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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - L 16 KR 680/17   

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https://dejure.org/2018,39324
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - L 16 KR 680/17 (https://dejure.org/2018,39324)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.07.2018 - L 16 KR 680/17 (https://dejure.org/2018,39324)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - L 16 KR 680/17 (https://dejure.org/2018,39324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB V § 13 Abs. 3 ; SGB V § 135 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Kostenerstattung für Liposuktionsbehandlungen zur Behandlung eines Lipödems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R

    Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - L 16 KR 680/17
    Daher kann der Senat dahinstehen lassen, ob dem Bundessozialgericht insoweit gefolgt werden kann, als es zuletzt ausgeführt hat, der Anspruch Versicherter auf stationäre Krankenhausbehandlung aus § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, § 39 Abs. 1 S 1 SGB V unterliege nach Wortlaut, Regelungssystem und Regelungszweck den sich aus dem Qualitätsgebot ergebenden Einschränkungen, wobei eine Absenkung der Qualitätsanforderungen für die stationäre Versorgung auf Methoden mit dem bloßen Potential einer Behandlungsalternative sich nicht aus § 137c Abs. 3 SGB V (i.d.F. durch Art. 1 Nr. 64 Buchst. b Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG) vom 16.07.2015, BGBl. I 1211, 1230, m.W.v. 23.07.2015) ergebe, weil allein Hinweise in den Gesetzesmaterialien nicht genügten, um das Ergebnis aller anderen Auslegungsmethoden zu überspielen (BSG, Urteil vom 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R, Rn. 11, juris).

    Der Senat weist nur ergänzend auf das Gutachten "Liposuktion bei Lip- und Lymphödemen" der Sozialmedizinischen Expertengruppe 7 des MDK vom 6.10.2011 nebst Gutachtensaktualisierung (15.01.2015; abrufbar unter www.mds-ev.de/richtlinien-publikationen/gutachten-nutzenbewertungen.html dort Gutachten Liposuktion bei Lip- und Lymphödemen) hin, deren Übereinstimmung im Ergebnis mit der Beurteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses in den "Tragenden Gründen zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Liposuktion bei Lipödem vom 20.07.2017" auch das Bundessozialgericht zu Recht betont (vgl. BSG, Urteil vom 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R, Rn. 27, juris).

    Auch die Voraussetzungen einer grundrechtsorientierten Leistungsauslegung im Sinne von § 2 Abs. 1a SGB V liegen nicht vor, weil das Lipödem weder eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche noch eine hiermit wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung ist (BSG, Urteil vom 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R a.a.O. Rn. 10).

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 78/11 B

    Krankenversicherung - Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens durch den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - L 16 KR 680/17
    Insoweit sind die Ausführungen des Sozialgerichts bezüglich der an den Armen der Klägerin durchgeführten Liposuktionen nicht zu beanstanden und auch eine Behandlung ihrer Beine zu übertragen (vgl. BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 1 KR 78/11 B = SozR 4-2500 § 140f Nr. 1, Rn. 6).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 30/16 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf zahnärztliche Zahnreinigung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - L 16 KR 680/17
    Der Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. zur ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa BSG Urteil vom 11.07.2017 - B 1 KR 30/16 R, Rn. 8, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2018 - L 11 KR 480/17

    Kostenübernahme für eine Liposuktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - L 16 KR 680/17
    Scheidet eine Kostenerstattung nach alledem mangels Sachleistungsanspruch aus, kann der Senat dahinstehen lassen, ob die Überlegungen des Sozialgerichts zu treffen, wonach der Erstattungsanspruch "nur" auf den 3, 5-fachen Satz der angesetzten GOÄ-Ziffern zu mindern ist (vgl. hierzu etwa LSG NRW, Beschluss vom 03.04.2018 - L 11 KR 480/17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - L 11 KR 10/17

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für selbstbeschaffte

    Bei einem Lipödem sind diese Voraussetzungen nicht gegeben (BSG, Urteil vom 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2018 - L 16 KR 680/17 -).

    (b) Auch die Voraussetzungen einer grundrechtsorientierten Leistungsauslegung im Sinne von § 2 Abs. 1a SGB V liegen nicht vor, weil ein Lipödem weder eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche noch eine hiermit wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung ist (BSG, Urteil vom 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2018 - L 16 KR 680/17 -).

  • SG Aachen, 05.11.2019 - S 14 KR 297/19
    cc) Dessen ungeachtet scheitert ein Leistungsanspruch aufgrund eines Systemmangels daran, dass Wirksamkeit der neuen Behandlungsmethode Liposuktion bei Lipödem nach den Darlegungen des G-BA in den Tragenden Gründen zu den Beschlüssen über eine Änderung der Richtlinie "Methoden Krankenhausbehandlung: Liposuktion bei Lipödem" und Richtlinie "Methoden vertragsärztliche Versorgung: Liposuktion bei Lipödem" vom 20.07.2017 bislang nicht in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen aufgrund wissenschaftlich einwandfrei geführter Statistiken belegt werden kann und ein Ausnahmefall der dargelegten Art, der es ausnahmsweise ausreichen ließe, dass sich die Methode in der medizinischen Praxis durchgesetzt hat, nicht gegeben ist (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juli 2018 - L 16 KR 660/17 -, Rn. 27, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Juli 2018 - L 16 KR 680/17 -, Rn. 31, juris, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 8 KR 339/11 -, Rn. 48, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2019 - L 11 KR 605/17 -, Rn. 29, juris).
  • SG Düsseldorf, 07.12.2023 - S 8 KR 2085/21
    Nicht überzeugen kann demgegenüber die gegenteilige Behauptung des ....., die dieser im Berufungsverfahren L 16 KR 680/17 lediglich schriftlich aufstellte, ohne die vom Landessozialgericht angeforderten Unterlagen und Belege beizufügen, und das darauf basierende Urteil vom 12.07.2018 (L 16 KR 680/17).
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