Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 16.04.2012

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   LSG Bayern, 27.06.2012 - L 16 AS 449/11   

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LSG Bayern, 27.06.2012 - L 16 AS 449/11 (https://dejure.org/2012,19389)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.06.2012 - L 16 AS 449/11 (https://dejure.org/2012,19389)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - L 16 AS 449/11 (https://dejure.org/2012,19389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    1. Die Familienangehörigen eines Ausländers, der Arbeitnehmer, Selbständiger oder aufgrund des § 2 Abs. 3 Freizügigkeitsgesetz/EU freizügigkeitsberechtigt ist, sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II vom Leistungsausschluss für die ersten drei Monate ausgenommen. Der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 383/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2012 - L 16 AS 449/11
    Der Beigeladene verweist auf das inzwischen ergangene Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12.01.2012 (Az. L 19 AS 383/11), das im Sinne der Rechtsauffassung des SG München entschieden hat, und schließt sich dessen Argumentation an.

    Da sich nach hiesiger Auffassung die Leistungsberechtigung der ausländischen Familienangehörigen eines deutschen Staatsangehörigen schon im Analogieschluss zur Leistungsberechtigung der Familienangehörigen eines Ausländers mit Arbeitnehmerstatus ergibt, braucht die Frage nicht entschieden zu werden, ob ein solcher Leistungsausschluss für die Familienangehörigen eines Deutschen grundgesetzwidrig und durch eine verfassungskonforme Auslegung zu vermeiden wäre (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2012 Az. L 19 AS 383/11 Rdnr. 28 bei juris - Revision anhängig beim BSG unter Az. B 4 AS 37/12 R; a. A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2011 Az. L 3 AS 1411/11 ER-BB; nach dem Urteil des SG Berlin vom 18.04.2011 Az. S 201 AS 45186/09 ist die Vorschrift verfassungskonform so auszulegen, dass der Leistungsausschluss bei Familienangehörigen nur für die ersten drei Monate des Aufenthalts der Bezugsperson (und nicht des Angehörigen) besteht, so dass der mehr als drei Monate später nachziehende Familienangehörige nicht mehr unter den Leistungsausschluss fallen soll).

  • SG Berlin, 18.04.2011 - S 201 AS 45186/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausschluss von SGB-2-Leistungen nach Einreise

