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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13   

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https://dejure.org/2014,15150
LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 (https://dejure.org/2014,15150)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 (https://dejure.org/2014,15150)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 (https://dejure.org/2014,15150)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 93 Abs 1 SGB 3 vom 20.12.2011, § 93 Abs 2 S 1 SGB 3 vom 20.12.2011, § 138 Abs 1 Nr 3 SGB 3 vom 20.12.2011, § 138 Abs 5 Nr 1 SGB 3 vom 20.12.2011, § 138 Abs 5 Nr 3 SGB 3 vom 20.12.2011
    Gründungszuschuss - Anspruchsvoraussetzung - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit - Begriff der Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit ungenügend - fehlerfreie Ermessensausübung - Vermittlung in abhängige Beschäftigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 93 SGB 3
    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelfall zur Beurteilung einer Ermessensentscheidung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses für eine selbstständige Tätigkeit als Kosmetikerin

  • rabüro.de

    Zum Anspruch einer Kosmetikerin auf Gewährung eines Gründungszuschusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzelfall zur Beurteilung einer Ermessensentscheidung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses für eine selbstständige Tätigkeit als Kosmetikerin

  • rechtsportal.de

    SGB I § 39 Abs. 1 S. 1; SGB III § 93 Abs. 2 S. 1
    Einzelfall zur Beurteilung einer Ermessensentscheidung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses für eine selbstständige Tätigkeit als Kosmetikerin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Gründungszuschuss nur bei vorheriger Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13
    Die Klägerin hatte zwar für die vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Kosmetikerin liegende Zeit vom 15. bis 17. März 2012 einen durch bestandskräftigen Bescheid vom 21. November 2012 begründeten Anspruch auf Alg iS eines Zahlungsanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R = SozR 4-4300 § 57 Nr. 6) und verfügte damit auch auf der Grundlage dieses - bindenden - Bewilligungsbescheides noch über einen Restanspruch von 357 Tagen.

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zu der § 93 Abs. 1 SGB III n.F. entsprechenden Vorschrift des § 57 Abs. 1 SGB III in der bis 27. Dezember 2011 geltenden Fassung darauf hinweist, dass für das Merkmal der Beendigung von "Arbeitslosigkeit" "grundsätzlich" die Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein müsse (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris, Rn. 26) lässt dies nicht den Schluss zu, dass der Begriff der Arbeitslosigkeit im vorliegenden Zusammenhang abweichend auszulegen ist.

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13
    Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen z.T. nicht einheitlich sind (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R -, juris.Rn. 16).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R

    Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rechtsnatur der Zuweisung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13
    Ein derartiger zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellender Gesichtspunkt hätte allerdings vorgelegen, wenn die Beklagte der Klägerin die Gewährung eines GZ mündlich zugesagt (vgl. BSG SozR 4-4300 § 415 Nr. 1) oder sie sich im Wege einer Eingliederungsvereinbarung auf eine selbständige Tätigkeit der Klägerin als Eingliederungsziel festgelegt hätte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der GZ als Ermessensleistung - was vom SG verkannt wird - nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 -, juris, Rn. 42 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13
    Ein derartiger zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellender Gesichtspunkt hätte allerdings vorgelegen, wenn die Beklagte der Klägerin die Gewährung eines GZ mündlich zugesagt (vgl. BSG SozR 4-4300 § 415 Nr. 1) oder sie sich im Wege einer Eingliederungsvereinbarung auf eine selbständige Tätigkeit der Klägerin als Eingliederungsziel festgelegt hätte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13 -, juris).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13
    Der Beklagten kann schließlich auch kein Ermessensfehlgebrauch vorgeworfen werden (siehe zum Ermessensfehlgebrauch zusammenfassend BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 10/10 R -, juris, Rn. 15).
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    Die Kommentarliteratur greift als Beleg für die Ansicht, die Beendigung von Arbeitslosigkeit im Sinn von § 93 Abs. 1 SGB III sei vollwertiges Tatbestandsmerkmal und in Anlehnung an § 138 SGB III auszulegen, zumeist auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 zurück.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 158/16

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses; Zulässigkeit der

    Der Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III entspricht dem des § 138 SGB III. Er setzt mithin Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit voraus (vgl Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16 - juris; Urteil des erkennenden Senates vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - juris).

    Denn dieser Bescheid entfaltet für die Gewährung eines GZ im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Beendigung von Arbeitslosigkeit keine Tatbestandswirkung (vgl Senatsurteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -).

    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der GZ als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (vgl § 4 Abs. 2 SGB III), dh wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris; Senatsurteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - ).

  • LSG Hamburg, 07.12.2016 - L 2 AL 7/16

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gründungszuschuss zur Vorbereitung

    Entgegen der wohl h.M. im Schrifttum (Link in Eicher/Schlegel, SGB III nF, Stand Oktober 2013, § 93 Rn. 84; Winkler in Gagel, SGB III, Stand April 2012, § 93 Rn. 14; Hassel in Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 93 Rn. 9) sowie einem jedenfalls nicht hinreichend eindeutigen obiter dictum (dessen Aussagekraft das LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13, juris Rn. 18 a.E. zu Recht in Zweifel zieht) im Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. Mai 2010 (B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 = juris, Rn. 26), wonach zu beachten sein soll, "dass für das Merkmal der Beendigung von "Arbeitslosigkeit" iS des § 57 Abs. 1 SGB III grundsätzlich Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein muss", genügt es zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung einer Beendigung der Arbeitslosigkeit im Sinne von § 93 Abs. 1 SGB III nicht, wenn der Betreffende lediglich beschäftigungslos gewesen ist.

    Der Senat schließt sich wie bereits in seinen Urteilen vom 3. Februar 2016 (L 2 AL 23/15, juris) und vom 29. Juni 2016 (L 2 AL 27/16, juris) der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14, alle in juris).

    Dies zeigt sich - worauf insbesondere das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg abstellt (Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13, juris, Rn. 18 a.E.) - deutlich am Vergleich mit dem in § 57 SGB III in der bis zum 31. Juli 2006 geltenden Fassung (a.F.) geregelten Überbrückungsgeld, an dessen Stelle der Gründungszuschuss getreten ist.

  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche

    Dieser Sichtweise steht auch nicht entgegen, dass nach § 93 Abs. 1 SGB III nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, einen Gründungszuschuss erhalten können und dass das Bundessozialgericht das Merkmal der Beendigung von Arbeitslosigkeit (damals im Sinne der Vorgängervorschrift in § 57 Abs. 1 SGB III in der vom 1. August 2006 bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, a.F.) ausgehend vom Sinn und Zweck des Förderinstruments so ausgelegt hat, dass grundsätzlich die Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein muss (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 = juris, Rn. 26; im Anschluss daran etwa auch Hassel in Brand, SGB III 6. Aufl. 2012 § 93 Rn. 9; ausdrücklich a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13, juris, Rn. 18).

    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss nach Existenzgründung nach dem SGB III ;

    Die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Beendigung von Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass mindestens an einem Tag im Rahmen der Arbeitslosigkeit Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gegeben war, mithin die Bereitschaft bestand, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 18; Hassel, in: Brand, SGB III, 7. Aufl. 2015, § 93 Rn. 9).

    Denn dieser Bescheid entfaltet für die Gewährung eines Gründungszuschusses im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Beendigung von Arbeitslosigkeit keine Tatbestandswirkung (so wohl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 18; krit. jurisPK-SGB III/Kuhnke, § 93 Rn. 20.2).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 18 AL 48/20

    Gründungszuschuss - Betrieb eines Imbissstandes - Anspruchsvoraussetzung -

    Der Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III entspricht dem des § 138 SGB III. Er setzt mithin Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit voraus (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16 - bei juris Rn. 24; Urteil des erkennenden Senates vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - juris).

