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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12   

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https://dejure.org/2013,18234
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12 (https://dejure.org/2013,18234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.05.2013 - L 16 KR 32/12 (https://dejure.org/2013,18234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - L 16 KR 32/12 (https://dejure.org/2013,18234)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    Mit Beschluss vom 31.07.2012 ist das Verfahren auf Antrag der Beteiligten mit Blick auf die beim Bundessozialgericht anhängigen Revisionsverfahren B 12 KR 14/10 R sowie B 12 KR 25/10 R ruhend gestellt und nach Ergehen der genannten Revisionsentscheidungen von Januar 2013 an fortgesetzt worden.

    Dabei ist die Nichtausübung eines Rechts unbeachtlich, solange diese Rechtsposition nicht wirksam abbedungen ist (BSG, Urt. v. 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, juris Rn. 16).

    Wesentlicher Gesichtspunkt für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit innerhalb von Familiengesellschaften bildet vielmehr nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die den Senat überzeugt und der er deshalb folgt, die Möglichkeit, unliebsame Weisungen des Arbeitgebers bzw. Dienstberechtigten nicht nur während einer Phase einer "Schönwetter-Selbstständigkeit", sondern auch dann abzuwenden, wenn das Einvernehmen der Familienmitglieder gestört ist (vgl. BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R, juris Rn. 28 sowie B 12 KR 25/10 R, juris Rn. 32; ebenso Urteil vom 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R zitiert nach Terminbericht Nr. 19/13 des BSG).

    Denn er blieb im streitbefangenen Zeitraum bei Entscheidungen über das Gesamtunternehmen stets auf die Zustimmung der Mitgesellschafter angewiesen (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, juris Rn. 33 für die Konstellation einer gemeinsamen Geschäftsführung mit einer Verwandten).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 16 KR 27/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    (1) Der Kläger war im streitbefangenen Zeitraum als Geschäftsführer der C Ne GmbH in einen für ihn fremden Betrieb eingegliedert (vgl. Senat, Urteil vom 26.12.2010 - L 16 KR 27/10 juris Rn. 36).

    Zwar ist dem Kläger einzuräumen, dass ihn seine Stellung im für ihn fremden Betrieb durch die familiäre Bindung zu den Inhabern und die ihm übertragene Verantwortung und Handlungsfreiheit von typischen Beschäftigten absetzten (vgl. Senat, Urteil vom 26.12 2010 - L 16 KR 27/10, juris Rn. 41).

    Dieses Vertragswerk lässt in der Gesamtschau auf ein von den Vertragsparteien gewolltes Beschäftigungsverhältnis schließen (vgl. BSG a.a.O. Rn. 19; LSG NRW, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10, juris Rn. 45; Senat, Urt. v. 25.11.2010 - L 16 KR 313/10, juris Rn. 42; zur Form der Vergütung Senat, Urteil vom 13.12.2010 - L 16 KR 27/10, juris Rn. 34).

    Eine Darlehensgewährung ist zwar eine für Arbeitnehmer nicht typische Übernahme von Risiken, die indes nur ein bloßes Haftungsrisiko, nicht aber ein Unternehmerrisiko im eigentlichen Sinne darstellt, weil es an einer Gewinnchance fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 26.12.2010 - L 16 KR 27/10, juris Rn. 43).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    Bei der hier erforderlichen rückwirkenden Betrachtung eines Versicherungsverhältnisses ist zu berücksichtigen, dass eine in die Vergangenheit zielende Umwandlung eines jahrelang mit Billigung der Beteiligten bestehen Versicherungsverhältnisses grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen und bei eindeutiger Fehleinschätzung vorzunehmen ist (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10, juris Rn. 26 mwN).

    Die bloße Nichtausübung eines fortbestehenden Weisungsrechts sieht der Senat daher mit den zitierten Urteilen des BSG als unbeachtlich an, solange die Rechtsposition nicht wirksam abbedungen ist (ebenso LSG NRW, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10, juris Rn. 26 mwN).

    Dieses Vertragswerk lässt in der Gesamtschau auf ein von den Vertragsparteien gewolltes Beschäftigungsverhältnis schließen (vgl. BSG a.a.O. Rn. 19; LSG NRW, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10, juris Rn. 45; Senat, Urt. v. 25.11.2010 - L 16 KR 313/10, juris Rn. 42; zur Form der Vergütung Senat, Urteil vom 13.12.2010 - L 16 KR 27/10, juris Rn. 34).

  • BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 45/02 R

    Unterhaltsgeld - Bemessungsentgelt - Arbeitslosenhilfevorbezug -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    Selbst wer Arbeitgeberfunktion wahrnimmt, kann als leitender Angestellter bei einem Dritten persönlich abhängig beschäftigt sein (BSG, Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 45/02 R).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    In der Gesamtschau überwiegen somit nach Zahl und Gewicht (vgl. zur erforderlichen Abwägung allgemein BSG Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R, juris Rn. 25) eindeutig die Tatsachen, die für den Typus einer abhängigen Beschäftigung sprechen.
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    Mit Beschluss vom 31.07.2012 ist das Verfahren auf Antrag der Beteiligten mit Blick auf die beim Bundessozialgericht anhängigen Revisionsverfahren B 12 KR 14/10 R sowie B 12 KR 25/10 R ruhend gestellt und nach Ergehen der genannten Revisionsentscheidungen von Januar 2013 an fortgesetzt worden.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    Wesentlicher Gesichtspunkt für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit innerhalb von Familiengesellschaften bildet vielmehr nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die den Senat überzeugt und der er deshalb folgt, die Möglichkeit, unliebsame Weisungen des Arbeitgebers bzw. Dienstberechtigten nicht nur während einer Phase einer "Schönwetter-Selbstständigkeit", sondern auch dann abzuwenden, wenn das Einvernehmen der Familienmitglieder gestört ist (vgl. BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R, juris Rn. 28 sowie B 12 KR 25/10 R, juris Rn. 32; ebenso Urteil vom 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R zitiert nach Terminbericht Nr. 19/13 des BSG).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    Wesentlicher Gesichtspunkt für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit innerhalb von Familiengesellschaften bildet vielmehr nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die den Senat überzeugt und der er deshalb folgt, die Möglichkeit, unliebsame Weisungen des Arbeitgebers bzw. Dienstberechtigten nicht nur während einer Phase einer "Schönwetter-Selbstständigkeit", sondern auch dann abzuwenden, wenn das Einvernehmen der Familienmitglieder gestört ist (vgl. BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R, juris Rn. 28 sowie B 12 KR 25/10 R, juris Rn. 32; ebenso Urteil vom 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R zitiert nach Terminbericht Nr. 19/13 des BSG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - L 16 KR 313/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    Dieses Vertragswerk lässt in der Gesamtschau auf ein von den Vertragsparteien gewolltes Beschäftigungsverhältnis schließen (vgl. BSG a.a.O. Rn. 19; LSG NRW, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10, juris Rn. 45; Senat, Urt. v. 25.11.2010 - L 16 KR 313/10, juris Rn. 42; zur Form der Vergütung Senat, Urteil vom 13.12.2010 - L 16 KR 27/10, juris Rn. 34).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09

    Beurteilung der Tätigkeit eines Ehepartners im Hotelbetrieb/Restaurantbetrieb des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    Wäre dagegen eine selbstständige Stellung des Klägers als Mitunternehmer gewollt gewesen, hätte es nahe gelegen, ihn an der Gesellschaft zu beteiligen, wie später geschehen (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09, juris Rn. 31).
  • SG Duisburg, 19.12.2013 - S 10 R 713/12

    Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit eines

    Eine Darlehensgewährung ist zwar eine für Arbeitnehmer nicht typische Übernahme von Risiken, die aber lediglich ein bloßes Haftungsrisiko, nicht aber ein Unternehmerrisiko im eigentlichen Sinne darstellt, weil es an einer Gewinnchance fehlt (vgl. LSG NRW vom 02.05.2013, L 16 KR 32/12; Sächsisches LSG vom 22.11.2013, L 1 KR 76/10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - L 9 KR 464/20

    Versicherungspflicht bzw -freiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Danach gelten noch die Maßstäbe, welche z.B. das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 2. Mai 2013 zur rückwirkenden Betrachtung eines Versicherungsverhältnisses (L 16 KR 32/12) aufgestellt habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 1 R 181/15
    Durch die Gewährung eines verzinslichen Darlehens hat der Geschäftsführer hier rechtlich gesehen lediglich die gleiche Position wie ein externer Finanzgeber, ohne dass er hierdurch Einfluss auf die Geschicke der Antragstellerin bekommt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Mai 2013 - L 16 KR 32/12 m.w.N.).
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