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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12 EK AS   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12 EK AS (https://dejure.org/2013,50654)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.03.2013 - L 15 SF 4/12 EK AS (https://dejure.org/2013,50654)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. März 2013 - L 15 SF 4/12 EK AS (https://dejure.org/2013,50654)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 04.02.2010 - 13791/06

    Rechtssache G. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12
    Allerdings hat der EGMR in Anwendung von Art. 6 Abs. 1 EMRK auch bereits Entschädigungen für die menschenrechtswidrige Dauer von Klageverfahren zugesprochen, welche die Dauer der jeweils nachfolgenden Kostenfestsetzung mit eingeschlossen haben (Urteil vom 10. November 2005, Az: 40324/98 und vom 4. Februar 2010, Az: 13791/06).

    Den Verfahrensabschnitt der Kostenfestsetzung (und denjenigen der Vollstreckung) hat er hierbei indessen nicht als eigenständig entschädigungsfähiges, selbst dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 EMRK unterfallendes Verfahren gewürdigt, sondern lediglich ausgeführt, dass bei Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen auch solche Verfahrensabschnitte mit erfasst würden, die dem Urteil in der Hauptsache zeitlich nachfolgen, so dass sie bei der Bemessung der Entschädigung für die menschenrechtswidrige Dauer des Hauptsacheverfahrens dem hierbei zu berücksichtigenden Zeitraum hinzuzurechnen seien (Urt. v. 4. Februar 2010, aaO, Rdnr. 78 bei juris).

  • RG, 21.12.1909 - V 854/09

    1. Was ist im Sinne des § 46 St.G.B.'s unter sog. beendigten Versuche zu

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12
    Die Kostenfestsetzung und die ihr nachfolgenden Erinnerungsverfahren haben sich vorliegend an die Erklärungen der Kläger vom 2. Juni 2009 angeschlossen, mit denen diese die zu den Aktenzeichen S 18 AS 854/09, S 18 AS 855/09 und S 18 A 856/09 geführten Untätigkeitsklagen nach Erlass der begehrten Widerspruchsbescheide für in der Hauptsache erledigt erklärt haben.

    Soweit danach die Klage innerhalb von sechs Monaten seit dem Eintritt der Rechtskraft der verfahrensbeendenden Entscheidung zu erheben war, die das SG in Bezug auf die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens S 18 AS 854/09 mit seinem Beschluss vom 25. Januar 2012 getroffenen hat, haben die Kläger bereits am 8. Februar 2012 die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigten Entschädigungsklagen beantragt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12
    Für die Auslegung von § 198 Abs. 1 und 6 GVG ist deshalb neben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - zum Justizgewährungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG vor allem die Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte - EGMR - zu Inhalt und Tragweite von Art. 6 Abs. 1 EMRK bestimmend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27. März 2012, Az. OVG 3 A 1.12; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012, Az. 7 KE 1/11; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13. September 2012, Az. L 38 SF 73/12 EK).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12
    Bereits in seinem Urteil vom 8. Juni 2006 (Az. 75529/01) hat er ausgeführt, dass der tatsächlichen Vermeidung einer unangemessenen Verfahrensdauer ohnedies der Vorrang vor ihrer Entschädigung zukomme.
  • EGMR, 10.11.2005 - 40324/98

    Rechtssache S. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12
    Allerdings hat der EGMR in Anwendung von Art. 6 Abs. 1 EMRK auch bereits Entschädigungen für die menschenrechtswidrige Dauer von Klageverfahren zugesprochen, welche die Dauer der jeweils nachfolgenden Kostenfestsetzung mit eingeschlossen haben (Urteil vom 10. November 2005, Az: 40324/98 und vom 4. Februar 2010, Az: 13791/06).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - L 38 SF 73/12

    Entschädigungsklage - unangemessene Verfahrensdauer - Einzelfallbetrachtung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12
    Für die Auslegung von § 198 Abs. 1 und 6 GVG ist deshalb neben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - zum Justizgewährungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG vor allem die Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte - EGMR - zu Inhalt und Tragweite von Art. 6 Abs. 1 EMRK bestimmend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27. März 2012, Az. OVG 3 A 1.12; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012, Az. 7 KE 1/11; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13. September 2012, Az. L 38 SF 73/12 EK).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 3 A 1.12

