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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - L 18 AS 2695/16   

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https://dejure.org/2017,29386
LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - L 18 AS 2695/16 (https://dejure.org/2017,29386)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2017 - L 18 AS 2695/16 (https://dejure.org/2017,29386)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - L 18 AS 2695/16 (https://dejure.org/2017,29386)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12a SGB 2, § 5 Abs 3 SGB 2
    Aufforderung zur vorzeitigen Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters; Inanspruchnahme von Sozialleistungen anderer Träger zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Aufforderung zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente; Hilfebedürftigkeit; Vorrangige Leistungen; Inkaufnahme von Rentenabschlägen

  • rechtsportal.de

    SGB II § 12a ; SGB II § 5 Abs. 3 S. 1; SGB VI § 77
    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - L 18 AS 2695/16
    Denn solange das Rentenverfahren wie vorliegend noch nicht bestandskräftig abgeschlossen ist, begründet und erhält die angefochtene Aufforderung die Verfahrensführungsbefugnis des Beklagten für den Kläger im Rentenverfahren (BSG, Urteil vom 19. August 2015, B 14 AS 1/15 R, juris).

    Die sich aus dem Regelungszusammenhang der genannten Vorschriften ergebenden Voraussetzungen (BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 12a Nr. 1, RdNr. 17) erfüllt der Kläger, er war unstreitig hilfebedürftig iS der § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 SGB II ist.

    Erforderlich in diesem Sinne ist nicht nur jede Inanspruchnahme von Sozialleistungen, die Hilfebedürftigkeit nicht eintreten oder eine bestehende Hilfebedürftigkeit wegfallen lassen, vielmehr genügt es, wenn die Dauer einer Hilfebedürftigkeit verkürzt bzw. begrenzt oder der Höhe nach verringert wird (BSG Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R, aaO).

    Der Verpflichtung des Klägers zur Rentenantragstellung und Inanspruchnahme steht die auf § 13 Abs. 2 SGB II beruhende Unbilligkeitsverordnung (UnbilligkeitsV) nicht entgegen, weil keiner der in ihr abschließend geregelten Ausnahmetatbestände (BSG, Urteil vom 19. Augusts 2015 - B 14 AS 1/15 R, aaO) vorliegt und auch die Ausnahmebestimmungen in §§ 4 und 5 UnbilligkeitsV nicht eingreifen.

    Seine Ermessensausübung ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf zu prüfen (§ 39 Abs. 1 SGB I, § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG), ob Ermessen überhaupt ausgeübt, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist ("Rechtmäßigkeits-, aber keine Zweckmäßigkeitskontrolle"; vgl. BSG Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R a aO).

    Insbesondere liegt ein atypischer Fall nicht deshalb vor, weil die vorzeitige Altersrente des Leistungsberechtigten uU nicht bedarfsdeckend ist und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII in Anspruch genommen werden müssten (BSG Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R aaO).

    Die der Sicherung des Nachrangs durch Verweis auf vorrangige Leistungen dienenden § 12a iVm § 5 Abs. 3 SGB II sind verfassungsgemäß (siehe ausführlich BSG Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R, aaO).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - L 18 AS 2695/16
    Einer echten notwendigen Beiladung des Rentenversicherungsträgers des Klägers nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG bedurfte es nicht (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016, B 14 AS 46/15 R, juris).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 11/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - L 18 AS 2695/16
    Ein solcher liegt vor, wenn er sich nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot erschöpft, sondern ein auf Dauer gerichtetes oder in seinem Bestand vom Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert (BSG, Urteil vom 4. September 2013 B 10 EG 11/12 R, juris).
  • LSG Hamburg, 24.05.2018 - L 4 AS 385/16
    Der vorliegende Bescheid des Beklagten erschöpft seine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen jedoch allein in der Aufforderung, einen Rentenantrag zu stellen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.7.2017 - L 18 AS 2695/16; ebenso gegen eine Anwendung des § 6 UnbilligkeitsV bei vor dem 1.1.2017 abgeschlossenen Vorverfahren gegen die Aufforderung: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.4.2017 - L 5 AS 340/16 B ER; BayLSG, Beschluss vom 21.11.2016 - L 11 AS 721/16 B ER).
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