Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2007 - L 17 RA 111/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22637
LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2007 - L 17 RA 111/04 (https://dejure.org/2007,22637)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2007 - L 17 RA 111/04 (https://dejure.org/2007,22637)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - L 17 RA 111/04 (https://dejure.org/2007,22637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbstständig tätige Hebammen und Entbindungspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2007 - L 17 RA 111/04
    Eine Verletzung des Grundrechts tritt aber schon aufgrund der in Artikel 2 Abs. 1 2. Halbsatz GG genannten Schranken der allgemeinen Handlungsfreiheit nicht ein, wenn die Eingriffsnorm formell und materiell verfassungsgemäß ist, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht und die rechtsstaatlichen Anforderungen des Vertrauensschutzes beachtet (vgl. BSG B 12 RA 2/99 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BSG, 27.06.1991 - 4 RA 48/90
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2007 - L 17 RA 111/04
    Zwar werden durch diese Regelung weit überwiegend Frauen betroffen, weil der Beruf einer Hebamme traditionell fast ausschließlich von Frauen ausgeübt wird, der Gleichbehandlungsgrundsatz wird dadurch jedoch nicht verletzt, da damit nur die gleichmäßige Behandlung von Frauen und Männern angestrebt wird, nicht aber die rein zahlenmäßige Ausgewogenheit der Geschlechter bei der Betroffenheit durch eine bestimmte Regelung (vgl. BSG B 4 RA 48/90).
  • BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2007 - L 17 RA 111/04
    Das BSG (a.a.O. sowie B 12 RA 5/03 B) hat die Anordnung einer Versicherungspflicht für selbständige Hebammen und Entbindungspfleger als sachlich gerechtfertigt angesehen, weil sie vergleichbar mit einem sozial ebenfalls schutzbedürftigen Arbeitnehmer ihre Einkünfte aus der Verwertung der eigenen Arbeitskraft durch persönliche Dienstleistung erzielen und sich damit von anderen Gruppen von Selbständigen, die beispielsweise andere - als Arbeitnehmer - beschäftigen, hinsichtlich Ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit vor den Risiken des Ausfalls der eigenen Arbeitskraft unterscheiden.
  • LSG Berlin, 26.10.2000 - L 8 RA 136/98
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2007 - L 17 RA 111/04
    Dies hätten bereits die im vorangegangenen Verfahren mit dem Rechtstreit befassten Gerichte zutreffend dargelegt (Hinweis auf den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 25. September 1998 - S 11 An 3310/97 - sowie Urteil das des Landessozialgerichts Berlin vom 26. Oktober 2000 - L 8 RA 136/98 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2012 - L 1 R 65/09

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht von Hebammen - Unerheblichkeit der

    Letzteres folgt aus § 4 Abs. 1 Satz 1 des HebG, wonach die Hebamme ihre Leistungen persönlich erbringen muss, was ihrem Einkommensrahmen überschaubare Grenzen setzt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Oktober 2000 - L 4 RA 33/00; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Februar 2007 - L 17 RA 111/04 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - L 21 R 529/06

    Rentenversicherungspflicht der selbständig tätigen Hebamme; Versicherungspflicht

    Letzteres folgt aus § 4 Abs. 1 Satz 1 des Hebammengesetzes vom 04. Juni 1985 (BGBl. I Seite 902), wonach die Hebamme ihre Leistungen persönlich erbringen muss, was ihrem Einkommensrahmen überschaubare Grenzen setzt (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Oktober 2000 - L 4 RA 33/00 -, EzS 130/505; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Februar 2007 - L 17 RA 111/04 -, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht