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   LSG Bayern, 17.09.2009 - L 18 SO 111/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,18711
LSG Bayern, 17.09.2009 - L 18 SO 111/09 B ER (https://dejure.org/2009,18711)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.09.2009 - L 18 SO 111/09 B ER (https://dejure.org/2009,18711)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. September 2009 - L 18 SO 111/09 B ER (https://dejure.org/2009,18711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    (Sozialhilfe - Übernahme von Mietschulden gem § 34 SGB 12 - Übernahme von künftigen Mietzahlungen nach § 67 SGB 12 - unbestimmter Rechtsbegriff der besonderen Lebensverhältnisse - Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "sozialen Schwierigkeiten" - Maßnahmen iS des § ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer Wohnung während der Zeit einer Inhaftierung; Besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft durch Vorhandensein von Kindern im Haushalt bis zur Zeit der Inhaftierung aufgrund größerer Schwierigkeiten einer Suche ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - L 20 B 2/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2009 - L 18 SO 111/09
    Hieraus folgt, dass nach der Regelung des § 34 SGB XII, die sich im Unterschied zu § 15a BSHG ausschließlich auf die Übernahme von Schulden bezieht, eine Übernahme künftiger Mietzahlungen für Personen ausscheidet, die sich im Strafvollzug befinden (Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 34 Rz 7, LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.06.2005 - L 20 B 2/05 SO ER).

    Denn § 4 Abs. 2 VO ist als Rechtsfolgenverweisung und nicht als Rechtsgrundverweisung zu verstehen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.06.2005 - L 20 B 2/05 SO ER, Grube/Wahrendorf, aaO § 68 Rz 12).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2009 - L 18 SO 111/09
    Geht es - wie vorliegend - um die Gewährung existenzsichernder Leistungen, sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist dies im Eilverfahren nicht möglich, so ist eine umfassende Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2021 - L 8 SO 50/18

    Übernahme von Kosten der Unterkunft für die Zeit einer Inhaftierung; Besondere

    § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (juris: BSHG§ 72DV 2001) ist als Rechtsfolgenverweisung und nicht als Rechtsgrundverweisung zu verstehen (vgl LSG Nordrhein-Westfalen v. 30.06.2005 - L 20 B 2/05 SO ER - juris Rn. 7; Bayerisches LSG v. 17.09.2009 - L 18 SO 111/09 B ER - juris Rn. 23).

    § 4 Abs. 2 VO zu § 69 SGB XII enthält (bloß) eine Rechtsfolgenverweisung auf die Vorschriften des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2005 - L 20 B 2/05 SO ER - juris Rn. 7; Bayerisches LSG, Beschluss vom 17.9.2009 - L 18 SO 111/09 B ER - juris Rn. 23; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 68 Rn. 32).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - L 23 SO 46/10

    Miete während Inhaftierung; besondere Lebensverhältnisse, soziale Schwierigkeiten

    Insoweit ist die Hilfe zur Erhaltung der Wohnung (§ 4 VO) auch präventiv, weil sie im Hinblick auf eine bevorstehende, konkret abzusehende Entlassung erforderlich ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 17.09.2009 - L 18 SO 111/09 B ER - Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - L 8 SO 10/09

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Mietschulden gem § 34 SGB 12 nach Antritt der

    Der Senat kann hier offen lassen, ob es sich dabei um eine Rechtsgrund- oder -folgenverweisung handelt (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 17.9. 2009, L 18 SO 111/09 B ER; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6. 2005, L 20 B 2/05 SO ER).
  • LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    32 Danach sind von besonderen Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten betroffen sowohl Personen, die aus der Strafhaft entlassen werden (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. September 2009 - L 18 SO 111/09 B ER - Juris), als auch solche, die sich - wie der Antragsteller - in der vergleichbaren Situation der Entlassung aus der langjährigen Sicherheitsverwahrung befinden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 23 SO 9/12

    Übernahme von Mietkosten bei Inhaftierung

    Insoweit ist die Hilfe zur Erhaltung der Wohnung (§ 4 VO) auch präventiv, weil sie im Hinblick auf eine bevorstehende, konkret abzusehende Entlassung erforderlich ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 17.09.2009 - L 18 SO 111/09 B ER - Juris).
  • LSG Sachsen, 04.03.2015 - L 3 AS 94/15

    Aufwendungen, die einem Gefangenen durch seinen Aufenthalt außerhalb der Anstalt

    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ist auch grundsätzlich anerkannt, dass Personen, die sich in Strafhaft befinden, Ansprüche nach dem SGB XII haben können (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R - SozR 4-3500 § 67 Nr. 1; Bay. LSG, Beschluss vom 17. September 2009 - L 18 SO 111/09 B ER - JURIS-Dokument; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2009 - L 15 SO 41/09 B PKH - FEVS 61, 333 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2010 - L 23 SO 46/10 B ER - info also 2010, 182 f.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2011 - L 20 SO 76/08 - JURIS-Dokument).
  • SG Karlsruhe, 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für die Erhaltung einer Wohnung während einer

    Um einen Anspruch auf Leistungen insoweit zu begründen, muss die Erhaltung der Wohnung noch möglich sein (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 15.04.2011 - L 14 AS 218/11 B ER - und vom 09.05.2012 - L 23 SO 9/12 B PKH - LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2006 - L 20 SO 36/06 - und vom 12.05.2011 - L 9 SO 105/10 - Bay. LSG vom 17.09.2009 - L 18 SO 111/09 B ER - sowie LSG Baden-Württemberg vom 29.04.2014 - L 7 SO 4195/13 B -).
  • SG Duisburg, 02.05.2011 - S 16 SO 94/09

    Sozialhilfe

    Insoweit ist die Hilfe zur Erhaltung der Wohnung (§ 4 VO) auch präventiv, weil sie im Hinblick auf eine bevorstehende, konkret abzusehende Entlassung erforderlich ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 17.09.2009, Az: L 18 SO 111/09 B ER).
  • SG Nürnberg, 13.06.2016 - S 20 SO 28/16

    Ersatzfreiheitsstrafe - Keine Übernahme der Mietzahlungen durch das Jobcenter

    Nach der Rechtsprechung (BayLSG, Beschluss vom 17.09.2009, Az.: L 18 SO 111/09 B ER) kommt in einem solchen Fall auch die Gewährung präventiver Leistungen zur Erhaltung der Wohnung in Betracht.
  • VG Cottbus, 13.01.2023 - 8 L 251/22
    Gemäß § 4 Abs. 1 der auf der Grundlage von § 69 SGB XII erlassenen Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten vom 24. Januar 2001, zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I, S. 3022 - VO -) werden diese Maßnahmen vor allem in Form der erforderlichen Beratung und persönlichen Unterstützung erbracht, können nach der Rechtsprechung im Einzelfall jedoch auch in der Verschaffung einer Wohnmöglichkeit sowie der Übernahme von Makler-, Miet- oder Hotelkosten bestehen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, juris Rn. 21; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. September 2009 - L 18 SO 111/09 B ER -, juris Rn. 21 ff.; Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R -, juris Rn. 15 ff.; Scheider in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl. 2010, § 68 Rn. 10 f.; Luthe in Hauck/Noftz, SGB XII, 8. EL 2021, § 68 Rn. 37 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 7 SO 4195/13
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