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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER (https://dejure.org/2011,9700)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER (https://dejure.org/2011,9700)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. August 2011 - L 15 AS 173/11 B ER (https://dejure.org/2011,9700)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze für Alleinerziehende mit einem Kind in Niedersachsen - Fehlen eines schlüssigen Konzepts - Anwendung der Wohngeldtabelle - Sicherheitszuschlag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 10 Abs. 1 WoFG; § 12 WoGG
    Bei Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist auf die anerkannte Wohnraumgröße für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen (hier: Land Niedersachsen); Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten für Alleinerziehende mit einem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist auf die anerkannte Wohnraumgröße für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen (hier: Land Niedersachsen); Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten für Alleinerziehende mit einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten für Alleinerziehende mit einem Kind in Niedersachsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 234 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2010 - L 7 AS 1258/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11
    Insoweit nimmt der Antragsgegner auf Beschlüsse des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 5. August 2009 (L 7 AS 302/09 B ER) sowie vom 13. Juli 2010 (L 7 AS 1258/09 B ER) Bezug.

    Der anderslautenden Auffassung des 7. Senats des erkennenden Gerichts (Beschluss v. 13. Juli 2010 - L 7 AS 1258/09 B ER) vermochte sich der Senat vor diesem Hintergrund nicht anzuschließen.

    Der 7. Senat des erkennenden Gerichts hat in seinem von dem Antragsgegner in Bezug genommenen Beschluss vom 13. Juli 2010 (L 7 AS 1258/09 B ER) ebenfalls die Auffassung vertreten, dass zu den Werten der Wohngeldtabelle (auch in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2009) ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10% zu addieren ist (so auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 11. Senat, Beschluss vom 13. September 2010 - L 11 AS 1015/10 B ER).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf das Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R) sei insoweit auf den Bundesweiten Heizspiegel abzustellen.

    Der hierbei zugrunde zu legende Grenzwert ist das Produkt aus dem Wert, der nach dem Bundesweiten Heizspiegel auf "extrem hohe" Heizkosten, bezogen auf den jeweiligen Energieträger und die Größe der Wohnanlage hindeutet (rechte Spalte), und dem Wert, der sich für den Haushalt des Hilfebedürftigen als abstrakt angemessene Wohnfläche nach den Ausführungsbestimmungen der Länder zu § 10 Abs. 1 WoFG ergibt (vgl. hierzu grundlegend BSG, Urteil vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11
    Dieser Wert sei allerdings unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) um einen Sicherheitszuschlag von 10 Prozent zu erhöhen (Hinweis auf das Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 50/09 R).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 (B 4 AS 50/09 R, Rdnr. 27) ausdrücklich auf die Tabellenwerte "zu § 8 WoGG bzw. nunmehr § 12 WoGG" Bezug genommen und ausgeführt, dass der jeweilige (Hervorhebung des Senats) Tabellenwert um einen Sicherheitszuschlag zu erhöhen sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11
    Hinsichtlich des erforderlichen Sicherheitszuschlags von 10 Prozent zu den Tabellenwerten nach dem Wohngeldgesetz werde auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. September 2010 (L 11 AS 1015/10 B ER) verwiesen.