    Rechtsschutz wegen der überlangen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12
    Für die Auslegung von § 198 Abs. 1 und 6 GVG ist deshalb neben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - zum Justizgewährungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG vor allem die Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte - EGMR - zu Inhalt und Tragweite von Art. 6 Abs. 1 EMRK bestimmend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27. März 2012, Az. OVG 3 A 1.12; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012, Az. 7 KE 1/11; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13. September 2012, Az. L 38 SF 73/12 EK).
  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12
    Eine solche Betrachtungsweise, nach der das Kostenfestsetzungsverfahren als unselbständiger Annex des Hauptsacheverfahrens zu dessen gegebenenfalls zu entschädigender Dauer beiträgt, lässt § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG jedoch nach seinem eindeutigen Wortlaut nicht zu, ohne dass sich hieraus nach Auffassung des Senats ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1, Art. 13 oder Art. 46 EMRK ergibt; denn in seiner Entscheidung vom 2. September 2010 (Az. 46344/06) hat der EGMR lediglich die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland festgestellt, im nationalen Recht einen wirksamen Rechtsbehelf gegen das tatsächliche Eintreten und die Fortdauer menschenrechtswidriger Verfahrensverzögerungen vorzusehen, nicht jedoch, solche Verzögerungen in vollständiger Übernahme seiner Rechtsprechung zu entschädigen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 11 SF 201/13

    Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete Klage wegen

    Das Gesetz geht von einem an der Hauptsache orientierten Verfahrensbegriff aus (BGH, Urteil vom 21.05.2014 - III ZR 355/13 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.03.2013 - L 15 SF 4/12 EK AS - Senat, Beschluss vom 04.12.2013 - L 11 SF 398/13 EK AS - Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2012, § 198 Rdn. 34).

    Als insoweit integrativer Teil der jeweiligen Hauptsacheverfahren können in Verzug geratene Erinnerungsverfahren keinen Entschädigungsanspruch vermitteln, weil es nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG allein auf den Zeitraum zwischen der Einleitung (Klageerhebung) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ankommt (LSG Niedersachsen, Urteil vom 06.03.2013 - L 15 SF 4/12 EK AS -).

    Zwar lässt es der Wortlaut des § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG durchaus zu, das Erinnerungsverfahren als gerichtliches Verfahren im Sinne von § 198 Abs. 1 GVG aufzufassen, da es auf Antrag selbständig eingeleitet und durch eine der Rechtskraft fähige Kostenfestsetzung beendet wird (hierzu auch LSG Niedersachsen, Urteil vom 06.03.2013 - L 15 SF 4/12 EK AS -).

    Dem steht indessen entgegen: Die Leitkriterien für die Auslegung der §§ 198 ff. GVG sind der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 EMRK (hierzu BVerfG, Urteil vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 - Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - Grabenwarter/Pabel, a.a.O., § 3 Rdn. 9; Mayer, in: Karpenstein/Mayer, a.a.O., Einleitung Rdn. 80) und des BVerfG zum Justizgewährungsanspruch nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG bzw. Art. 19 Abs. 4 GG zu entnehmen (hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 06.03.2013 - L 15 SF 4/12 EK AS - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012 - 7 KE 1/11 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.09.2012 - L 38 SF 73/12 EK -).

    Der sachliche Schutzbereich des Art. 6 EMRK erstreckt sich nicht auf alle Verfahrensphasen, sondern ist auf diejenigen beschränkt, die auf die unmittelbare Entscheidung der Streitigkeit über ein Recht ausgerichtet sind (EGMR, Urteil vom 21.11.1995 - 19248/91 - (Acquaviva/Frankreich) Nr. 46; Urteil vom 23.06.1981 - 6878/75 und 7238/75 - (Le Compte, van Meuven und de Meyere./Belgien) Nr. 47; LSG Niedersachsen, Urteil vom 06.03.2013 - L 15 SF 4/12 EK AS - Grabenwarter/Pabel, a.a.O., § 24 Rdn. 14; Meyer, in: Karpenstein/Mayer, a.a.O., Art. 6 Rdn. 21).

    Zwar kann der Anspruch auf Ausgleich der Verfahrenskosten ohne weiteres als zivilrechtlich begriffen werden; indessen entsteht er erst durch die gerichtliche Verfolgung eines anderweitigen (zivilrechtlichen) Anspruchs, der den eigentlichen Streitgenstand und damit auch den Gegenstand der Garantie des Art. 6 Abs. 1 EMRK bildet (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.03.2013 - L 15 SF 4/12 EK AS -).

    Dass der Bundesgesetzgeber die Notwendigkeit gesehen hat, beide Verfahren in § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG zu erwähnen, stützt hiernach die Annahme, dass § 198 Abs. 1 GVG im Übrigen auf das gerichtliche Verfahren der Hauptsache zentriert ist (zutreffend hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.03.2013 - L 15 SF 4/12 EK AS -).

  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 8 SF 128/12

    Bedeutung eines Verfahrens der Kostenfestsetzung

    Ein Kostenfestsetzungs- und anschließendes Erinnerungsverfahren ist nur noch nach einer Mindermeinung (LSG Niedersachsen-Bremen, 6.3.2013, L 15 SF 4/12 EK AS) kein entschädigungspflichtiges Gerichtsverfahren iS des § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG gewesen.
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