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   LSG Bayern, 13.12.2012 - L 15 SF 325/11 B E   

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https://dejure.org/2012,44130
LSG Bayern, 13.12.2012 - L 15 SF 325/11 B E (https://dejure.org/2012,44130)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.12.2012 - L 15 SF 325/11 B E (https://dejure.org/2012,44130)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - L 15 SF 325/11 B E (https://dejure.org/2012,44130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Das Einscannen muss im Rahmen von Nr. 7000 Ziff. 1 lit. a VV RVG wie das traditionelle Fotokopieren als Ablichten behandelt werden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistung einer Dokumentenpauschale für das Einscannen von Behördenakten im Vergleich zum traditionellen Fotokopieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33; RVG § 56; VV RVG Nr. 7000
    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Entstehen einer Dokumentenpauschale für das Einscannen von Behördenakten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 26.06.2006 - 1 Ws 261/06

    Erfallen der Dokumentenpauschale

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2012 - L 15 SF 325/11
    Letztlich aber kommt der Senat zum Ergebnis, dass Scannen im Rahmen von Nr. 7000 Ziff. 1 lit. a VV RVG als Ablichten behandelt werden muss; dies steht auch in Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. aus der Rechtsprechung nur OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504; vgl. aus der Literatur statt vieler Hansens, Die Dokumentenpauschale nach dem RVG, RVGreport 2004, S. 402 ff.; a.A. SG Dortmund, Beschluss vom 10.06.2009 - S 26 R 245/06).

    d) Semantisch erscheint es durchaus angängig, die Erstellung einer Datei durch Scannen als Ablichtung im Sinn des Gesetzes zu begreifen (so ausdrücklich OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504).

    Dem Grunde nach dürfte beides intendiert sein (vgl. OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.11.1997 - L 4 V 32/97

    Sozialgerichtliches Widerspruchsverfahren - außergerichtliche Kosten

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2012 - L 15 SF 325/11
    In diesem Zusammenhang respektiert der Senat die individuelle Arbeitsweise des Beschwerdeführers und kommt so zu einem gewissen Beurteilungsspielraum des Anwalts (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, NZS 1998, S. 207).
  • SG Dortmund, 10.06.2009 - S 26 R 245/06

    Einscannen einer behördlichen Akte und Übersenden als entsprechende CD durch den

    Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2012 - L 15 SF 325/11
    Letztlich aber kommt der Senat zum Ergebnis, dass Scannen im Rahmen von Nr. 7000 Ziff. 1 lit. a VV RVG als Ablichten behandelt werden muss; dies steht auch in Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. aus der Rechtsprechung nur OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504; vgl. aus der Literatur statt vieler Hansens, Die Dokumentenpauschale nach dem RVG, RVGreport 2004, S. 402 ff.; a.A. SG Dortmund, Beschluss vom 10.06.2009 - S 26 R 245/06).
  • LSG Bayern, 09.08.2018 - L 12 SF 296/18

    Lediglich Reproduktionen einer Vorlage sind Kopien im Sinne des Kostenrechts

    Überwiegend wurde in Rechtsprechung und Literatur (so auch BayLSG, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - L 15 SF 325/11 B E) angenommen, dass durch Einscannen eine Ablichtung im Sinne der bisherigen Fassung von VV 7000 entstanden war und damit zu einem Ersatzanspruch nach Nr. 1 führen konnte.
  • LSG Thüringen, 29.08.2018 - L 1 SF 855/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Dokumentenpauschale bis

    Soweit Teile von Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - L 15 SF 325/11 B E, nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage, VV 7000, Rn. 6 m.w.N.) die Ansicht vertreten, durch das Einscannen sei eine Ablichtung im Sinne von Nr. 7000 VV RVG a.F. entstanden, folgt der Senat dieser Ansicht nicht.
  • SG Nordhausen, 27.06.2016 - S 13 SF 2009/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einscannen und

    So haben beispielsweise das Bayerische Landessozialgericht (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - L 15 SF 325/11 B E -, juris) und das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 Ws 261/06 -) die Auffassung vertreten, der Dokumentenscan sei der körperlichen Herstellung des Dokumentes gleichzustellen.
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