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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17 B ER, L 15 SO 105/17 B ER PKH   

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LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17 B ER, L 15 SO 105/17 B ER PKH (https://dejure.org/2017,31005)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2017 - L 15 SO 104/17 B ER, L 15 SO 105/17 B ER PKH (https://dejure.org/2017,31005)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - L 15 SO 104/17 B ER, L 15 SO 105/17 B ER PKH (https://dejure.org/2017,31005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst c SGB 2, § 21 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 1 EuFürsAbk, Art 2 EuFürsAbk, Art 11a S 1 EuFürsAbk, § 2 Abs 2 Nr 1a FreizügG/EU, § ... 3 Abs 2 Nr 2 FreizügG/EU, § 11 Abs 1 S 11 FreizügG/EU, § 11 Abs 2 FreizügG/EU, § 5 Abs 2 S 1 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 21 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 Nr 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 6 SGB 12
    EU-Ausländer - Freizügigkeitsrecht - Aufenthaltsrecht - laufende Hilfen zum Lebensunterhalt - Europäisches Fürsorgeabkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Aufenthaltsberechtigten; Erwerbsfähigkeit der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bzgl. Leistungsausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R

    Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17
    Rechtlich problematisch kann auch erscheinen, ob auf dem Weg über das Sozialleistungsrecht Vollzugsdefizite der Ausländerbehörden (s. den Hinweis hierauf im Urteil des BSG vom 3. Dezember 2015 a.a.O. Rn 56) ausgeglichen werden dürfen: Der Gesetzgeber stellt selbst nicht in Frage, dass EU-Bürger möglicherweise selbst dann leistungsrechtlich schlechter stehen als Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, wenn sie im Gegensatz zu diesen nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind (s. in diesem Zusammenhang zuletzt BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13/16 -).

    Nach der Änderung des FreizügG/EU zum 29. Januar 2013, die unter anderem die ersatzlose Abschaffung der "Freizügigkeitsbescheinigung" mit sich brachte, hat das BSG in Entscheidungen, die weder in der Amtlichen Entscheidungssammlung noch in der Entscheidungssammlung "SozR" veröffentlicht worden sind und auch in Fachperiodika nur geringe Aufnahme gefunden haben, Ausführungen dazu gemacht, dass eine Freizügigkeitsbescheinigung nur zeitlich begrenzt Auskunft über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts geben könne (Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - Rn 21ff) bzw. nunmehr auf die materielle Freizügigkeitsberechtigung abzustellen sei (die von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu prüfen sei, BSG wie eben und daran anschließend Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R -).

    Im - ebenfalls nicht in den genannten Entscheidungssammlungen veröffentlichten - Urteil vom 17. März 2016 (B 4 AS 32/15 R -, Rn 22) ist dann unter Verweisung auf das Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - ausgeführt worden, dass "jedenfalls" das vom LSG in der Vorinstanz festgestellte Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche ausreiche, um von einem erlaubten Aufenthalt im Sinne des EFA auszugehen.

    Die Begründung für seine spätere - aber nicht als veröffentlichungswürdig angesehene - Rechtsprechung erscheint jedoch nicht zwingend (s. im Besonderen das Urteil des BSG vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - Rn 22 bis 25, wiedergegeben im Beschluss des Senats vom 14. März 2017 a.a.O.).

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 15/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17
    Der Senat kann dahingestellt bleiben lassen, ob dieser Leistungsausschluss (verfassungs-)rechtlichen Bedenken unterliegt, zumal er ohne Übergangsregelung auch für diejenigen eingeführt worden ist, die im Sinne der Rechtsprechung des BSG zur Rechtslage bis 28. Dezember 2016 (s. die Urteile vom 3. Dezember 2015 und 20. Januar 2016 a.a.O.) bereits den Status eines verfestigten Aufenthalts erlangt hatten.

    Ein Anwendungsvorbehalt bezüglich des SGB XII ist - mit Ausnahme der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel des SGB XII) - seitens der Bundesrepublik Deutschland nicht erklärt worden (s. auch BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R -, Rn 29).

    Nach der Änderung des FreizügG/EU zum 29. Januar 2013, die unter anderem die ersatzlose Abschaffung der "Freizügigkeitsbescheinigung" mit sich brachte, hat das BSG in Entscheidungen, die weder in der Amtlichen Entscheidungssammlung noch in der Entscheidungssammlung "SozR" veröffentlicht worden sind und auch in Fachperiodika nur geringe Aufnahme gefunden haben, Ausführungen dazu gemacht, dass eine Freizügigkeitsbescheinigung nur zeitlich begrenzt Auskunft über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts geben könne (Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - Rn 21ff) bzw. nunmehr auf die materielle Freizügigkeitsberechtigung abzustellen sei (die von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu prüfen sei, BSG wie eben und daran anschließend Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17
    Hinreichend wahrscheinlich ist ein Anspruch der Antragsteller auf Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund der Inländergleichstellung des Art. 1 Europäisches Fürsorgeabkommen (EFA; s. hierzu bereits den Beschluss des Senats vom 14. März 2017 - L 15 SO 321/16 B ER -).