    Der 7. Senat des erkennenden Gerichts hat in seinem von dem Antragsgegner in Bezug genommenen Beschluss vom 13. Juli 2010 (L 7 AS 1258/09 B ER) ebenfalls die Auffassung vertreten, dass zu den Werten der Wohngeldtabelle (auch in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2009) ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10% zu addieren ist (so auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 11. Senat, Beschluss vom 13. September 2010 - L 11 AS 1015/10 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 302/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11
    Insoweit nimmt der Antragsgegner auf Beschlüsse des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 5. August 2009 (L 7 AS 302/09 B ER) sowie vom 13. Juli 2010 (L 7 AS 1258/09 B ER) Bezug.
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11
    Die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft (KdU) ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. zuletzt Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R -, Rdnr. 20 mit weiteren Nachweisen) unter Zugrundelegung der sogenannten Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren: Zunächst ist die angemessene Wohnungsgröße zu ermitteln.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11
    Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist auf die anerkannte Wohnraumgröße für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen (ständige Rechtsprechung des BSG seit BSGE 97, 254).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 AS 1049/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Celle - Erhöhung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11
    Diese in den maßgeblichen Wohnraumförderungsbestimmungen vorgesehene Erhöhung der angemessenen Wohnfläche für Alleinerziehende ist bei der Feststellung der angemessenen Wohnkosten im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu berücksichtigen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, 9. Senat, Beschluss v. 27. Juli 2010 - L 9 AS 1049/09 B -, Rdnr. 23; SG Braunschweig, Urteil v. 9. September 2009 - S 33 AS 2716/08 -, Rdnr. 18).
  • SG Braunschweig, 09.09.2009 - S 33 AS 2716/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11
    Diese in den maßgeblichen Wohnraumförderungsbestimmungen vorgesehene Erhöhung der angemessenen Wohnfläche für Alleinerziehende ist bei der Feststellung der angemessenen Wohnkosten im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu berücksichtigen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, 9. Senat, Beschluss v. 27. Juli 2010 - L 9 AS 1049/09 B -, Rdnr. 23; SG Braunschweig, Urteil v. 9. September 2009 - S 33 AS 2716/08 -, Rdnr. 18).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11
    Zwar weist der 7. Senat in dieser Entscheidung zutreffend darauf hin, dass der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 19. Februar 2009 (B 4 AS 30/08 R, Rdnr. 15 ff.) Bedenken gegen die Heranziehung der Wohnraumförderungsbestimmungen der Länder geäußert hat, da nicht feststehe, ob der mit der Angemessenheitsprüfung verbundene Zweck im Rahmen des § 22 SGB II mit den Zwecken des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) nebst Ausführungsbestimmungen der Länder weitgehend übereinstimme.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 15 AS 44/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11

    Wohnflächengrenze für Alleinerziehende in Niedersachsen; Angemessenheit der

    Ist bei der Prüfung der Angemessenheit der KdU auf die Tabellenwerte nach § 12 WoGG abzustellen, ist dem erhöhten Wohnraumbedarf durch die Hinzurechnung eines fiktiven Haushaltsmitglieds Rechnung zu tragen (Anschluss an u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER).

    Dieser Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat ausdrücklich an, wobei zur Begründung auf die zutreffenden Argumente in den Beschlüssen des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juli 2010 (L 9 AS 1049/09 B ER und 12. August 2011 - L 15 AS 173/11 B ER) verwiesen wird (im Ergebnis ebenso: SG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - S 45 AS 282/11 ER; SG Braunschweig, Beschluss vom 9. September 2009 - S 33 AS 2716/08; anderer Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 7 AS 1258/09 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 7 AS 1392/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    In Kenntnis anderer Auffassungen, z. B LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 12. August 20011 - L 15 AS 173/11 B ER Rn 17 und LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 21. November 2011 - L 11 AS 16063/11 B ER verbleibt der erkennende Senat nach erneuter Überprüfung bei seiner Rechtsauffassung.
  • LSG Sachsen, 05.04.2012 - L 7 AS 425/11
    23, 27; BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R, zitiert nach Juris, RdNr. 29; BSG, Urteil vom 17.12.2009, a.a.O., RdNr. 29; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER, zitiert nach Juris, RdNr. 17 ff; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2010 - L 5 AS 23/09 B ER und L 5 AS 24/09 B, zitiert nach Juris, RdNrn.

    Es kann in diesem Verfahren dahinstehen, ob im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes von einem Sicherheitszuschlag von ca. 5 % oder von einem solchen von 10 % (für 10 %: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2011, a.a.O., zitiert nach Juris, RdNr. 18; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2008 - L 8 B 4/08 ER, zitiert nach Juris, RdNr. 29; SG Lüneburg, Beschluss vom 26.07.2011 - S 45 AS 282/11 ER, zitiert nach Juris, RdNr. 27) auszugehen ist.

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