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   LSG Bayern, 03.02.2015 - L 15 SF 18/14 E   

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https://dejure.org/2015,3437
LSG Bayern, 03.02.2015 - L 15 SF 18/14 E (https://dejure.org/2015,3437)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.02.2015 - L 15 SF 18/14 E (https://dejure.org/2015,3437)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - L 15 SF 18/14 E (https://dejure.org/2015,3437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Dolmetscherleistungen durch die Staatskasse; Dolmetscherkosten als Auslagen des Anwalts; Sparsamkeitsgrundsatz im Kostenrecht; Notwendigkeit eines Dolmetschers

  • rewis.io

    Anordnung der Hinzuziehung eines Dolmetschers durch das Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattungsfähigkeit von Dolmetscherkosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.12.2009 - 3 M 58/09

    Behörde; Aktenkopie; Erstattungsfähigkeit der Ablichtungskosten

    Auszug aus LSG Bayern, 03.02.2015 - L 15 SF 18/14
    Die gesetzliche Begrenzung des Erstattungsanspruchs auf die notwendigen bzw. erforderlichen Auslagen bringt den das Kostenrecht allgemein beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz und das daraus folgende Gebot sparsamer Prozessführung zum Ausdruck (vgl. z.B. Hartmann, a.a.O., Rdnr. 14; Houben, in: Baumgärtel/ Hergenröder/ders., RVG, 16. Aufl., § 46, Rdnr. 5; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 30.12.2009, Az.: 3 M 58/09).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus LSG Bayern, 03.02.2015 - L 15 SF 18/14
    26 d) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG; Beschluss vom 27.08.2003, Az.: 2 BvR 2032/01) hinsichtlich des Strafverfahrens festgelegt, dass ein Beschuldigter, der der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, in jeder Phase des Verfahrens einen Dolmetscher hinzuziehen kann; dieser Grundsatz gelte, so das BVerfG, auch für den Verkehr zwischen Rechtsanwalt und Rechtsuchendem.
  • LG Bochum, 25.10.2001 - 7a T 317/01
    Auszug aus LSG Bayern, 03.02.2015 - L 15 SF 18/14
    Im Hinblick auf die Beweisanordnung der erkennenden Kammer bezüglich des Sachverständigen Dr. Dr. K. und die Durchführung der Begutachtung durch diesen sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Landgerichts (LG) Bochum (Beschluss vom 25.10.2001, Az.: 7a T 317/01) vorliegend Übersetzungshilfe nicht erforderlich, da eine Verständigung durch die Ehefrau des Klägers möglich gewesen wäre.
  • BFH, 15.06.2015 - III R 17/13

    Anspruch des PKH-Anwalts auf Ersatz von Reisekosten bei Teilnahme an mündlicher

    Erforderlich i.S. des § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG ist jede Reise, die ein verständiger Beteiligter in der maßgebenden Situation zur Führung des Rechtsstreits und zum Erreichen des erstrebten Prozesserfolges als sachdienlich ansehen darf (vgl. Beschluss des Bayerischen Landesozialgerichts vom 3. Februar 2015 L 15 SF 18/14 E, Rz 19; vgl. Fölsch in Schneider/Wolf, AnwK, § 46 RVG Rz 9).
  • LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 SF 115/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Aus Sicht des Senats dürfte mit Blick auf den das Kostenrecht allgemein beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz und das daraus folgende Gebot sparsamer Prozessführung (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 03.02.2015, Az.: L 15 SF 18/14 E, m.w.N.), auf den der Beschwerdeführer zu Recht hingewiesen hat, die Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr dann ausgeschlossen sein.
  • OLG Dresden, 26.11.2020 - 4 W 733/20

    Patient muss in einer Arzthaftungsstreitigkeit den Behandlungsfehler bezeichnen,

    Die gesetzliche Begrenzung des Erstattungsanspruchs auf die notwendigen bzw. erforderlichen Auslagen bringt den das Kostenrecht allgemein beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz und das daraus folgende Gebot sparsamer Prozessführung zum Ausdruck (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 03. Februar 2015 - L 15 SF 18/14 E -, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.12.2009, Az.: 3 M 58/09. juris).

    (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 03.02.2015 - L 15 SF 18/14 E -, Rn. 21 - 23, juris).

  • VG Kassel, 19.10.2016 - 3 O 1493/16

    Ein Rechtsanwalt hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Erstattung von

    Es kann insbesondere die Frage offen bleiben, ob aus dem das Kostenrecht allgemein beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz (Hartmann, KostR, 45. Aufl. 2015, § 46 RVG Rn. 14) und dem daraus folgenden Gebot sparsamer Prozessführung folgt, dass ein Beteiligter zunächst auf alternative Übersetzungsmöglichkeiten durch Verwandte und Bekannte zu verweisen ist (in diesem Sinne BayLSG, Beschl. v. 03.02.2015 - L 15 SF 18/14 E, juris, Rn. 22 ff. m.w.N.) oder ob dem Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege insoweit ein weiter Einschätzungsspielraum zukommt, der ihm grundsätzlich die Einschaltung eines (professionellen) Dolmetschers ermöglicht (in diesem Sinne Fölsch, in: Schneider/Wolf, RVG, 7. Aufl. 2014, § 46 Rn. 36).

    Ein daraus resultierender Anspruch kommt bereits dem Wortlaut nach nicht in Betracht, weil danach lediglich angeklagten Personen ein Anspruch auf einen Dolmetscher zukommt (BayLSG, Beschl. v. 03.02.2015 - L 15 SF 18/14 E, juris, Rn. 27).

  • VG Berlin, 02.10.2020 - 17 K 261.17

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Erst wenn eine solche Möglichkeit nicht bestand oder sich bei der Sprachmittlung auf diesem Wege herausstellte, dass eine hinreichende Verständigung nicht möglich war, ist die Einschaltung eines professionellen Dolmetschers bzw. einer ebensolchen Dolmetscherin als notwendig anzusehen (vgl. Bay LSG, Beschluss vom 3. Februar 2015 - LSG L 15 SF 18/14 E -, juris Rn. 22 f. m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 16. Juli 1992 - OVG 2 B 82/92 -, juris Rn. 3 f.; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Oktober 1994 - OVG 11 L 6302/91 -, juris Rn. 4).
  • VG Cottbus, 22.02.2016 - 1 KE 16/15

    Dolmetscher, Dolmetscherkosten, Asylverfahren, Erinnerung, Prozesskostenhilfe

    Dieser Verpflichtung genügt die Vergütungsfestsetzung vom 16. Juli 2015 mit dem alleinigen Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 03. Februar 2015 (L 15 SF 18/14 E - juris) nicht.
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