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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 64/09   

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https://dejure.org/2011,59393
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 64/09 (https://dejure.org/2011,59393)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.05.2011 - L 15 AS 64/09 (https://dejure.org/2011,59393)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - L 15 AS 64/09 (https://dejure.org/2011,59393)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2008 - L 9 AS 479/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 64/09
    Hinsichtlich der Konsequenzen dieses Umstandes folge die Kammer nicht dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen - Bremen vom 30. September 2008 (Az. L 9 AS 479/07), nach dem in einem solchen Fall die Aufhebung und Rückforderung lediglich teilweise rechtswidrig sei und der Betroffene die auf ihn selbst entfallenden Leistungen zu erstatten habe.

    Diese Rechtsauffassung habe neben dem LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 9 AS 479/07) auch das Hessische LSG (Az.: L 9 AS 33/06) vertreten.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 64/09
    Mit diesem Regelungsgehalt war der Bescheid vom 19. September 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Dezember 2007 zwar weiterhin materiell rechtswidrig, weil er das von der Klägerin im September 2007 erzielte Mehreinkommen allein der Klägerin zuschrieb und ihre Tochter - entgegen dem Prinzip der modifizieren horizontalen Berechnungsweise (vgl. BSG, Urt. v. 18.06.2008, Az. B 14 AS 55/07 R) - von der nachträglichen Einkommensberücksichtigung aussparte, jedoch hatte die damit verknüpfte teilweise Rechtswidrigkeit der getroffenen Regelung nicht auch ihre Unbestimmtheit zur Folge, weil sich die Absicht des Beklagten, die nachträglich rechtswidrig gewordene Bewilligung von Leistungen allein gegenüber der Klägerin aufzuheben und die Überzahlung allein von ihr zurückzufordern, seinen Bescheiden zweifelsfrei entnehmen ließ.

    Zur Bestimmung des die Klägerin und ihre Tochter jeweils betreffenden Anteils der individuellen Leistungsminderung war der insgesamt überzahlte Differenzbetrag von 120, 84 EUR - nicht anders als bei einer zutreffenden Berechnung der individuellen Leistungshöhe - nach der Methode der sogenannten modifizierten horizontalen Berechnung (grundlegend BSG, Urt. v. 18.06.2008, Az. B 14 AS 55/07 R, Rdnr. 23 ff, zur Berücksichtigung von Kindern insbesondere Rdnr.24 f) im Verhältnis der jeweiligen individuellen Bedarfe auf beide Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu verteilen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 64/09
    Mit Rücksicht auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin - Brandenburg vom 07.05.2009, Az. L 28 AS 1354/08, in welchem die vom erkennenden Senat angenommene Teilrechtswidrigkeit als unzulässige geltungserhaltende Reduktion aufgefasst wird, besteht das Bedürfnis nach einer höchstrichterlichen Klärung.
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 49/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 64/09
    Auch wenn es sich bei der Nachzahlung um einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gehandelt hat, war der Beklagte nicht gehalten, diese nach § 2 Abs. 3 Satz 1 und 3 der Arbeitslosengeld II-Verordnung in ihrer bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung vom 20. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2499) auf mehr als einen Monat zu verteilen; eine solche Verteilung, die zu einer Durchbrechung des Zuflussprinzips geführt hätte, war vorliegend nicht angezeigt, weil auch die alleinige Berücksichtigung der gesamten Nachzahlung im tatsächlichen Zuflussmonat den Leistungsanspruch der Klägerin und mit ihm den Krankenversicherungsschutz nicht entfallen ließ (vgl. BSG, Urt. v. 13.05.2009, Az. B 4 AS 49/08 R, Rdnr. 16).
  • LSG Hessen, 31.08.2012 - L 7 AS 312/11

    Rückforderung von Arbeitslosengeld II wegen Einkommenserzielung - Anforderungen

    Die Tatsache, dass die Klägerin zunächst auch auf Rückzahlung der sich aus der Rückforderung der Leistungsgewährung bzgl. ihrer Kinder ergebenden Beträge in Anspruch genommen wurde und die Aufhebung dieser Leistungen vollständig gegenüber ihr erfolgte, ist eine Frage der materiellen Rechtmäßigkeit und nicht der Bestimmtheit (siehe hierzu schon Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007, Az.: L 9 AS 33/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. Mai 2011, Az.: L 15 AS 64/09, nachfolgend BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: B 4 AS 154/11 R - juris -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AS 12/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines

    Sofern von einem Vertreter einer Bedarfsgemeinschaft die Erstattung aller an die gesamten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu Unrecht gezahlten Leistungen gefordert wird, soll dies hinsichtlich des überschießenden Teils zwar materiell rechtswidrig sein, aber dem Bestimmtheitsgebot des § 33 SGB X genügen (vgl. so Schleswig-Holsteinisches LSG, 6. Senat, Urteil vom 13. August 2008, L 6 AS 16/07; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. Mai 2011, L 15 AS 64/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 13 AS 47/10
    Diese Entscheidung des SG Lüneburg war bereits mit Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 5. Mai 2011 (Az.: L 15 AS 64/09) weitgehend aufgehoben worden, das BSG hat die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen bestätigt.
  • SG Lüneburg, 24.07.2012 - S 44 AS 62/09
    Demgegenüber spielt es für die Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes keine Rolle, ob sein den Anforderungen des § 33 Abs. 1 SGB X genügender Regelungsgehalt ganz oder teilweise der materiellen Rechtslage widerspricht (Urteil des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 5.5.2011 - L 15 AS 64/09 -, Revision wurde zurückgewiesen, Pressebericht über das Urteil des BSG vom 16.5.2012 - B 4 AS 154/11 R -).
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