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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 18 AL 5/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,3558
LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 18 AL 5/13 B ER (https://dejure.org/2013,3558)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2013 - L 18 AL 5/13 B ER (https://dejure.org/2013,3558)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER (https://dejure.org/2013,3558)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 93 SGB 3
    Gründungszuschuss - einstweilige Anordnung - Ermessen - Anordnungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsförderungsrecht; Gründungszuschuss; Ermessensleistung; Keine Ermessensreduzierung auf Null im Rahmen der Eilrechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 93 Abs. 1; SGB III § 93 Abs. 2
    Arbeitsförderungsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - L 19 B 266/09

    Übernahme der Kosten für eine Weiterbildung zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 18 AL 5/13
    Ungeachtet der im Übrigen zu prüfenden tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung eines GZ würde der von der Antragstellerin geltend gemachte Anspruch auf eine einstweilige Leistungsverpflichtung der Antragsgegnerin im Hinblick darauf, dass der GZ seit dem 28. Dezember 2011 (vgl die mit Ablauf des 31. März 2012 außer Kraft getretene Vorgängervorschrift des § 57 SGB III in der durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 - BGBl I 2854 - geltenden Fassung) wieder vollständig als Ermessensleistung ausgestaltet ist, darüber hinaus voraussetzen, dass das entsprechende Ermessen der Antragsgegnerin (vgl § 93 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB III) auf "Null" reduziert ist, also keine andere Entscheidung als die begehrte Bewilligung des GZ rechtmäßig wäre, ohne die beantragte Regelungsanordnung Rechtsschutz nicht rechtzeitig erreichbar und dies für die Antragstellerin unzumutbar wäre (vgl hierzu auch LSG Hamburg, Urteil vom 3. Februar 2011 - L 5 AS 172/10 - juris Rn. 23 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. September 2009 - L 19 B 266/09 AS ER - juris Rn. 18 f.).
  • LSG Hamburg, 03.02.2011 - L 5 AS 172/10
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 18 AL 5/13
    Ungeachtet der im Übrigen zu prüfenden tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung eines GZ würde der von der Antragstellerin geltend gemachte Anspruch auf eine einstweilige Leistungsverpflichtung der Antragsgegnerin im Hinblick darauf, dass der GZ seit dem 28. Dezember 2011 (vgl die mit Ablauf des 31. März 2012 außer Kraft getretene Vorgängervorschrift des § 57 SGB III in der durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 - BGBl I 2854 - geltenden Fassung) wieder vollständig als Ermessensleistung ausgestaltet ist, darüber hinaus voraussetzen, dass das entsprechende Ermessen der Antragsgegnerin (vgl § 93 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB III) auf "Null" reduziert ist, also keine andere Entscheidung als die begehrte Bewilligung des GZ rechtmäßig wäre, ohne die beantragte Regelungsanordnung Rechtsschutz nicht rechtzeitig erreichbar und dies für die Antragstellerin unzumutbar wäre (vgl hierzu auch LSG Hamburg, Urteil vom 3. Februar 2011 - L 5 AS 172/10 - juris Rn. 23 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. September 2009 - L 19 B 266/09 AS ER - juris Rn. 18 f.).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Daneben ist von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen, wenn es sich bei der von der aufgenommenen selbständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).
  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Obwohl Fallidentität bestehe, habe das Sozialgericht die ihm übersandten Urteile und Literaturbeiträge nicht in seine Entscheidung einfließen lassen (Hinweis auf SG Duisburg, Urteil vom 22. Januar 2014 - S 33 AL 239/13; SG Trier, Urteil vom 1. Februar 2013 - S 1 AL 80/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 17. Januar 2013 - S 16 AL 949/12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13; SG Mannheim, Urteil vom 23. August 2012 - S 14 AL 2139/12; Bienert, info also 3/2013, 99; Müller, NZS 2014, 725; IAB-Forschungsbericht 04/2015 "Der Gründungszuschuss nach der Reform" und eine Sitzungsniederschrift des SG Dortmund vom 26. März 2015 in der Sache S 53 AL 256/13).

    Auf den Anspruch nach § 57 SGB III a.F. übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn eine Selbstbindung im Einzelfall entweder durch eine entsprechende mündliche Zusage (vgl. SG Regensburg, Urteil vom 18. Dezember 2013 - S 16 AL 38/12, juris; Müller, NZS 2014, 725, 728) eingetreten ist oder wenn es sich bei der von der Klägerin aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

    Gründe für eine Ermessensreduzierung einzig auf die begehrte Gründungszuschuss-Bewilligung liegen vor, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich bei der von der aufgenommenen selbständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER -, juris).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13

    Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

    Auf den Anspruch nach § 57 SGB III a.F. übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung - neben dem Fall einer Selbstbindung im Einzelfall durch eine entsprechende Zusicherung (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12, juris), für den es angesichts des Inhalts der Eingliederungsvereinbarung keinen Anhalt gibt - in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn es sich bei der von der aufgenommenen selbständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2015 - L 12 AL 1669/14
    Der Vorrang der Vermittlung stellt eine zulässige Ermessenserwägung dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.04.2014 - L 3 AL 4184/13 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2013 - L 18 AL 5/13 B ER - juris; Kuhnke, in juris PK SGB 111, 1.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.04.2014 - L 3 AL 4184/13
    Der Vorrang der Vermittlung stellt eine zulässige Ermessenserwägung dar (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2013 - L 18 AL 5/13 B ER - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2021 - L 13 AL 1816/17
    Dies ist im gegebenen Zusammenhang bspw. dann anzunehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich bei der aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit um die einzige Möglichkeit handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER -, in juris dort Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - L 13 AL 3442/15
    Der Vorrang der Vermittlung stellt eine zulässige Ermessenserwägung dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 2014 - L 3 AL 4184/13 - sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER - juris; Kuhnke in jurisPK SGB 111, 1.
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