Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 24.09.2013

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   LSG Bayern, 26.09.2013 - L 16 AS 513/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,33713
LSG Bayern, 26.09.2013 - L 16 AS 513/13 B ER (https://dejure.org/2013,33713)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.09.2013 - L 16 AS 513/13 B ER (https://dejure.org/2013,33713)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. September 2013 - L 16 AS 513/13 B ER (https://dejure.org/2013,33713)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 16 AS 513/13
    Trotz entsprechender Aufforderungsschreiben des Beschwerdegegners vom 06.03.2013 und 27.03.2013 und auch nachdem sie in einem Gespräch am 21.03.2013 vom Beschwerdegegner die Entscheidung des Bundessozialgerichts ( BSG ) vom 19.02.2009 (B 4 AS 10/08 R) erhalten hatte, stellte sich die Beschwerdeführerin auf den Standpunkt, sie sei ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen.

    Der Senat hat die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 21.08.2013 darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sei, die Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragstellung vorzulegen, und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 19.02.2009 (B 4 AS 10/08 R) auch die Einzelheiten zulässiger Schwärzungen mitgeteilt.

    Auch derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beantragt, trägt die Folgen der objektiven Beweislosigkeit, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen lassen (vgl. BSG , Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 10/08 R, [...] Rn. 21).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 16 AS 513/13
    Geht es um Leistungen zur Sicherung der Existenz und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist grundsätzlich anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).

    Der Antrag auf einstweilige Anordnung ist daher abzulehnen, wenn der geltend gemachte Anordnungsanspruch offensichtlich unbegründet ist, ohne dass es dann noch auf die Frage der Dringlichkeit (Anordnungsgrund) ankommen würde (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz 10. Aufl. 2012, § 86 Rn. 29), wobei bei Ablehnung einer einstweiligen Anordnung der Anordnungsanspruch nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).

  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 16 AS 513/13
    Insbesondere dann, wenn Antragsteller wegen nicht ausreichender Mitwirkung und trotz gerichtlichen Hinweises die Aufklärung des Sachverhalts verhindern, kann ohne Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eine Entscheidung auf der Grundlage der Verteilung der materiellen Beweislast getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10).
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   LSG Bayern, 24.09.2013 - L 16 AS 513/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,27894
LSG Bayern, 24.09.2013 - L 16 AS 513/13 B ER (https://dejure.org/2013,27894)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.09.2013 - L 16 AS 513/13 B ER (https://dejure.org/2013,27894)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. September 2013 - L 16 AS 513/13 B ER (https://dejure.org/2013,27894)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2013 - L 16 AS 513/13
    Trotz entsprechender Aufforderungsschreiben des Beschwerdegegners vom 06.03.2013 und 27.03.2013 und auch nachdem sie in einem Gespräch am 21.03.2013 vom Beschwerdegegner die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.02.2009 (B 4 AS 10/08 R) erhalten hatte, stellte sich die Beschwerdeführerin auf den Standpunkt, sie sei ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen.

    Der Senat hat die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 21.08.2013 darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sei, die Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragstellung vorzulegen, und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 19.02.2009 (B 4 AS 10/08 R) auch die Einzelheiten zulässiger Schwärzungen mitgeteilt.

    Auch derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beantragt, trägt die Folgen der objektiven Beweislosigkeit, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 10/08 R, Juris Rn. 21).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2013 - L 16 AS 513/13
    Geht es um Leistungen zur Sicherung der Existenz und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist grundsätzlich anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).

    Der Antrag auf einstweilige Anordnung ist daher abzulehnen, wenn der geltend gemachte Anordnungsanspruch offensichtlich unbegründet ist, ohne dass es dann noch auf die Frage der Dringlichkeit (Anordnungsgrund) ankommen würde (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz 10. Aufl. 2012, § 86 Rn. 29), wobei bei Ablehnung einer einstweiligen Anordnung der Anordnungsanspruch nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).

  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2013 - L 16 AS 513/13
    Insbesondere dann, wenn Antragsteller wegen nicht ausreichender Mitwirkung und trotz gerichtlichen Hinweises die Aufklärung des Sachverhalts verhindern, kann ohne Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eine Entscheidung auf der Grundlage der Verteilung der materiellen Beweislast getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10).
  • LSG Bayern, 15.09.2015 - L 16 AS 523/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende Hilfebedürftigkeit Pflicht zur Vorlage von

    Insbesondere dann, wenn Antragsteller wegen nicht ausreichender Mitwirkung und trotz gerichtlichen Hinweises die Aufklärung des Sachverhalts verhindern, kann ohne Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eine Entscheidung auf der Grundlage der Verteilung der materiellen Beweislast getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10; Bayer. LSG, Beschluss vom 24.09.2013, L 16 AS 513/13 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2014 - L 9 AS 917/14
    Denn verhindert der Antragsteller die Aufklärung des Sachverhalts, kann ohne Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG eine Entscheidung auf der Grundlage der Verteilung der materiellen Beweislast getroffen werden (Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.09.2013, L 16 AS 513/13 B-ER, in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.01.2014 - L 9 AS 5319/13
    Die angeforderten Kontoauszüge seien ein geeignetes Mittel zur Aufklärung der Einkommens- und Vermögenssituation (Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.09.2013, L 16 AS 513/13 B ER).
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