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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER (https://dejure.org/2012,17408)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER (https://dejure.org/2012,17408)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - L 19 AS 1071/12 B ER (https://dejure.org/2012,17408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, FreizügG/EG § 2 Abs. 2 Nr. 3, VO 883/2004 Art. 4
    Gewöhnlicher Aufenthalt, Anspruch auf Sozialleistungen, Sozialleistungen, selbstständige Erwerbstätigkeit, selbständige Erwerbstätigkeit, selbständige Tätigkeit, Freizügigkeitsrecht, freizügigkeitsberechtigt, Leistungsausschluss, Gleichbehandlungsgebot, Bulgarien, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
    Das Sozialgericht hat zutreffend festgestellt, dass nach derzeitiger Aktenlage die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Aufgabe ihrer Tätigkeit als Prostituierte nicht abhängig beschäftigt und keine Arbeitnehmerin i.S.v. § 2 FreizügG/EU war (vgl. zu den Anforderungen an eine abhängige Beschäftigung zur Begründung des Arbeitnehmerstatus: BSG Urteil vom 16.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - m.w.N.).

    Eine Deckung des Existenzminimums durch den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist nicht erforderlich (BSG Urteil vom 16.10.2010 - B 14 As 23/10 R = juris Rn 19).

    Die selbständige Tätigkeit als Straßenprostituierte begründet zwar nicht ein Aufenthaltsrecht der Antragstellerin als niedergelassene selbständige Erwerbstätige nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 SGB II, da eine solche Tätigkeit eine feste Einrichtung bezogen auf die selbständige Tätigkeit, d. h. eine organisatorisch verfestigte Existenz, erfordert (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 19; vgl auch VG Gelsenkirchen Beschluss vom 21.10.2011 - 16 L 874/11 - zur Ausübung von Straßenprostitution).

  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
    Die Tätigkeit wurde entgeltlich erbracht und stellte auch einen Teil des Wirtschaftslebens dar (vgl. zu dazu OVG Bremen, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 B 137/10 = juris 7 m.w.N.; EuGH Urteil vom 20.11.2011 - C -268/99 Jany = NVwZ 2002, 327).

    Die Ausübung der Prostitution ist vom Schutzbereich europarechtlicher Vorschriften erfasst (vgl. EuGH Urteil vom 20.11.2001 - C-268/99, Jany u.a., a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 24.10.2002 - 1 C 31/02).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 19 AS 845/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
    Dabei kann dahinstehen, ob die Auffassung der Bevollmächtigten zutrifft, dass für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB II allein die tatsächlichen Umstände maßgebend sind, oder ob der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts bereichsspezifisch dahin auszulegen ist, dass ein prognostisch auf Dauer gesicherter Aufenthalt zu fordern ist, der ein Erreichen des Regelungsziels des SGB II - Beseitigung der Bedürftigkeit durch die Aufnahme einer Tätigkeit mit existenzsichernden Ertrag - ungefährdet erscheinen lässt (vgl. hierzu LSG NRW Beschluss vom 22.06.2012 - L 19 AS 845/12 B ER).

    Klarstellend weist der Senat daraufhin, dass er seine Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebotes nach Art. 4 der VO (EG) 883/2004 aufrecht hält, dass der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II bei bulgarischen Staatsangehörigen ohne ArbeitserlaubnisEU/ArbeitsberechtigungEU nach § 284 SGB III eingreift, wenn als Aufenthaltszweck allein der der Arbeitsuche in Betracht kommt (vgl. LSG NRW Beschluss vom 22.06.2012 - L 19 AS 845/12 B ER).

  • VG Gelsenkirchen, 21.10.2011 - 16 L 874/11

    Verlust Freizügigkeitsrecht, Prostitution, Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
    Die selbständige Tätigkeit als Straßenprostituierte begründet zwar nicht ein Aufenthaltsrecht der Antragstellerin als niedergelassene selbständige Erwerbstätige nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 SGB II, da eine solche Tätigkeit eine feste Einrichtung bezogen auf die selbständige Tätigkeit, d. h. eine organisatorisch verfestigte Existenz, erfordert (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 19; vgl auch VG Gelsenkirchen Beschluss vom 21.10.2011 - 16 L 874/11 - zur Ausübung von Straßenprostitution).

    Es spricht viel dafür , dass die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 3 FreizügG/EU nicht nur Selbständige, die die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AUEV , in Anspruch nehmen - also Unternehmer, die Leistungen außerhalb des Staates ihrer Niederlassung erbringen - erfasst (so VG Gelsenkirchen Beschluss vom 21.10.2011 - 16 L 874/11 - m.w.N.; LSG Hessen Beschluss vom 13.09.2007 - L 9 AS 44/07 ER), sondern auch selbständigen Erwerbstätige ohne Niederlassung, die sich ständig in einem Aufnahmemitgliedstaat aufhalten.

