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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - L 15 SO 353/16 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14327
LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - L 15 SO 353/16 B ER (https://dejure.org/2017,14327)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.04.2017 - L 15 SO 353/16 B ER (https://dejure.org/2017,14327)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2017 - L 15 SO 353/16 B ER (https://dejure.org/2017,14327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a SGB 2 vom 22.12.2016, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b SGB 2 vom 22.12.2016, § 7 Abs 1 S 4 SGB 2 vom 22.12.2016, § 7 Abs 1 S 5 SGB 2 vom 22.12.2016
    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Aufenthaltsverfestigung nach fünfjährigem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auch bei fehlendem materiell-rechtlichen ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b SGG, § 7 Abs 1 SGB 2
    EU-Bürger - Leistungsausschluss - Fünfjahresfrist - Glaubhaftmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung wegen Hilfebedürftigkeit eines Ausländers i.R.d. Aufenthaltsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und S. 5
    SGB-II -Leistungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - L 15 SO 353/16
    Der Gesetzgeber wollte mit der Möglichkeit des Bezuges von Leistungen ohne ein Aufenthaltsrecht offenbar der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, vgl. Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. -, dokumentiert in juris und in NVwZ 2012, 1024), Rechnung tragen.

    Verfassungsrechtliche Bedenken an den Regelungen des GrSiAuslG bestehen im Hinblick auf das Urteil des BVerfG zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom 18. Juli 2012, aaO. (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Fragen und Bewertungen nur die Ausführungen der Verbände und Sachverständigen in den Materialien zur öffentlichen Anhörung vom 28. November 2016 zum Gesetzentwurf des GrSiAuslG, Ausschussdrucksache 18(11)851 des Deutschen Bundestages, die zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Frage der Verfassungswidrigkeit der Neuregelungen, insbesondere im Hinblick auf das Urteil des BVerfG zum AsylbLG, kommen).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - L 15 SO 353/16
    Dieses ist davon ausgegangen, dass nach Ablauf von regelmäßig sechs Monaten ein durch ein Vollzugsdefizit des Ausländerrechts bewirktes Faktum eines verfestigten tatsächlichen Aufenthalts des Unionsbürgers im Inland vorliegt (BSG, Urteil vom 03. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, juris Rn. 56 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 43).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 15 SO 53/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - L 15 SO 353/16
    Sie berücksichtigt, dass bis zum In-Kraft-Treten des GrSiAuslG am 29. Dezember 2016 entsprechend der Rechtsprechung des BSG ein Anspruch gegen den Antragsgegner gegeben gewesen wäre (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall den Beschluss des erkennenden Senats vom 13. April 2016, Az. L 15 SO 53/16 B ER, dokumentiert in juris und zu finden unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2017 - L 15 SO 112/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Wie der Senat zur Parallelregelung des § 7 Abs. 1 Sätze 4 und 5 Sozialgesetzbuch/Zweites Buch (SGB II) bereits entschieden hat, kann die Dauer des Aufenthalts aber auch auf andere Weise als durch eine melderechtliche Anmeldung belegt und glaubhaft gemacht werden (und muss es unter Umständen sogar, Beschluss vom 5. April 2017 - L 15 SO 353/16 B ER -, veröffentlicht).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - L 6 AS 59/18

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Deshalb ist aber auch nahezu ausgeschlossen, dass der Antragsteller ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben könnte, für dessen Entstehen § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU -  anders als § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 SGB II (dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2017 - L 15 SO 353/16 B ER, juris) - die Rechtmäßigkeit des fünfjährigen (gewöhnlichen) Aufenthalts voraussetzt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - L 31 AS 602/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Der erkennende Senat folgt nicht dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. April 2017 (L 15 SO 353/16 B ER, Rdnr. 44, zitiert nach juris), nach welchem es - neben dem 5-jährigen Aufenthalt - ausreichen soll, dass ein Ausländer sich überhaupt je einmal in der Bundesrepublik polizeilich gemeldet hat, sei es wie im vom 15. Senat entschiedenen Fall auch mit einer offensichtlich unzutreffenden Meldung für eine Wohnung, die der Ausländer nie bewohnt hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unionsbürger -

    Es kann im vorliegenden Verfahren letztlich offen bleiben, ob Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur zu folgen ist, dass die Vorschrift des § 23 Abs. 3 Satz 8 SGB XII (gleichlautend § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II), wonach die Frist nach Satz 7 (gleichlautend § 7 Abs. 1 Satz 5 SGB II) mit der Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde beginnt, in den Fällen generell teleologisch zu reduzieren ist, in denen der durchgehende Aufenthalt in Deutschland auf andere Weise nachgewiesen werden kann (so LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Mai 2021 - L 9 SO 56/21 B ER - juris - Rn 14-19; LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 5. April 2017 - L 15 SO 353/16 B ER - juris - und vom 6. Juni 2017 - L 15 SO 112/17 B ER - juris - Rn 25; aA LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2018 - L 23 SO 146/18 B ER - juris - Rn 4; LSG Baden-Württemberg aaO - juris - Rn 17; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - L 6 AS 152/19 B ER - juris - Rn 9; LSG Hamburg, Beschluss vom 20. Juni 2019 - L 4 AS 34/19 B ER - juris - Rn 5; Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 2020 - L 18 AS 1812/19 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2021 - L 5 AS 457/21 B ER - L 5 AS 459/21 B ER PKH - juris - Rn 7 mwN zum Meinungsstand in Rspr und Literatur).
  • SG Düsseldorf, 25.01.2021 - S 28 SO 481/20
    Eine melderechtliche Anmeldung sei nicht zwingend, vielmehr könne die Dauer des Aufenthaltes auch auf andere Weise belegt und glaubhaft gemacht werden (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2017, L 15 SO 353/16 B ER).
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