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   LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10 B E   

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LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10 B E (https://dejure.org/2011,9687)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.01.2011 - L 15 SF 169/10 B E (https://dejure.org/2011,9687)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E (https://dejure.org/2011,9687)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr - generelle Bedeutung der Rechtsprechung des BSG zur Erledigungsgebühr - qualifizierte anwaltliche Mitwirkung - Annahme eines Anerkenntnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
    Die Annahme des Anerkenntnisses, wodurch sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, könne nicht als eine besondere Tätigkeit bzw. ein besonderes Bemühen gewertet werden, wie es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 07.11.2006, B 1 KR 23/06 R) und der weit überwiegenden Meinung in der Literatur für die Entstehung der Erledigungsgebühr erforderlich ist.

    Mit überzeugender Argumentation verlangt auch das Bundessozialgericht für das Entstehen der Erledigungsgebühr (im Widerspruchsverfahren) gemäß Nr. 1002 VV RVG eine besondere Tätigkeit des Rechtsanwalts im Sinn einer qualifizierten anwaltlichen Mitwirkung bei der Erledigung der Rechtssache (Urteile vom 07.11.2006, B 1 KR 23/06 R und B 1 KR 13/06 R; vom 21.03.2007, B 11a AL 53/06 R; vom 02.10.2008, B 9/9a SB 5/07 R und B 9/9a SB 3/07 R; vom 05.05.2009, B 13 R 137/08 R; vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 28.07.2010, L 15 SB 4/09).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2010 - 1 O 27/10

    Keine Erledigungsgebühr bei bloßem Einlenken der Behörde

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, VV 1002 Rn. 9; Müller-Rabe in Gerold/ Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. Auflage 2010, VV 1002 Rn. 38, VV 1005-1007 Rn. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2009, L 20 B 36/09 SO; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.05.2010, 1 O 27/10).

    Die Annahme eines Anerkenntnisses ist aber, wie auch eine Klagerücknahmeerklärung oder eine Erledigterklärung, noch keine über die normale Prozessführung hinaus gehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (vgl. Hartmann, a.a.O. VV 1002 Rn. 9 und Rn. 14 zur "Erledigtanzeige" und zur "Klagerücknahme"; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.08.2010, L 3 SF 6/09 E; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.05.2010, 1 O 27/10).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
    Mit überzeugender Argumentation verlangt auch das Bundessozialgericht für das Entstehen der Erledigungsgebühr (im Widerspruchsverfahren) gemäß Nr. 1002 VV RVG eine besondere Tätigkeit des Rechtsanwalts im Sinn einer qualifizierten anwaltlichen Mitwirkung bei der Erledigung der Rechtssache (Urteile vom 07.11.2006, B 1 KR 23/06 R und B 1 KR 13/06 R; vom 21.03.2007, B 11a AL 53/06 R; vom 02.10.2008, B 9/9a SB 5/07 R und B 9/9a SB 3/07 R; vom 05.05.2009, B 13 R 137/08 R; vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 28.07.2010, L 15 SB 4/09).

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006 (B 1 KR 13/06 R) interpretiert der Beschwerdeführer zu Unrecht dahingehend, dass für die Entstehung der Erledigungsgebühr eine besondere Mitwirkung des Rechtsanwalts nicht erforderlich sei.

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 3/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr - anwaltliche Mitwirkung - Vorlage von

