 15 AS 420/12 Sie halten an ihrer Auffassung fest, dass die angegriffenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide den vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 10. August 2011 (Az. L 15 AS 1036/09) aufgestellten Anforderungen an die Bestimmtheit nicht genügen würden, weil sie die von der Neuregelung betroffenen Bescheide nicht vollständig benennen würden.
Der Senat sieht sich insoweit lediglich zu der Klarstellung veranlasst, dass nach seiner vom Sozialgericht zitierten Auffassung im Urteil vom 10. August 2011 (Az. L 15 AS 1036/09) § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X die Notwendigkeit begründet, diejenigen Verwaltungsakte nach ihrem Datum zu bezeichnen, deren Regelungswirkung durch einen nachfolgenden Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ganz oder teilweise beseitigt werden soll.
- SG Hildesheim, 17.04.2012 - S 26 AS 1535/08 Anderenfalls ist er wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot rechtswidrig ergangen und aufzuheben (…LSG Niedersachsen, aaO [juris Rn 40] sowie Urteile vom 16.12.2009 - L 9 AS 477/08 [juris Rn 35] und 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09 [juris Rn 20]).
Den Mangel der hinreichenden Bestimmtheit des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides kann der Beklagte auch nicht gem. § 41 Abs. 2 SGB X bis zur letzten Tatsacheninstanz des sozialgerichtlichen Verfahrens heilen, da es sich nicht lediglich um einen bloßen Verfahrens- oder Formfehler, sondern um einen Fall der materiellen Rechtswidrigkeit handelt (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09 [juris Rn 21] mwN).
- LSG Hamburg, 21.06.2012 - L 4 AS 193/10 Ob zudem auch sämtliche Änderungsbescheide zu benennen und weiterhin - ggfs. monatsbezogen - anzugeben ist, für welchen (Teil-)Zeitraum die Bewilligungsbescheide in jeweils welcher Höhe zurückgenommen oder aufgehoben werden (so etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 10.8.2011 - L 15 AS 1036/09 m.w.N.), oder ob dies stattdessen eine Frage der hinreichenden - und gem. § 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB X nachholbaren - Begründung (§ 35 Abs. 1 SGB X) ist, kann hier offengelassen werden.".
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 7 AS 652/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2013 - L 11 AS 235/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 13 AS 151/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AS 1333/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 15 AS 426/10
- LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 101/11
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - grob fahrlässige unrichtige Angabe …
- SG Detmold, 10.10.2011 - S 10 (8) AS 301/08
Arbeitslosengeld II kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Bescheid nicht …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AS 1334/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 13 AS 329/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2013 - L 11 AS 1339/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2012 - L 13 AS 287/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 15 AS 170/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 15 AS 278/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2018 - L 13 AS 263/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2015 - L 13 AS 110/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2013 - L 15 AS 1155/09
- SG Hamburg, 11.01.2012 - S 3 AS 4322/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2011 - L 15 AS 18/11
- SG Hamburg, 16.06.2014 - S 53 AS 4467/10
Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 15 AS 187/09
- SG Freiburg, 15.11.2011 - S 9 AS 1729/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme eines Teilaufhebungsbescheides im …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2011 - L 15 AS 269/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2017 - L 13 AS 62/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2013 - L 15 AS 306/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 13 AS 315/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2015 - L 13 AS 109/12
- SG Hildesheim, 22.03.2012 - S 55 AS 1290/08