Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 KR 191/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46882
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 KR 191/18 (https://dejure.org/2019,46882)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.12.2019 - L 16 KR 191/18 (https://dejure.org/2019,46882)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - L 16 KR 191/18 (https://dejure.org/2019,46882)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Mutterschaftsgeld: Das zweite Kind zur falschen Zeit?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mutterschaftsgeld: Das zweite Kind zur falschen Zeit?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mutterschaftsgeld: Das zweite Kind zur falschen Zeit?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld für ein zweites Kind

  • datev.de (Kurzinformation)

    Mutterschaftsgeld: Das zweite Kind zur falschen Zeit?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nahtloser Anschluss von Mutterschaftsgeld an Elterngeld für erstes Kind

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nahtloser Anschluss von Mutterschaftsgeld an Elterngeld für erstes Kind

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutterschaftsgeld für zweites Kind kann sich nahtlos an Elterngeld für erstes Kind anschließen - Auslaufenlassen des Elterngeldes und kurzfristiges Arbeitslosmelden vor zweiter Schutzfrist nicht erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 273
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 7/02 R

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld - unbezahlter Urlaub - Beginn der Schutzfrist -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 KR 191/18
    Die aufrechterhaltene Mitgliedschaft beinhaltet alle Leistungsansprüche aus der bisherigen Mitgliedschaft, also auch den Anspruch auf Krankengeld ( BSG, Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 7/02 R; vgl. auch Felix, aaO, § 192 Rdnr 30; Peters, aaO,) .

    Entscheidend ist allein, dass der begünstigende Tatbestand nach Beendigung des vorangegangenen mitgliedschaftserhaltenden Sachverhalts noch ohne Unterbrechung vorliegt ( BSG, Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 7/02 R mwN ).

    Erforderlich ist aber, dass die Tatbestände zeitweise gleichzeitig verwirklicht sind oder nahtlos aufeinander folgen ( BSG, Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 7/02 R, SozR 4-2200 § 200 Nr. 1; Peters, aaO, § 192 Rdnr 23 ).

  • BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94

    Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 KR 191/18
    Das Urteil des BSG vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 sei vollumfänglich auf die Klägerin anzuwenden.

    Ergänzend hat es darauf hingewiesen, dass das BSG im Urteil vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 zwar einen etwas anderen Sachverhalt betroffen habe, jedoch darin ausgeführt worden sei, dass die in § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V angeordnete Erhaltung der Mitgliedschaft nicht bedeute, dass auch der die Mitgliedschaft ursprünglich auslösende Tatbestand aufrecht erhalten werde oder als aufrecht erhalten gelte.

    Das BSG hat in dem Urteil, auf das sich die Beklagte bezieht, einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld verneint bei einer Versicherten, die während des Bezuges von Erziehungsgeld ein weiteres Kind erwartete und mehrere Monate vorher ihr bis dahin ruhendes Arbeitsverhältnis gekündigt hatte ( BSG, Urteil vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 = ">200%20RVO%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 200 RVO Nr. 4; vgl auch Felix in Schlegel-Voelzke, juris-PK § 192 Rdnr 17; Peters, Kasseler Kommentar, § 192 Rdnr 14 ).

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 KR 191/18
    In einem späteren Urteil ordnet das BSG der nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhaltenen Mitgliedschaft die Qualität einer Beschäftigten-Versicherung zu ( BSGE 90, 72, 76 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10, Seite 33).
  • BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 22/98 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Versicherungspflicht - Arbeitsloser -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 KR 191/18
    Damit unterscheidet sich dieser Fall auch von dem vom BSG im Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 22/98 SozR 3-2500 § 192 Nr. 6 entschiedenen Fall, indem kein Arbeitslosengeld gezahlt worden war.
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