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
    Mit überzeugender Argumentation verlangt auch das Bundessozialgericht für das Entstehen der Erledigungsgebühr (im Widerspruchsverfahren) gemäß Nr. 1002 VV RVG eine besondere Tätigkeit des Rechtsanwalts im Sinn einer qualifizierten anwaltlichen Mitwirkung bei der Erledigung der Rechtssache (Urteile vom 07.11.2006, B 1 KR 23/06 R und B 1 KR 13/06 R; vom 21.03.2007, B 11a AL 53/06 R; vom 02.10.2008, B 9/9a SB 5/07 R und B 9/9a SB 3/07 R; vom 05.05.2009, B 13 R 137/08 R; vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 28.07.2010, L 15 SB 4/09).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 53/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
    Mit überzeugender Argumentation verlangt auch das Bundessozialgericht für das Entstehen der Erledigungsgebühr (im Widerspruchsverfahren) gemäß Nr. 1002 VV RVG eine besondere Tätigkeit des Rechtsanwalts im Sinn einer qualifizierten anwaltlichen Mitwirkung bei der Erledigung der Rechtssache (Urteile vom 07.11.2006, B 1 KR 23/06 R und B 1 KR 13/06 R; vom 21.03.2007, B 11a AL 53/06 R; vom 02.10.2008, B 9/9a SB 5/07 R und B 9/9a SB 3/07 R; vom 05.05.2009, B 13 R 137/08 R; vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 28.07.2010, L 15 SB 4/09).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2010 - L 3 SF 6/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
    Die Annahme eines Anerkenntnisses ist aber, wie auch eine Klagerücknahmeerklärung oder eine Erledigterklärung, noch keine über die normale Prozessführung hinaus gehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (vgl. Hartmann, a.a.O. VV 1002 Rn. 9 und Rn. 14 zur "Erledigtanzeige" und zur "Klagerücknahme"; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.08.2010, L 3 SF 6/09 E; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.05.2010, 1 O 27/10).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
    Mit überzeugender Argumentation verlangt auch das Bundessozialgericht für das Entstehen der Erledigungsgebühr (im Widerspruchsverfahren) gemäß Nr. 1002 VV RVG eine besondere Tätigkeit des Rechtsanwalts im Sinn einer qualifizierten anwaltlichen Mitwirkung bei der Erledigung der Rechtssache (Urteile vom 07.11.2006, B 1 KR 23/06 R und B 1 KR 13/06 R; vom 21.03.2007, B 11a AL 53/06 R; vom 02.10.2008, B 9/9a SB 5/07 R und B 9/9a SB 3/07 R; vom 05.05.2009, B 13 R 137/08 R; vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 28.07.2010, L 15 SB 4/09).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Ausarbeitung des Entwurfs eines später

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
    Die von ihm außerdem zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 20.11.2008 (IX ZR 186/07, MDR 2009, S. 293 f.) ist nicht einschlägig; sie betrifft nicht die Erledigungsgebühr, sondern die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 20 B 36/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, VV 1002 Rn. 9; Müller-Rabe in Gerold/ Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. Auflage 2010, VV 1002 Rn. 38, VV 1005-1007 Rn. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2009, L 20 B 36/09 SO; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.05.2010, 1 O 27/10).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
    Mit überzeugender Argumentation verlangt auch das Bundessozialgericht für das Entstehen der Erledigungsgebühr (im Widerspruchsverfahren) gemäß Nr. 1002 VV RVG eine besondere Tätigkeit des Rechtsanwalts im Sinn einer qualifizierten anwaltlichen Mitwirkung bei der Erledigung der Rechtssache (Urteile vom 07.11.2006, B 1 KR 23/06 R und B 1 KR 13/06 R; vom 21.03.2007, B 11a AL 53/06 R; vom 02.10.2008, B 9/9a SB 5/07 R und B 9/9a SB 3/07 R; vom 05.05.2009, B 13 R 137/08 R; vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 28.07.2010, L 15 SB 4/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2020 - L 7 AS 18/20
    Die Erledigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um die Herstellung des Rechtsfriedens ohne Sachentscheidung des Gerichts honoriert (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E).

    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

    Wie die Annahme eines vollen Anerkenntnisses stellt die Erledigungserklärung aber noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung dar (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

    Die Erledigungserklärung ist keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2020 - L 7 AS 16/20
    Die Erledigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um die Herstellung des Rechtsfriedens ohne Sachentscheidung des Gerichts honoriert (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E).

    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

    Wie die Annahme eines vollen Anerkenntnisses stellt die Erledigungserklärung aber noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung dar (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

    Die Erledigungserklärung ist keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

  • LSG Thüringen, 19.08.2011 - L 6 SF 872/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr bei Annahme eines Anerkenntnisses im

    Die rein formelle Annahme eines Anerkenntnisses führt dagegen zwar zur Erledigung des Rechtsstreits, beinhaltet aber nicht die über die normale Prozessführung hinaus gehende qualifizierte Mitwirkung an der Erledigung (ebenso Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. Januar 2011 - Az.: L 15 SF 169/10 B E; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. August 2010 - Az.: L 3 SF 6/09 E; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. Mai 2010 - Az.: 1 O 27/10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - Az.: 12 E 1120/08, alle nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, VV 1002 Rdnr. 14 "Erledigtanzeige").