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2012 - L 16 AS 449/11
    Da sich nach hiesiger Auffassung die Leistungsberechtigung der ausländischen Familienangehörigen eines deutschen Staatsangehörigen schon im Analogieschluss zur Leistungsberechtigung der Familienangehörigen eines Ausländers mit Arbeitnehmerstatus ergibt, braucht die Frage nicht entschieden zu werden, ob ein solcher Leistungsausschluss für die Familienangehörigen eines Deutschen grundgesetzwidrig und durch eine verfassungskonforme Auslegung zu vermeiden wäre (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2012 Az. L 19 AS 383/11 Rdnr. 28 bei juris - Revision anhängig beim BSG unter Az. B 4 AS 37/12 R; a. A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2011 Az. L 3 AS 1411/11 ER-BB; nach dem Urteil des SG Berlin vom 18.04.2011 Az. S 201 AS 45186/09 ist die Vorschrift verfassungskonform so auszulegen, dass der Leistungsausschluss bei Familienangehörigen nur für die ersten drei Monate des Aufenthalts der Bezugsperson (und nicht des Angehörigen) besteht, so dass der mehr als drei Monate später nachziehende Familienangehörige nicht mehr unter den Leistungsausschluss fallen soll).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R
    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2012 - L 16 AS 449/11
    Da sich nach hiesiger Auffassung die Leistungsberechtigung der ausländischen Familienangehörigen eines deutschen Staatsangehörigen schon im Analogieschluss zur Leistungsberechtigung der Familienangehörigen eines Ausländers mit Arbeitnehmerstatus ergibt, braucht die Frage nicht entschieden zu werden, ob ein solcher Leistungsausschluss für die Familienangehörigen eines Deutschen grundgesetzwidrig und durch eine verfassungskonforme Auslegung zu vermeiden wäre (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2012 Az. L 19 AS 383/11 Rdnr. 28 bei juris - Revision anhängig beim BSG unter Az. B 4 AS 37/12 R; a. A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2011 Az. L 3 AS 1411/11 ER-BB; nach dem Urteil des SG Berlin vom 18.04.2011 Az. S 201 AS 45186/09 ist die Vorschrift verfassungskonform so auszulegen, dass der Leistungsausschluss bei Familienangehörigen nur für die ersten drei Monate des Aufenthalts der Bezugsperson (und nicht des Angehörigen) besteht, so dass der mehr als drei Monate später nachziehende Familienangehörige nicht mehr unter den Leistungsausschluss fallen soll).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2011 - L 3 AS 1411/11
    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2012 - L 16 AS 449/11
    Da sich nach hiesiger Auffassung die Leistungsberechtigung der ausländischen Familienangehörigen eines deutschen Staatsangehörigen schon im Analogieschluss zur Leistungsberechtigung der Familienangehörigen eines Ausländers mit Arbeitnehmerstatus ergibt, braucht die Frage nicht entschieden zu werden, ob ein solcher Leistungsausschluss für die Familienangehörigen eines Deutschen grundgesetzwidrig und durch eine verfassungskonforme Auslegung zu vermeiden wäre (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2012 Az. L 19 AS 383/11 Rdnr. 28 bei juris - Revision anhängig beim BSG unter Az. B 4 AS 37/12 R; a. A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2011 Az. L 3 AS 1411/11 ER-BB; nach dem Urteil des SG Berlin vom 18.04.2011 Az. S 201 AS 45186/09 ist die Vorschrift verfassungskonform so auszulegen, dass der Leistungsausschluss bei Familienangehörigen nur für die ersten drei Monate des Aufenthalts der Bezugsperson (und nicht des Angehörigen) besteht, so dass der mehr als drei Monate später nachziehende Familienangehörige nicht mehr unter den Leistungsausschluss fallen soll).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer während der

    Die hier entscheidungserhebliche Frage, ob Personen, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern die eines Drittstaats besitzen und zu einem deutschen Familienangehörigen - hier: einem Ehegatten - nachziehen, vom Leistungsausschluss erfasst werden, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (gegen Anwendung des § 7 Abs. 1 S 2 Nr. 1 SGB II zB LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 7.12.2009 - L 19 B 363/09 AS; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 15.3.2012 - L 6 AS 748/10; Bayerisches LSG Urteil vom 27.6.2012 - L 16 AS 449/11; Hessisches LSG Beschluss vom 19.9.2012 - L 7 AS 30/12 B ER; SG Nürnberg Urteil vom 26.8.2009 - S 20 AS 906/09; Hackethal in jurisPK-SGB II, 3. Aufl 2012, § 7 RdNr 34; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 7 RdNr 16; ähnlich S. Knickrehm in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 2. Aufl 2011, § 7 SGB II RdNr 7; für Anwendung des Leistungsausschlusstatbestandes hingegen LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 27.4.2011 - L 3 AS 1411/11 ER-B; SG Duisburg Beschluss vom 19.11.2009 - S 31 AS 414/09 ER; A. Loose in Hohm, GK-SGB II, § 7 RdNr 44 ; Frings, Sozialrecht für Zuwanderer, 2008, RdNr 171) .
  • LSG Sachsen, 23.09.2014 - L 7 AS 986/14

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Gewöhnlicher Aufenthalt eines