    Die Begründung für seine spätere - aber nicht als veröffentlichungswürdig angesehene - Rechtsprechung erscheint jedoch nicht zwingend (s. im Besonderen das Urteil des BSG vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - Rn 22 bis 25, wiedergegeben im Beschluss des Senats vom 14. März 2017 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17
    Rechtlich problematisch kann auch erscheinen, ob auf dem Weg über das Sozialleistungsrecht Vollzugsdefizite der Ausländerbehörden (s. den Hinweis hierauf im Urteil des BSG vom 3. Dezember 2015 a.a.O. Rn 56) ausgeglichen werden dürfen: Der Gesetzgeber stellt selbst nicht in Frage, dass EU-Bürger möglicherweise selbst dann leistungsrechtlich schlechter stehen als Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, wenn sie im Gegensatz zu diesen nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind (s. in diesem Zusammenhang zuletzt BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13/16 -).

    Die dargestellte Rechtsprechung des BSG wirft jedenfalls nach der seit 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage die Frage auf, ob bei der Beurteilung der "Erlaubtheit" des Aufenthalts im Sinne des Art. 1 EFA nicht die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beachten ist, ausweislich der bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht spricht, welche (erst dann) nicht greift, wenn gegen die Betroffenen eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn 12, BVerwGE 138, 353 [358]).

  • LSG Bayern, 24.04.2017 - L 8 SO 77/17

    Kein Anspruch eines ausreisepflichtigen EU-Bürgers mit Behinderung auf Gewährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17
    Ob die Anwendung des § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII in jedem Fall eine Ausreiseabsicht der Hilfebedürftigen voraussetzt (s. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. April 2017 - L 8 SO 77/17 B, ER -), erscheint fraglich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16

    Unionsbürger - einstweilige Anordnung - Sozialhilfe - Leistungen zur Sicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17
    Eine Verpflichtung zu Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kommt aber - wenn sie nicht bereits durch das Sozialgericht ausgesprochen worden ist - trotzdem erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde in Betracht, weil es für die Zeit vorher regelmäßig an einem vorläufig noch zu befriedigenden Bedarf fehlt (s. dazu etwa die veröffentlichten Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2016 - L 23 SO 46/16 B ER und L 15 SO 53/16 B ER - und 8. Juni 2016 - L 15 SO 74/16 B ER -).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (aus jüngster Zeit: Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - Rn 20) ist grundsätzlich bei der Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eine summarische Prüfung verfassungsrechtlich unbedenklich; die notwendige Prüfungsintensität steigt jedoch mit der drohenden Rechtsverletzung, die bis dahin reichen kann, dass die Gerichte unter besonderen Umständen - wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen - dazu verpflichtet sein können, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 15 SO 53/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17
    Eine Verpflichtung zu Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kommt aber - wenn sie nicht bereits durch das Sozialgericht ausgesprochen worden ist - trotzdem erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde in Betracht, weil es für die Zeit vorher regelmäßig an einem vorläufig noch zu befriedigenden Bedarf fehlt (s. dazu etwa die veröffentlichten Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2016 - L 23 SO 46/16 B ER und L 15 SO 53/16 B ER - und 8. Juni 2016 - L 15 SO 74/16 B ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 23 SO 46/16

    EU-Ausländer - Ermessensleistungen - Ermessensreduzierung - keine "regelhafte"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17
    Eine Verpflichtung zu Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kommt aber - wenn sie nicht bereits durch das Sozialgericht ausgesprochen worden ist - trotzdem erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde in Betracht, weil es für die Zeit vorher regelmäßig an einem vorläufig noch zu befriedigenden Bedarf fehlt (s. dazu etwa die veröffentlichten Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2016 - L 23 SO 46/16 B ER und L 15 SO 53/16 B ER - und 8. Juni 2016 - L 15 SO 74/16 B ER -).
  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 32/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17
    Im - ebenfalls nicht in den genannten Entscheidungssammlungen veröffentlichten - Urteil vom 17. März 2016 (B 4 AS 32/15 R -, Rn 22) ist dann unter Verweisung auf das Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - ausgeführt worden, dass "jedenfalls" das vom LSG in der Vorinstanz festgestellte Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche ausreiche, um von einem erlaubten Aufenthalt im Sinne des EFA auszugehen.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

  • LSG Hessen, 01.07.2020 - L 4 SO 120/18

    Sozialhilfe (SGB XII)