    Nr. 1005 VV-RVG verweist hinsichtlich der Definitionen ausdrücklich auf Nr. 1000 VV-RVG bzw. Nr. 1002 VV-RVG (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. Januar 2011 - Az.: L 15 SF 169/10 B E, nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2020 - L 7 AS 17/20
    Die Erledigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um die Herstellung des Rechtsfriedens ohne Sachentscheidung des Gerichts honoriert (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E).

    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

    Wie die Annahme eines vollen Anerkenntnisses stellt die Erledigungserklärung aber noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung dar (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

    Die Erledigungserklärung ist keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

  • LSG Bayern, 07.02.2011 - L 15 SF 57/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Eine Tätigkeit, die schon eine andere Gebühr, etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr, auslöst, reicht nicht aus, um die Erledigungsgebühr entstehen zu lassen (vgl. Bayer. LSG, Senatsbeschluss vom 26.01.2011, L 15 SF 169/10 B E; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, VV 1002 Rn. 9; Müller-Rabe in Gerold/ Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. Auflage 2010, VV 1002 Rn. 38, VV 1005-1007 Rn. 2).

    Wie auch bei einer Klagerücknahmeerklärung liegt darin noch keine über die normale Prozessführung hinaus gehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (Bayer. LSG, Senatsbeschluss vom 26.01.2011, L 15 SF 169/10 B E; Hartmann, a.a.O. VV 1002 Rn. 9 und Rn. 14 zur "Erledigtanzeige" und zur "Klagerücknahme"; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.08.2010, L 3 SF 6/09 E; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.05.2010, 1 O 27/10).

  • LSG Bayern, 01.07.2011 - L 15 SF 82/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Für das Entstehen der Erledigungsgebühr reichen nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (Bayer. LSG, Beschluss vom 26.01.2011, L 15 SF 169/10 B E m.w.N.).

    Die Abgabe dieser Prozesserklärung ist schon mit der Verfahrensgebühr abgegolten (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 26.01.2011, L 15 SF 169/10 B E, für den Fall der Annahme eines Anerkenntnisses; Beschluss vom 10.03.2011, L 15 SF 105/10 B E, für den Fall der Erledigterklärung; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. 2011, VV 1002, Rn. 9, 10, 14).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2020 - L 7 AS 1/20
    Die Erledigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um die Herstellung des Rechtsfriedens ohne Sachentscheidung des Gerichts honoriert (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E).

    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

    Wie die Annahme eines vollen Anerkenntnisses stellt die Erledigungserklärung aber noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung dar (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2019 - L 7 AS 5/18
    Die Erledigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um die Herstellung des Rechtsfriedens ohne Sachentscheidung des Gerichts honoriert (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E).

    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

    Die Erledigterklärung ist keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2019 - L 7 SO 71/17
    Die Erledigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um die Herstellung des Rechtsfriedens ohne Sachentscheidung des Gerichts honoriert (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E).

    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

    Wie die Annahme eines vollen Anerkenntnisses stellt die Erledigungserklärung aber noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung dar (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2018 - L 7 AS 2/17
    Die Erledigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um die Herstellung des Rechtsfriedens ohne Sachentscheidung des Gerichts honoriert (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E).

    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

    Wie die Annahme eines vollen Anerkenntnisses stellt die Erledigungserklärung aber noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung dar (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E - mwN.).

  • LSG Thüringen, 01.09.2011 - L 6 SF 929/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

  • LSG Thüringen, 16.08.2011 - L 6 SF 930/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr -

  • SG Marburg, 05.08.2011 - S 12 SF 69/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

  • LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 338/11
  • LSG Bayern, 18.07.2013 - L 15 SF 209/12

    Wegen Rechtsanwaltsvergütung gem. § 45 ff. RVG

  • LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15

    Voraussetzungen des Anfalls der Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr im

  • LSG Bayern, 18.11.2014 - L 3 SB 94/14

    Abraten von einer Klageerhebung nach Erlass des Widerspruchsbescheides,

  • SG Stuttgart, 08.04.2011 - S 24 SF 574/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 12 S 5/11

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung - Beschwerde

  • VG Augsburg, 21.02.2011 - Au 2 M 11.7

    Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG entsteht nur, wenn eine besondere,

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