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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 19 AS 2069/13 B   

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https://dejure.org/2013,35273
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 19 AS 2069/13 B (https://dejure.org/2013,35273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.12.2013 - L 19 AS 2069/13 B (https://dejure.org/2013,35273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - L 19 AS 2069/13 B (https://dejure.org/2013,35273)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Erstattung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 19 AS 2069/13
    Der Anspruch ist insoweit bedarfsbezogen zu verstehen (BSG Urteil vom 23.05.2011 - B 4 AS 79/12 R, Rn. 14 m.w.N.).

    In Ausnahmefällen ist eine Ersatzbeschaffung von Möbelstücken einer Erstbeschaffung wertungsgemäß gleichzustellen, wenn ein Leistungsempfänger nachweist, dass er - regelmäßig im Zusammenhang mit besonderen Ereignissen - über die nunmehr notwendigen Ausstattungsgegenstände nicht oder nicht mehr verfügt (BSG Urteil vom 23.05.2011 - B 4 AS 79/12 R, Rn. 14).

    Eine solche besondere Bedarfslage, die durch außergewöhnliche Umstände, wie Totalverlust von Einrichtungsgegenständen infolge eines Wohnungsbrandes, Obdachlosigkeit, eine langjährige Inhaftierung, einen Rückumzug aus dem Ausland oder einen von dem SGB II-Träger veranlassten Umzug verursacht worden ist, liegt beim Kläger nicht vor (vgl. hierzu BSG Urteil vom 23.05.2011 - B 4 AS 79/12 R, Rn. 14 mit Zusammenfassung der Rechtsprechung).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 19 AS 2069/13
    Bei dem Ersatz von infolge von Alter und Abnutzung nicht mehr funktionsfähigen Möbeln handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung (vgl. BSG Urteil vom 01.07.2009 - 4 AS 77/08 R, Rn. 16).

    In einem solchen Fall ist einem Leistungsempfänger zumutbar, auf etwa aus Entgelt, Entgeltersatzleistungen oder auch der Regelleistung nach dem SGB II zu bildende Rücklagen zurückzugreifen, um für Ersatz zu sorgen (vgl. hierzu BSG Urteil vom 01.07.2009 - 4 AS 77/08 R, Rn. 16).

    Allein die durch Alter und Abnutzung eingetretene Unbrauchbarkeit von Einrichtungsgegenständen - auch unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts, dass die Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers aus § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II wegen ihres Ausnahmecharakters eng begrenzt ist (BSG Urteil vom 01.07.2009 - 4 AS 77/08 R, Rn. 16) - begründet keine besondere Bedarfslage, die erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweicht und eine wertungsmäßige Gleichstellung einer Ersatzbeschaffung mit einer Erstbeschaffung rechtfertigt (vgl. hierzu Blüggel in Eicher, SGB 11, 3 Aufl., § 24 Rn 93, wonach der übliche Verschleiß von Gebrauchsgegenständen keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt; Berlit in LPK-SGB 11, 5.Aufl., Rn. 26).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 26/13
    Allein die durch Alter und Abnutzung eingetretene Unbrauchbarkeit von Einrichtungsgegenständen stellt unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts, dass die Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers aus § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II wegen ihres Ausnahmecharakters eng begrenzt ist (Beschluss des Senats vom 04.12.2013 - L 19 AS 2069/13 B; Blüggel in Eicher, SGB 11, 3. Aufl., § 24 Rn. 93; Berlit in LPK-SGB 11, 5. Aufl. § 24 Rn. 26) keine atypische Bedarfslage dar.
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