    Denn dieser Bescheid entfaltet für die Gewährung eines GZ im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Beendigung von Arbeitslosigkeit keine Tatbestandswirkung (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -, bei juris Rn. 18).

    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der GZ als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - bei juris Rn. 42 m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - bei juris Rn. 22).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - L 14 AL 3/15

    Gründungszuschuss - Vorrang der Vermittlung - Ermessen - hauptberuflich ausgeübte

    Insbesondere zu der Frage des Vermittlungsvorgangs im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im vergleichbaren Fall einer Klägerin ausgeführt (Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - zitiert nach juris Rn.22 m.w.N.:.
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Auch für Zweifel an den Eigenbemühungen und der Verfügbarkeit (§ 138 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 SGB III) gibt es - ungeachtet der Frage, ob es hierauf ankommt (bejahend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13; ablehnend BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6) - keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 151/18

    Gründungszuschuss - fachkundige Stellungnahme - Ermessensausübung -

    Dementsprechend kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob für die Beendigung der Arbeitslosigkeit im Sinne des § 93 Abs. 1 SGB III an die Definition der Arbeitslosigkeit in § 138 SGB III anzuknüpfen ist - und somit subjektive Verfügbarkeit erforderlich ist (so Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 18; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. Juli 2017 - L 3 AL 14/15 -, juris Rn. 63; LSG Hamburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16 -, juris Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 -, juris Rn. 69), was hier zweifelhaft ist - oder ob Beschäftigungslosigkeit ausreicht (so Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris Rn. 26, und wohl auch Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R -, juris Rn. 18; ferner Link, in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand Mai 2018, § 93 Rn. 84; Hassel, in Brand, SGB III, 8. Aufl. 2018, § 93 Rn. 9).

    Grundsätzlich ist es zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung des § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB III zu beachten (Senat, Urteil vom 7. Mai 2020 - L 14 AL 111/18 -, juris Rn. 35, und Urteil vom 6. Oktober 2015 - L 14 AL 3/15 -, juris Rn. 36; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 -, juris Rn. 22, und Urteil vom 15. November 2017 - L 18 AL 158/16 -, juris 22; LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 -, juris Rn. 50; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 -, juris Rn. 87).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2021 - L 18 AL 127/19

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses durch den Träger der

    Der Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III entspricht dem des § 138 SGB III. Er setzt mithin Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit voraus (vgl Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16 - bei juris Rn. 24; Urteil des erkennenden Senates vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - juris).

    Denn dieser Bescheid entfaltet für die Gewährung eines GZ im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Beendigung von Arbeitslosigkeit keine Tatbestandswirkung (vgl Senatsurteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - juris - Rn 18).

    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der GZ als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), dh wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris - Rn 42 mwN; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - Rn 22).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18

    Gründungszuschuss - Ermessenslausübung - Vermittlungsvorrang -

  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 127/15

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 192/16

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2016 - L 3 AL 29/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 18 AS 412/20

    Weiterbildungsmaßnahme - Kostenerstattung - Klageänderung - Beschaffungsweg -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17

    Gründungszuschuss - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

  • SG Duisburg, 02.11.2015 - S 16 AL 624/12

    Anspruch eines Facharztes für Chirurgie auf Gewährung eines Gründungszuschusses

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - L 3 AL 14/15

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer

  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 70/14

    Gewährung von Gründungszuschuss

  • BSG, 17.09.2014 - B 11 AL 50/14 B
  • SG Darmstadt, 07.12.2017 - S 32 AL 247/14

    Eine selbstständige Tätigkeit kann auch durch eine vorbereitende Handlung mit

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15

    Grenzen des Vermittlungsvorrangs bei der Entscheidung über einen beantragten

  • SG Frankfurt/Oder, 19.11.2014 - S 12 AL 195/12
  • SG Frankfurt/Main, 18.06.2018 - S 6 R 597/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - L 14 AL 264/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - L 13 AL 3442/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 12 AL 18/13
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