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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10   

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https://dejure.org/2011,7449
LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10 (https://dejure.org/2011,7449)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2011 - L 18 AL 335/10 (https://dejure.org/2011,7449)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2011 - L 18 AL 335/10 (https://dejure.org/2011,7449)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
    22 Bezogen auf die hier streitentscheidende Norm des § 48 Abs. 1 SGB X bedeutet dies, dass die Beweis- bzw. Feststellungslast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse gegenüber denjenigen Verhältnissen, die den ursprünglichen begünstigenden Verwaltungsakt rechtfertigten, grundsätzlich die Behörde, vorliegend also die Beklagte, trägt (vgl BSG, Urteil vom 8. September 2009 - B 11 AL 4/09 R -, juris, mwN), weil sie den Wegfall einer Anspruchsvoraussetzung geltend macht.
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
    Die Verteilung der Beweislast bestimmt sich nach der für den Rechtsstreit maßgeblichen materiell-rechtlichen Norm (vgl BSGE 6, 70, 72 f; BSGE 71, 256, 260 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7, S. 28, S. 32 mwN).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
    Die Verteilung der Beweislast bestimmt sich nach der für den Rechtsstreit maßgeblichen materiell-rechtlichen Norm (vgl BSGE 6, 70, 72 f; BSGE 71, 256, 260 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7, S. 28, S. 32 mwN).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
    Eine Beweislastumkehr ist für bestimmte Fallgestaltungen anerkannt, in denen etwa der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (vgl insgesamt BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; auch BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5), also etwa in Konstellationen, in denen in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind, das heißt wenn eine besondere Beweisnähe des Betroffenen vorliegt.
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate des Bundessozialgerichts haben dies vor allem bei unterlassenen Angaben zu Vermögenswerten bei der Antragstellung von Arbeitslosenhilfe angenommen (vgl BSGE 96, 238, 245f., BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R -, vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a 13/06 R - und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - alle juris).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
    Eine Beweislastumkehr ist für bestimmte Fallgestaltungen anerkannt, in denen etwa der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (vgl insgesamt BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; auch BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5), also etwa in Konstellationen, in denen in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind, das heißt wenn eine besondere Beweisnähe des Betroffenen vorliegt.
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate des Bundessozialgerichts haben dies vor allem bei unterlassenen Angaben zu Vermögenswerten bei der Antragstellung von Arbeitslosenhilfe angenommen (vgl BSGE 96, 238, 245f., BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R -, vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a 13/06 R - und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - alle juris).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate des Bundessozialgerichts haben dies vor allem bei unterlassenen Angaben zu Vermögenswerten bei der Antragstellung von Arbeitslosenhilfe angenommen (vgl BSGE 96, 238, 245f., BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R -, vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a 13/06 R - und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - alle juris).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate des Bundessozialgerichts haben dies vor allem bei unterlassenen Angaben zu Vermögenswerten bei der Antragstellung von Arbeitslosenhilfe angenommen (vgl BSGE 96, 238, 245f., BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R -, vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a 13/06 R - und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2004 - L 8 AL 3169/03

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
    Zwar dürfte im Allgemeinen eine Mitteilung, die später als drei Tage nach Beginn der Beschäftigung erfolgt, nicht mehr unverzüglich sein (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. März 2004 - L 8 AL 3169/03 - juris; Steinmeyer in Gagel, SGB III, Stand: Januar 2005, § 122 Rn. 47).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2018 - L 11 AL 30/18
    Soweit vertreten wird, dass eine Unverzüglichkeit der Mitteilung in begründeten Einzelfällen auch noch bei einem zeitlichen Abstand von mehr als drei Tagen zur Aufnahme der Beschäftigung angenommen werden kann (so etwa: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2011 - L 18 AL 335/10 - Mutschler/Schmidt-de Caluwe/Coseriu, SGB III, § 141 Rn 45), fehlt es im vorliegenden Fall an den hierfür erforderlichen besonderen Umständen des Einzelfalls.

    Eine derart lange Reaktionsfrist kann auch nicht unter Zugrundelegung der o.g. Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 24. August 2011, a.a.O.) eingeräumt werden.

  • SG Hamburg, 20.05.2015 - S 44 AL 669/12

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg)

    Der angemessene Zeitraum kann nicht generell festgelegt werden, sondern hängt von der gesamten Lebenssituation des Arbeitslosen ab (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.8.2011 - L 18 AL 335/10 - Rz. 19, juris; Valgolio in: Hauck/Noftz, Stand 1/14, § 141 SGB III Rz. 75).
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