    Die hier entscheidungserhebliche Frage, ob Personen, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern die eines Drittstaats besitzen und zu einem deutschen Familienangehörigen - hier: einem Ehegatten - nachziehen, vom Leistungsausschluss erfasst werden, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (gegen Anwendung des § 7 Abs. 1 S 2 Nr. 1 SGB II zB LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 7.12.2009 - L 19 B 363/09 AS; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 15.3.2012 - L 6 AS 748/10; Bayerisches LSG Urteil vom 27.6.2012 - L 16 AS 449/11; Hessisches LSG Beschluss vom 19.9.2012 - L 7 AS 30/12 B ER; SG Nürnberg Urteil vom 26.8.2009 - S 20 AS 906/09; Hackethal in jurisPK-SGB II, 3. Aufl 2012, § 7 RdNr 34; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 7 RdNr 16; ähnlich S. Knickrehm in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 2. Aufl 2011, § 7 SGB II RdNr 7; für Anwendung des Leistungsausschlusstatbestandes hingegen LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 27.4.2011 - L 3 AS 1411/11 ER-B; SG Duisburg Beschluss vom 19.11.2009 - S 31 AS 414/09 ER; A. Loose in Hohm, GK-SGB II, § 7 RdNr 44 (Stand: 9/12); Frings, Sozialrecht für Zuwanderer, 2008, RdNr 171).
  • LSG Hessen, 19.09.2012 - L 7 AS 30/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat den erhellenden Ausführungen des Bayerischen Landessozialgerichts in seinem Urteil vom 27. Juni 2012 (L 16 AS 449/11) an, das zum Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II folgendes ausgeführt hat (nach Juris Rn. 30 ff.):.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 15 AS 393/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität und

    Soweit nach einem Urteil des Bayr. LSG vom 27. Juni 2012 (L 16 AS 449/11 - Rn. 30ff) § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II ermächtigungskonform dahingehend auszulegen ist, dass der Leistungsausschluss für die ersten drei Monate nicht die Familienangehörigen von Ausländern mit Arbeitnehmerstatus betrifft, kann dies nur für den Fall der gemeinsamen Einreise, nicht aber für den Fall des Monate oder Jahre später erfolgenden Familiennachzugs gelten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 8 SO 227/12
    Dieses Ergebnis folgt entweder aus einer restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II und der daraus folgenden Annahme, dass aufenthaltsberechtigte Familienangehörige, die zu im Bundesgebiet schon mehr als drei Monaten aufenthaltsberechtigten Ausländern einreisen, vom Ausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II nicht betroffen sind (Thie/Schoch in LPK-SGB 11, 4. Auflage 2011, § 7 Rn 24 a.E), oder aus einer verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift (siehe oben sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Januar 2012 - L 19 AS 393/11 -, juris, sowie Beschluss vom 7. Dezember 2009 - L 19 B 363/09 AS -, juris; SG Berlin, Urteil vom 18. April 2011 S 201 AS 45186/09 juris; für EU-Angehörige europarechtskonforme Auslegung, vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - L 16 AS 449/11, juris; vgl. auch Beschluss des Senats vom 14. Januar 2008 - L 8 SO 88/07 ER; zu Familienangehörigen eines Deutschen Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2012 - L 15 AS 398/12
    Auf die vom SG vertretene Auslegung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II (Nicht-Anwendung auf den Fall eines gemeinsamen Zuzugs eines Ausländers mit einem deutschen Staatsangehörigen, vgl. zu dieser Problematik auch die jüngsten Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen - 6. Senat - vom 15. März 2012 - L 6 AS 748/10 -, des Bayrischen LSG vom 27. Juni 2012 - L 16 AS 449/11 - und des Hessischen LSG vom 19. September 2012 - L 7 AS 30/12 B ER) kommt es danach für die im einstweiligen Rechtsschutz zu treffende Entscheidung nicht an.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 16.04.2012 - L 16 AS 449/11   

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LSG Bayern, Entscheidung vom 16.04.2012 - L 16 AS 449/11 (https://dejure.org/2012,4027)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. April 2012 - L 16 AS 449/11 (https://dejure.org/2012,4027)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 720 (Ls.)
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