    Über die o.g. Tatbestandsvoraussetzungen des § 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII hinaus ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Ausreisewillens oder der Bekundung eines solchen Ausreisewillens zu fordern (siehe die o.g. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2017 a.a.O.; wie hier LSG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2018 - L 4 SO 10/18 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2019 - L 15 SO 181/18 -, juris Rn. 61 f.; Beschluss vom 20. Juni 2017 - L 15 SO 104/17 B ER - Siefert in: Schlegel/Voelzke, jurisPK SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 23 Rn. 100 und 100.1; a.A.: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2019 - L 7 SO 934/19 -, juris, Rn. 49; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.04.2017 - L 8 SO 77/17 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2017 - L 23 SO 30/17 B ER -).
  • LSG Hessen, 29.06.2020 - L 4 SO 91/20
    Darüber hinaus ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Ausreisewillens oder der Bekundung eines solchen Ausreisewillens zu fordern (Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2017 - L 4 SO 70/17 B ER -, juris Rn. 15 und - L 4 SO 79/17 B ER -, juris Rn. 10; wie hier LSG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2018 - L 4 SO 10/18 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017 - L 15 SO 104/17 B ER; Siefert in: Schlegel/Voelzke, jurisPK SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 23 Rn. 100 und 100.1; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2019 - L 7 SO 934/19 -, juris, Rn. 49; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. April 2017 - L 8 SO 77/17 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2017 - L 23 SO 30/17 B ER).
  • LSG Sachsen, 29.04.2020 - L 7 AS 76/20
    Der Anwendung des Art. 1 EFA steht auch nicht § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII (i.d.F. des Gesetzes v. 22.12.2016, BGBl. I 3155) entgegen (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg v. 20.06.2017 - L 15 SO 104/17 B ER - juris Rn. 21 ff., LSG Baden-Württemberg v. 03.12.2018 - L 7 SO 4027/18 ER-B - juris Rn. 31, LSG Berlin-Brandenburg v. 14.03.2019 - L 15 SO 15/19 B ER - juris Rn. 6, LSG Baden-Württemberg v. 17.04.2019 - L 2 SO 1477/18 - juris Rn. 33 sowie z.B. Birk in: Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII, 11. Aufl. 2018, § 23 Rn. 34, Fasselt in: Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar SRB, 2. Aufl. 2018, § 23 SGB XII Rn. 16, Groth in: BeckOK-SGB XII, § 23 Rn. 16d, Stand: 01.03.2020, Siefert in: jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 23 Rn. 41 ff., 83 und Schlette in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 23 Rn. 23 ff., 51, Stand: 06/19; a.A. z.B. LSG Berlin-Brandenburg v. 23.10.2017 - L 31 AS 2007/17 B ER - juris Rn. 25, was indes auf einem nicht überzeugenden Verständnis zu § 21 SGB XII beruht, vgl. hierzu weiterhin insb.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2019 - L 23 SO 279/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des 15. Senats des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 20. Juni 2017 - L 15 SO 104/17 B ER, L 15 SO 105/17 B ER PKH, juris).
  • BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 1246/19

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei

    (2) Andere Landessozialgerichte haben ‒ im Rahmen von Eilverfahren beziehungsweise Prozesskostenhilfeverfahren ‒ die Verfassungskonformität des Leistungsausschlusses bezweifelt und den Eilanträgen beziehungsweise Prozesskostenhilfeanträgen stattgegeben (7. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 2018 - L 7 AS 2299/17 B -, juris, Rn. 14 f.; 18. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2019 - L 18 AS 141/19 B ER, L 18 AS 142/19 B ER PKH -, juris, Rn. 5; 15. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017 - L 15 SO 104/17 B ER, L 15 SO 105/17 B ER PKH -, juris, Rn. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - L 7 AS 115/18

    SGB-XII -Leistungen

    Es lässt sich aber nicht feststellen, dass der Gesetzgeber Unionsbürger gerade dann leistungslos lassen wollte, wenn die Verweisung (nur) auf Überbrückungsleistungen sich auch für einen längeren Zeitraum als unzumutbare Härte darstellt, mithin die den Leistungsausschluss begründende Rückkehroption sich gerade nicht ohne Weiteres verwirklichen lässt (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 20.06.2017 - L 15 SO 104/17 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Vielmehr ist eine zeitliche befristete Bedarfslage bereits dann anzunehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der bedarfsbegründende Zustand kein Dauerzustand, sondern voraussichtlich vorübergehend ist (Beschluss des Senats vom 28.03.2018 - L 7 AS 115/18 B ER; in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 20.06.2017 - L 15 SO 104/17 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - L 15 SO 15/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Unionsbürger, die - zugleich - Staatsangehörige eines Signatarstaats des Europäischen Fürsorgeabkommens (juris: EuFürsAbk) - wie hier Italien - und gemäß den §§ 7 Abs. 1 S 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch/Zweites Buch (SGB II), 23 Abs. 3 S 1 Sozialgesetzbuch/Zwölftes Buch (SGB XII, idF ab 29.12.2016) wegen der Art ihres materiellen Freizügigkeitsrechts oder des Fehlens eines materiellen Freizügigkeitsrechts von Leistungen zur Sicherung des laufenden Lebensunterhalts der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe ausgeschlossen sind, aufgrund der Inländergleichstellung des EFA einen Anordnungsanspruch auf einstweilige Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt aus der Sozialhilfe haben können (vgl LSG Berlin-Potsdam vom 20.6.2017 - L 15 SO 104/17 B ER).

