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   LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16   

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LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16 (https://dejure.org/2016,58964)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.12.2016 - L 18 AS 669/16 (https://dejure.org/2016,58964)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - L 18 AS 669/16 (https://dejure.org/2016,58964)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Meldeaufforderung; Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Wert des Beschwerdegegenstandes im sozialgerichtlichen Verfahren bei Anfechtung einer Meldeaufforderung; Zulässigkeit der ...

  • rewis.io

    Zum Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Meldeaufforderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Wert des Beschwerdegegenstandes im sozialgerichtlichen Verfahren bei Anfechtung einer Meldeaufforderung; Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage ohne Durchführung eines Vorverfahrens; Feststellungsinteresse bei ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16
    Rechtlich handelte es sich damit um eine sog. Meldeaufforderung nach § 59 SGB II. Die Meldeaufforderung stellt einen Verwaltungsakt dar (vgl. BSG v. 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R, juris m.w.N., v. 19.12.2011 - B 14 AS 146/11 B, juris; Stachnow-Meyerhoff in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 59 Rn. 9 m.w.N.).

    Eine etwaige Rechtswidrigkeit der Meldeaufforderung vom 07.02.2013 wäre im Rahmen der Anfechtung des Minderungsbescheids vom 19.04.2013 zu prüfen (siehe zur Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit einer Meldeaufforderung im Rahmen der Anfechtung eines deswegen ergangenen Minderungsbescheids BSG v. 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R, juris; siehe dazu auch Landessozialgericht für das Land N-W v. 10.01.2013 - L 6 AS 1792/12, juris).

  • LSG Bayern, 12.05.2017 - L 18 AS 118/13

    Verwerfung von Anhörungsrüge, Wiedereinsetzung und Gegenvorstellung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16
    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird wegen der Einzelheiten auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Gerichtsakten beider Instanzen und die Akten der Verfahren beim LSG L 11 AS 881/12 B ER, L 18 AS 670/16, L 18 AS 67/13, L 18 AS 117/13, L 18 AS 118/13, L 18 AS 234/13, L 18 AS 136/13, L 18 AS 137/13, L 18 AS 666/16, L 18 AS 667/16, L 18 AS 668/16, L 18 AS 31/13 und L 18 AS 32/13 verwiesen.

    Soweit der Kläger in den vor dem Senat geführten Parallelverfahren (u.a. L 18 AS 118/13) hierzu vorgetragen hat, ihm werde "ohne Klärung ein Rückzug nach B. unmöglich gemacht", erscheint dies nicht plausibel und ist für die Begründung einer Wiederholungsgefahr unzureichend.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 7 AS 1306/14

    Rechtmäßigkeit einer Einladung zu einem Termin mit einem Mitarbeiter vom

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16
    Die Meldeaufforderung erfolgte nach ihrem Wortlaut zum Zwecke der Berufsberatung und der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit i.S.d. § 309 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 SGB III. Damit handelte es sich bei der Meldeaufforderung vom 07.02.2013 um einen Verwaltungsakt, der auf Beratung, Information und Unterstützung des Klägers durch den Beklagten bei seiner Eingliederung in Arbeit und damit auf eine Dienstleistung (zum Begriff der Dienstleistung vgl. in diesem Zusammenhang § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB II i.d. bis zum 31.03.2011 gültigen Fassung; Ross in Hauck/Noftz, SGB I, 11/11, § 11 Rn. 16 f.; Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB 1, 90. EL Juni 2016, § 11 Rn. 8) gerichtet war (a.A. Landessozialgericht für das Land N-W v. 29.01.2015 - L 7 AS 1306/14, juris, das die Meldeaufforderung als einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt sieht; a.A. auch Thüringer Landessozialgericht v. 20.06.2016 - L 9 AS 318/16 B, juris, das die Meldeaufforderung als Verwaltungsakt, aber nicht i.S.d. § 144 Abs. 1 S. 1 SGG sieht).

    Aus diesem Grund ist zur Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands an der Höhe der nach § 32 Abs. 1 S. 1 SGB II für den Fall, dass ein Leistungsberechtigter trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden, nicht nachkommt, drohenden Minderung anzuknüpfen (so im Ergebnis auch Landessozialgericht für das Land N-W v. 29.01.2015 - L 7 AS 1306/14, juris).

  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 17/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16
    Bei einem Feststellungsantrag muss das Gericht den Wert ermitteln (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. § 144 Rn. 15b; BSG v. 05.08.2015 - B 4 AS 17/15 B, juris).

    Dabei ist maßgeblich die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache zu berücksichtigen, d.h. in der Regel dessen wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (BSG v. 05.08.2015 - B 4 AS 17/15 B, juris m.w.N.).

