Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2018 - L 16 KR 402/18 B ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 30.07.2018 - S 56 KR 4033/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2018 - L 16 KR 402/18 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18
Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2018 - L 16 KR 402/18
Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6. August 2014, - 1 BvR 1453/12- unter Bezugnahme auf BVerfGE 79, 69 (74); 93, 1 (13 f); so auch Nichtannahmebeschluss bei Versagung von Eilrechtsschutz bzgl der Versorgung mit Medizinal-Cannabis vom 26. Juni 2018, - 1 BvR 733/18).Allerdings hat das BVerfG festgehalten, dass sich aus den aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Anforderungen an den fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nur ausnahmsweise die Notwendigkeit einer Vollprüfung ergibt (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26. Juni 2018, - 1 BvR 733/18 - mwN).
Die gegen diesen Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss vom 26. Juni 2018, - 1 BvR 733/18 -).
- SG Marburg, 22.03.2018 - S 14 KR 38/18
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2018 - L 16 KR 402/18
Das SG Marburg (Beschluss vom 22. März 2018 - S 14 KR 38/18 ER-) habe ausgeführt, dass nach der Gesetzesbegründung die in § 31 Abs. 6 S 1 Nr. 1 SGB V formulierten Voraussetzungen des Leistungsanspruchs nicht bedeuten, dass ein Versicherter langjährig schwere Nebenwirkungen ertragen müsse, bevor die Therapiealternative eines Cannabisarzneimittels genehmigt werden könne.Zwar hat das SG Marburg in seinem Eilbeschluss (vom 22. März 2018, -S 14 KR 38/18 ER) ausgeführt, nach der Gesetzesbegründung bedeute die in Nr. 1 formulierte gesetzliche Voraussetzung des Leistungsanspruchs nicht, dass ein Versicherter langjährig schwerwiegende Nebenwirkungen ertragen muss, bevor die Therapiealternative eines Cannabisarzneimittels genehmigt werden kann.
- LSG Hessen, 20.02.2018 - L 8 KR 445/17
Kein Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten bei Cluster-Kopfschmerz
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2018 - L 16 KR 402/18
Das Hessisches LSG habe in seinem Eilbeschluss vom 20. Februar 2018 (L 8 KR 445/17 B ER) festgestellt, dass die gesetzliche Formulierung in § 31 Abs. 6 S 1 Nr. 2 SGB V weit gefasst sei und keinen Wirksamkeitsnachweis nach den Maßstäben der evidenzbasierten Medizin verlange.Dazu hat das Hessische LSG (Beschluss vom 20. Februar 2018, - L 8 KR 445/17 B ER -) ausgeführt, dass die gesetzliche Formulierung in Nr. 2 weit gefasst ist und keinen Wirksamkeitsnachweis nach den Maßstäben evidenzbasierter Medizin verlangt.
- BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2018 - L 16 KR 402/18
Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6. August 2014, - 1 BvR 1453/12- unter Bezugnahme auf BVerfGE 79, 69 (74); 93, 1 (13 f); so auch Nichtannahmebeschluss bei Versagung von Eilrechtsschutz bzgl der Versorgung mit Medizinal-Cannabis vom 26. Juni 2018, - 1 BvR 733/18). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2018 - L 16 KR 402/18
Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6. August 2014, - 1 BvR 1453/12- unter Bezugnahme auf BVerfGE 79, 69 (74); 93, 1 (13 f); so auch Nichtannahmebeschluss bei Versagung von Eilrechtsschutz bzgl der Versorgung mit Medizinal-Cannabis vom 26. Juni 2018, - 1 BvR 733/18). - BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2018 - L 16 KR 402/18
Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6. August 2014, - 1 BvR 1453/12- unter Bezugnahme auf BVerfGE 79, 69 (74); 93, 1 (13 f); so auch Nichtannahmebeschluss bei Versagung von Eilrechtsschutz bzgl der Versorgung mit Medizinal-Cannabis vom 26. Juni 2018, - 1 BvR 733/18).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 16 KR 504/18
Kostenübernahme für die Versorgung eines Krankenversicherten mit …
Als Mediziner und aufgrund seiner Therapiethesen ist er umstritten ( vgl Beschluss des erkennenden Senates vom 11. Oktober 2018 - L 16 KR 402/18 B ER ). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2019 - L 4 KR 199/19 (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11. Oktober 2018 - L 16 KR 402/18 B ER).