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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15   

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https://dejure.org/2016,48444
LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15 (https://dejure.org/2016,48444)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.10.2016 - L 18 AS 284/15 (https://dejure.org/2016,48444)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - L 18 AS 284/15 (https://dejure.org/2016,48444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 SGB 10, § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 1 S 2 SGB 10, § 63 Abs 1 S 3 SGB 10
    Erfolg eines Widerspruchs - Kosten des Widerspruchsverfahrens - Begründungsmangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Einkommen aus einer Berufsausbildungsbeihilfe bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15
    Während § 193 Abs. 1 SGG dem Gericht mangels inhaltlicher Vorgaben ein solches Ermessen einräumt (vgl. Leitherer aaO § 193 Rn 12 ff.), fehlt eine solche Regelung in § 63 Abs. 1 SGB X (vgl BSG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 15/10 R - juris).

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch scheidet als Anspruchsgrundlage ebenfalls aus (vgl BSG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 15/10 R - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 7 AS 109/11
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15
    Das Erfolgsprinzip wird demnach nicht zugunsten eines allgemeinen Billigkeitsprinzip aufgegeben, das die Berücksichtigung von Veranlassungsgesichtspunkten erlaubte (vgl LSG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2011 - L 7 AS 109/11 - juris).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15
    Der Fehler ist (nur) folgenlos, wenn die getroffene Entscheidung aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht hätte anders ausfallen dürfen (BVerwGE 71, 63).
  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 142/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - keine Erstattung der notwendigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15
    Die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage unmittelbar gegen die Entscheidung des Beklagten im Widerspruchsbescheid über die Kosten des Widerspruchsverfahrens war zulässig; eines gesonderten Vorverfahrens nach § 78 Abs. 1 SGG hinsichtlich der Kostengrundentscheidung bedurfte es nicht (vg BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 142/11 R - juris - mwN).
  • LSG Thüringen, 25.08.2011 - L 4 AS 1223/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung der Kosten des Vorverfahrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15
    Eine Ausdehnung des § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X auf solche Fallkonstellationen stellte eine systemwidrige Einführung von Veranlassungsgesichtspunkten iS allgemeiner Billigkeitserwägungen in die Kostenentscheidung dar und widerspräche damit dem gesetzgeberischen Willen (gegen eine Ausdehnung auf § 42 SGB X auch LSG Stuttgart aaO, ThürLSG, Beschluss vom 25. August 2011 - L 4 AS 1223/11 NZB - juris; LSG Celle, Beschluss vom 8. Mai 2012 - L 7 AS 52/11 B - juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2012 - L 7 AS 52/11

    Begründung eines Verwaltungsakts im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15
    Eine Ausdehnung des § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X auf solche Fallkonstellationen stellte eine systemwidrige Einführung von Veranlassungsgesichtspunkten iS allgemeiner Billigkeitserwägungen in die Kostenentscheidung dar und widerspräche damit dem gesetzgeberischen Willen (gegen eine Ausdehnung auf § 42 SGB X auch LSG Stuttgart aaO, ThürLSG, Beschluss vom 25. August 2011 - L 4 AS 1223/11 NZB - juris; LSG Celle, Beschluss vom 8. Mai 2012 - L 7 AS 52/11 B - juris ).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15
    Mit der Neufassung dieser Vorschrift durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1983) bezweckte der Gesetzgeber eine Erweiterung der Heilungsmöglichkeiten auf Ermessensentscheidungen (BT-Drucks 14/4375 S 59 iVm BT-Drucks. 13/3995 S 8) und nicht etwa eine Einschränkung bereits bestehender Heilungsmöglichkeiten; für den Bereich der gebundenen Verwaltung gelten die bisherigen Grundsätze fort (vgl BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 15).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15
    Danach greift § 42 SGB X nicht ein, wenn sich der Fehler auf die Entscheidung ausgewirkt hat; das ist anzunehmen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde ohne den Verfahrens- oder Formfehler anders entschieden hätte (BVerwGE 69, 256).
  • SG Aachen, 19.12.2019 - S 2 R 447/19
    Die Regelung des § 63 Abs. 1 S. 2 SGB X stellt also nur eine eng begrenzte Ausnahme gegenüber dem in Satz 1 als Grundregel formulierten Erfolgs- oder Unterliegensprinzip dar, welches aber nicht zugunsten eines allgemeinen Billigkeitsprinzips aufgegeben wird (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.10.2016, L 18 AS 284/15, juris).

    Gleiches gilt für § 80 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG), dem § 63 Abs. 1 SGB X nach gesetzgeberischem Willen nachgebildet ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.10.2016 a.a.O. unter Verweis auf BT-Drucks. 8/2034 S. 36 zu § 61 des Entwurfs).

    Soweit in Satz 2 also Billigkeitsgründe in die Kostenentscheidung einfließen, sind sie unverändert verknüpft mit einem Erfolg des Widerspruches, der hier nur durch nachträgliche Heilung "entfällt" (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.10.2016 a.a.O.).

    Eine Ausdehnung des § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X auf solche Fallkonstellationen stellte eine systemwidrige Einführung von Veranlassungsgesichtspunkten im Sinne allgemeiner Billigkeitserwägungen in die Kostenentscheidung dar und widerspräche damit dem gesetzgeberischen Willen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.10.2016 a.a.O.; gegen eine Ausdehnung auf § 42 SGB X auch LSG Stuttgart, Urteil v. 19.05.2011 a.a.O.; LSG Thüringen, Beschluss v. 25.08.2011, L 4 AS 1223/11 NZB, juris; LSG Hessen, Urteil v. 29.07.2004, L 12 RJ 1144/03, juris; LSG Celle, Beschluss v. 08.05.2012, L 7 AS 52/11 B, juris).

    Hierzu hat das LSG Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 05.10.2016 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - L 6 SB 1088/21
    Das Erfolgsprinzip wird demnach nicht zugunsten eines allgemeinen Billigkeitsprinzips aufgegeben, das die Berücksichtigung von Veranlassungsgesichtspunkten erlaubt (vgl. insgesamt LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Mai 2011 - L 7 AS 109/11 -, juris, Rz. 20; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2016 - L 18 AS 284/15 -, juris, Rz. 16 ).

    Wird mit dem Widerspruch insofern über die Beanstandung des Verfahrens- und Formfehlers hinaus auch eine andere Sachentscheidung begehrt, richtet sich die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Vorverfahrens nach dem Erfolg des Widerspruchs in der Sache selbst (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Mai 2011 - L 7 AS 109/11 -, juris, Rz. 22; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2016 - L 18 AS 284/15 -, juris, Rz. 18 ).

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