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16
    Allerdings hat der Rechtsuchende zumindest darzulegen, welche der genannten Umstände sein Feststellungsinteresse begründen (BSG v. 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R, SozR 4-1500 § 131 Nr. 3, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2013 - L 6 AS 1792/12
    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16
    Eine etwaige Rechtswidrigkeit der Meldeaufforderung vom 07.02.2013 wäre im Rahmen der Anfechtung des Minderungsbescheids vom 19.04.2013 zu prüfen (siehe zur Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit einer Meldeaufforderung im Rahmen der Anfechtung eines deswegen ergangenen Minderungsbescheids BSG v. 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R, juris; siehe dazu auch Landessozialgericht für das Land N-W v. 10.01.2013 - L 6 AS 1792/12, juris).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16
    Das Interesse kann sich unter dem Gesichtspunkt einer Wiederholungsgefahr, einer Präjudizialität (hierzu zählt auch ein Schadensinteresse) oder eines Rehabilitationsinteresses ergeben (::0::a.a.O. Rn. 10 m.w.N.; siehe zum Feststellungsinteresse bei einem erledigten Ersetzungsbescheid auch BSG v. 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R, juris).
  • BVerfG, 09.11.2015 - 1 BvR 3460/13

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlenden

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16
    Ein Feststellungsinteresse des Klägers ergibt sich auch nicht aus einem möglichen Rehabilitationsinteresse (zu den Voraussetzungen siehe BVerfG v. 09.11.2015 - 1 BvR 3460/13, juris) des Klägers: Es liegt weder ein schwerwiegender Grundrechtseingriff vor - der Kläger ist zum Meldetermin am 27.02.2013 schon gar nicht erschienen -, noch steht eine klärungsbedürftige verfassungsrechtliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung im Raum.
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16
    Darin ist keine Zulassung der Berufung zu sehen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. u.a. BSG v. 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R, juris).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 7/00 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Einsetzung eines Staatsbeauftragten -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2016 - L 18 AS 669/16
    Denn bei Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakt vor Ablauf der Widerspruchsfrist bedarf es der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens nicht (vgl. ::0::a.a.O., Rn. 7d m.w.N.; BSG v. 27.06.2001 - B 6 KA 7/00 R, juris).
  • BSG, 19.12.2011 - B 14 AS 146/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • BSG, 27.11.1963 - 3 RK 41/63
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage -

  • LSG Thüringen, 20.06.2016 - L 9 AS 318/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - Ausschluss einer

  • LSG Bayern, 12.05.2017 - L 18 AS 67/13

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

  • LSG Sachsen, 15.06.2017 - L 3 AS 950/16

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Grundsicherung für Arbeitsuchende,

    Sie ist damit ein auf eine Dienstleistung gerichteter Verwaltungsakt (ebenso Bay. LSG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - L 18 AS 669/16 - juris Rdnr. 22 f.; a. A ... LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 7 AS 1306/14 - juris Rdnr. 22 ff., das die Meldeaufforderung als einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt sieht; a. A ... auch Thür. LSG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - L 9 AS 318/16 B - juris Rdnr. 15 ff., das die Meldeaufforderung als Verwaltungsakt, aber nicht i. S. d. § 144 Abs. 1 Satz 1 SGG sieht).

    Daher ist in einer solchen Konstellation zur Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands an die Höhe der nach § 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II drohenden Minderung für den Fall, dass ein Leistungsberechtigter trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden, nicht nachkommt, anzuknüpfen (ebenso Bay. LSG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - L 18 AS 669/16 - juris Rdnr. 26 f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2017 - L 18 AS 826/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstands

    Aus diesem Grund ist zur Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands an die Höhe der nach § 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II für den Fall, dass ein Leistungsberechtigter trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden, nicht nachkommt, drohenden Minderung anzuknüpfen (vgl auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Dezember 2016 - L 18 AS 669/16 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2017 - L 18 AS 419/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bestimmung des Gegenstandswertes bei einer Klage

    Daher ist zur Bestimmung des Werts des Gegenstands einer sich hierauf beziehenden Beschwerde an die Höhe der nach § 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II für den Fall, dass ein Leistungsberechtigter trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden, nicht nachkommt, drohenden Minderung anzuknüpfen (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 21. August 2017 - L 18 AS 826/17 - juris Rn. 15 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - L 18 AS 669/16 - juris).
  • LSG Bayern, 12.05.2017 - L 11 AS 342/17

    Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 669/16 werden verworfen.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2017 - L 12 AS 2624/17
    Damit hat sich die Meldeaufforderung gemäß § 39 Abs. 2 Alt. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) erledigt und entfaltet keine Rechtswirkung mehr (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21.12.2016 - L 18 AS 669/16 - BSG, Urteil 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R - beide juris).
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