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
    Die Ausübung von Prostitution ist generell in der Bundesrepublik nicht verboten (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
    Der Prozesskostenhilfeantrag ist am 15.06.2012 mit der Vorlage der Erklärung der Antragstellerin über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bewilligungsreif gewesen (vgl. zum Begriff der Bewilligungsreife: BVerfG Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 - m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - L 15 B 54/08

    Rechtliche Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in der Rechtsprechung und Literatur auch die Auffassung vertreten wird, dass § 8 Abs. 2 SGB II nicht eingreift, wenn ein Antragsteller ein von der Arbeitsuche unabhängiges Recht auf Freizügigkeit erworben hat (vgl. LSG Berlin- Brandenburg Beschluss vom 20.05.2008 - L 15 B 54/08 SO ER - Hackenthal in juris-LPK, § 8 SGB II Rn 34).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. zum Begriff der Glaubhaftmachung: BSG Beschluss vom 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B -).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
    Die von Herrn M nach Angaben der Antragstellerin zur Verfügung gestellte Kost und Logis ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. BSG Urteil 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R = juris Rn 17).
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
    Zwar verfügt die Antragsstellerin nicht über eine Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU (vgl. hierzu BSG Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R = juris Rn 17 m.w.N).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2011 - L 28 AS 566/11

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Leistungen nach dem SGB II; Folgenabwägung;

  • LSG Hessen, 13.09.2007 - L 9 AS 44/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechtigter - Unionsbürger -

  • LSG Hessen, 06.09.2011 - L 7 AS 334/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - fehlende Erwerbsfähigkeit - ausländischer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 9 AS 47/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Europarechtskonformität des

  • OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 137/10

    Unionsbürger; Freizügigkeit des selbständig Erwerbstätigen - Freizügigkeit;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    Ein formaler Akt, wie die Registrierung eines Gewerbes, ist nicht ausreichend (EuGH Urteil vom 21.02.2013 - C 46/12; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R; zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit vgl. auch Beschluss des Senats vom 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 42/15

    Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II

    Erforderlich ist eine organisatorisch verfestigte Existenz, z.B. durch Anmietung eines Raumes oder anderweitiger organisatorischer Strukturen, mittels derer dauerhaft entgeltliche Leistungen erbracht werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2000 - 11 S 1387/99).

    Dahinstehen kann, ob die selbständige Tätigkeit des Antragstellers geeignet sein kann, ein Aufenthaltsrecht als Dienstleister nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 FreizügG/EU zu begründen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER).

  • LSG Hamburg, 01.12.2014 - L 4 AS 444/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Erforderlich ist eine organisatorisch verfestigte Existenz, z.B. durch Anmietung eines Raumes oder anderweitiger organisatorischer Strukturen, mittels derer dauerhaft entgeltliche Leistungen erbracht werden können (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2.7.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99; Hailbronner, a.a.O., § 2 FreizügG, Rn. 52 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ungeachtet der Problematik, ob diese Vorschrift im Zusammenhang mit dem Begriff der selbständigen Tätigkeit auch solche selbständig Erwerbstätigen erfasst, die keine Niederlassung an einem festen Ort haben oder nur solche, die mit einer Niederlassung in fester Einrichtung tätig sind und die Vorschrift dann europarechtskonform auszulegen wäre (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER - ), greift diese Vorschrift deshalb nicht statuserhaltend für die Antragstellerin ein, weil das zeitliche Moment nicht gegeben ist, nach dem die Tätigkeit mehr als ein Jahr ausgeübt werden muss.
  • SG Darmstadt, 13.07.2020 - S 27 AS 295/20
    Ungeachtet der Problematik, ob diese Vorschrift im Zusammenhang mit dem Begriff der selbständigen Tätigkeit auch solche selbständig Erwerbstätigen erfasst, die keine Niederlassung an einem festen Ort haben oder nur solche, die mit einer Niederlassung in fester Einrichtung tätig sind und die Vorschrift dann europarechtskonform auszulegen wäre (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 2.7.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER), greift diese Vorschrift deshalb nicht statuserhaltend für die Antragstellerin ein, weil ihre vorherige Tätigkeit - wie obig ausgeführt - nicht den Anforderungen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 FreizügigG/EU entspricht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2014 - L 2 AS 1119/14

    Gewährung vorläufiger Regelleistungen einschließlich eines Mehrbedarfs bei

    Ob bei der Antragstellerin darüber hinaus wegen ihrer Tätigkeit als Prostituierte auch noch ein Aufenthaltsrecht nach § 2 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 FreizügG/EU besteht (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER, juris RdNrn. 24 ff.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER, juris RdNrn. 8 ff.), oder ob dies wegen fehlender gewerblicher Meldung und fehlender Abgabe von Steuern nicht der Fall ist, kann vor diesem Hintergrund im Rahmen des Eilverfahrens offen bleiben.
  • SG Bremen, 27.03.2013 - S 21 AS 1135/12

    Unterhaltssichernde Leistungen an sich zum Zwecke der Arbeitssuche im

    Die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung vorbehaltlich einer Zustimmung nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes aufzunehmen, ist dabei ausreichend, § 8 Abs. 2 Satz 2 SGB II. Als rumänische Staatsangehörige benötigt die Klägerin zu 1. zur Beschäftigungsaufnahme in der Bundesrepublik bis zum 31.12.2013 grundsätzlich eine sog. Arbeitsgenehmigung/EU nach § 284 SGB III von der Bundesagentur für Arbeit (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.05.2012 - L 9 AS 47/12 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.07.2012, Az. L 19 AS 1071/12 B ER).
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