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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11   

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https://dejure.org/2012,9816
LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11 (https://dejure.org/2012,9816)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11 (https://dejure.org/2012,9816)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2012 - L 18 AS 2167/11 (https://dejure.org/2012,9816)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11
    Die Berufung ist begründet, soweit sich der Kläger - insoweit bei verständiger Würdigung (vgl. § 123 SGG) im Wege der statthaften isolierten Anfechtungsklage (vgl. BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG SozR 4-1200 § 66 Nr. 1) - gegen die in dem streitgegenständlichen Bescheid vom 23. April 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. September 2009 enthaltene, auf der Grundlage von § 66 Abs. 1 SGB I verlautbarte Versagensentscheidung wendet.
  • BSG, 03.05.1984 - 11 BA 188/83

    Angaben in einem stattgebenden Urteil - Angewandte Rechtsnorm -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11
    Zum Mindestinhalt gehört hierfür die Angabe der angewandten Rechtsnorm(en) und der für erfüllt bzw. für nicht erfüllt erachteten Tatbestandsmerkmale (vgl. BSG, Beschluss vom 03. Mai 1984 - 11 BA 188/83 = SozR 1500 § 136 Nr. 3; Urteil vom 15. November 1988 - 4/11a RA 20/87 = SozR 1500 § 136 Nr. 10).
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11
    Die Berufung ist begründet, soweit sich der Kläger - insoweit bei verständiger Würdigung (vgl. § 123 SGG) im Wege der statthaften isolierten Anfechtungsklage (vgl. BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG SozR 4-1200 § 66 Nr. 1) - gegen die in dem streitgegenständlichen Bescheid vom 23. April 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. September 2009 enthaltene, auf der Grundlage von § 66 Abs. 1 SGB I verlautbarte Versagensentscheidung wendet.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11
    Auch im Hinblick darauf, dass der Kläger erstinstanzlich sinngemäß (nur) ein Grundurteil (vgl. § 130 SGG) erstrebt hatte, bedarf die Entscheidung über ein Grundurteil auf Gewährung von SGB II-Leistungen einer umfassenden Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11
    Solange der Beklagte keine hinreichenden Anstrengungen unternommen hat, seinen Auskunftsanspruch gegenüber Dritten durchzusetzen, kommt auch eine Beweislastentscheidung in der Sache zu Lasten des Klägers nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5).
  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11
    Zum Mindestinhalt gehört hierfür die Angabe der angewandten Rechtsnorm(en) und der für erfüllt bzw. für nicht erfüllt erachteten Tatbestandsmerkmale (vgl. BSG, Beschluss vom 03. Mai 1984 - 11 BA 188/83 = SozR 1500 § 136 Nr. 3; Urteil vom 15. November 1988 - 4/11a RA 20/87 = SozR 1500 § 136 Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Insbesondere dann, wenn es um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Partners geht und der Partner bereits erklärt hat, seinerseits darüber keine Angaben machen zu werden, kann vom Leistungsantragsteller allenfalls verlangt werden, ungefähre Angaben über die Höhe etwaigen Einkommens oder Vermögens des Partners zu machen, was aber wiederum voraussetzt, dass feststeht, dass der Antragsteller über eine entsprechende Tatsachenkenntnis verfügt, denn erst beschaffen muss er sich eine solche nicht (BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013, a.a.O.; Urteil vom 10. März 1993, a.a.O.; Urteil vom 25. Oktober 1988, a.a.O., ; Senatsurteil a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - L 18 AS 2167/11 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - L 7 SO 1138/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Insbesondere dann, wenn es um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Partners geht und der Partner bereits erklärt hat, seinerseits darüber keine Angaben machen zu werden, kann vom Leistungsantragsteller allenfalls verlangt werden, ungefähre Angaben über die Höhe etwaigen Einkommens oder Vermögens des Partners zu machen, was aber wiederum voraussetzt, dass feststeht, dass der Antragsteller über eine entsprechende Tatsachenkenntnis verfügt, denn erst beschaffen muss er sich eine solche nicht (Senatsurteil vom 22. September 2016, a.a.O., ; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - L 18 AS 2167/11 - ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - L 13 AS 83/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Gleiches gilt für die Aufhebung einer Leistungsbewilligung ohne Nachweis der Rechtswidrigkeit der Bewilligung bzw. unter Hinweis auf eine Beweislastumkehr zulasten des Leistungsempfängers (LSG Niedersachsen, a. a. O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - L 18 AS 2167/11; Meyerhoff in juris PK, § 60 SGB II Rz. 64; Voelzke in Hauck/ Noftz, § 60 SGB II Rz. 40).
  • SG Potsdam, 09.04.2014 - S 40 AS 1288/11

    Entzug von Sozialleistungen nur nach ordnungsgemäßer Aufforderung zur Mitwirkung

    Unabhängig davon, ob der Kläger die geforderten Angaben und Unterlagen, die im Wesentlichen dem Geschäftsbetrieb seiner Ehefrau zuzuordnen waren, auch hätte beschaffen können (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - L 18 AS 2167/11 - Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Juni 2013 - L 9 AS 103/13 B ER -, alle zitiert nach juris), kann der Beklagte eine Verletzung von etwaigen eigenen Mitwirkungspflichten des Klägers damit nicht über die Versagungsentscheidung im Sinne des § 66 Abs. 1 und 3 SGB I sanktionieren.
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