    6 Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Unionsbürger, die - zugleich - Staatsangehörige eines Signatarstaats des EFA - wie hier Italien - und gemäß den §§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch/Zweites Buch (SGB II), 23 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch/Zwölftes Buch (SGB XII, idF ab 29. Dezember 2016), wegen der Art ihres materiellen Freizügigkeitsrechts oder des Fehlens eines materiellen Freizügigkeitsrechts von Leistungen zur Sicherung des laufenden Lebensunterhalts der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe ausgeschlossen sind, aufgrund der Inländergleichstellung des EFA einen Anordnungsanspruch auf einstweilige Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt aus der Sozialhilfe haben können (vgl. Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017, Az. L 15 SO 104/17 B ER , dokumentiert in juris und zu finden unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2018, Az. L 28 AS 1066/18 B ER, nicht veröffentlicht).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2018 - L 7 AS 2299/17

    Bewilligung von existenzsichernden Leistungen

    Der Senat weist darauf hin, dass nach neuerer obergerichtlicher Rechtsprechung (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 20.06.2017 - L 15 SO 104/17 B ER) jedenfalls fraglich ist, ob die Anwendung des § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII in jedem Fall eine Ausreiseabsicht des Hilfebedürftigen voraussetzt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2019 - L 13 AS 43/19

    Vorläufige Gewährung von Grundsicherungsleistungen; Leistungsausschluss für

    Da in der Gesetzbegründung - anders als in früheren Verlautbarungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (vgl. S. 2 des schriftlichen Berichts zur Erklärung eines Vorbehalts gegen die Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 25. April 2012, Ausschussdrucksache 17[11]881) - eine Ausnahme für Staatsangehörige von Signaturstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) nicht erwähnt ist, folgt hieraus nach Auffassung des Senats zugleich, dass auch die zum früheren Rechtszustand ergangene Rechtsprechung des BSG zu Leistungsansprüchen arbeitsuchender EU-Bürger aus EFA-Signaturstaaten in Anwendung des in Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens vom 11. Dezember 1953 (i. d. F. des Gesetzes vom 15. Mai 1956, BGBl. 563 - EFA) enthaltenen Gleichbehandlungsgebots auf die Rechtslage seit dem 29. Dezember 2016 nicht übertragen werden kann, auch wenn die Bundesregierung einen Vorbehalt bezüglich des SGB XII weiterhin nicht erklärt hat (so im Ergebnis auch 15. Senat des erkennenden Gerichts, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - L 15 AS 243/18 B ER; 11. Senat, Beschluss vom 22. Mai 2018 - L 11 AS 1013/17 B ER - juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg [31. Senat], Beschluss vom 23. Oktober 2017 - L 31 AS 2007/17 B ER - juris Rn. 25; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - L 7 SO 4027/18 ER-B - juris Rn. 28 ff.; a. A.: LSG Berlin-Brandenburg [15. Senat], Beschluss vom 20. Juni 2017 - L 15 SO 104/17 B ER - juris Rn. 21 ff. und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2017 - L 20 SO 319/17 B ER - juris Rn. 42).
  • LSG Hamburg, 21.02.2018 - L 4 SO 10/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 7 AS 2006/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • LSG Hessen, 18.04.2018 - L 4 SO 120/18
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 1477/18

    Sozialhilfe - Leistungsausschluss für Ausländer - erlaubter Aufenthalt iS des

  • LSG Hessen, 09.08.2023 - L 7 AS 196/23

    SGB II

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 14 AS 1563/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - L 8 AS 449/22

    Voraussetzungen der Härtefallregelung bei beantragten Leistungen der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 9 SF 274/22

    Unbegründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung eines Beschlusses

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2019 - L 26 AS 822/19

    Anspruch eines EU-Ausländers auf Leistungen des SGB 2 trotz vorübergehender

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2023 - L 9 SO 338/22

    Anspruch kroatischer Staatsangehöriger auf Leistungen nach dem SGB XII im Wege

  • SG Berlin, 05.04.2022 - S 204 AS 638/22
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