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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 383/11   

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https://dejure.org/2012,7289
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 383/11 (https://dejure.org/2012,7289)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.01.2012 - L 19 AS 383/11 (https://dejure.org/2012,7289)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - L 19 AS 383/11 (https://dejure.org/2012,7289)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Stuttgart, 24.03.2011 - S 24 AS 1359/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 383/11
    Die gegenteilige Auffassung, dass durch § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II grundsätzlich alle Ausländer - ausgenommen der Personenkreis des § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II sowie Arbeitnehmer, Selbständige, Freizügigkeitsberechtigte nach § 2 Abs ... 3 FreizügG/EU - während der ersten drei Monate nach ihrer Einreise vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind, unabhängig von der Herleitung ihres Aufenthaltsrechts (so anscheinend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2011 - L 3 AS 1411/11 ER-B -, SG Stuttgart, Beschluss vom 24.03.2011 - S 24 As 1359/11 ER - ohne nähere Begründung) ergibt sich demgegenüber nicht aus dem Wortlaut der Norm.
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 383/11
    Das beklagte Jobcenter ist gemäß § 70 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beteiligtenfähig (vgl. Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R = juris Rn 11).
  • SG Berlin, 18.04.2011 - S 201 AS 45186/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausschluss von SGB-2-Leistungen nach Einreise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 383/11
    Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II unterscheidet schon nach ihrem Wortlaut zwischen Ausländern, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik haben, und Ausländern, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland allein aufgrund ihres Familienstatus haben, also ihr Aufenthaltsrecht von einer anderen Person ableiten (vgl. Thie/Schoch in LPK-SGB II, § 7 4 Aufl., Rn 25; so auch im Ergebnis SG Berlin, Urteil vom 18.04.2011 - S 201 AS 45186/09).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 383/11
    Mithin hätte ihm die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden können (vgl. zur Auslegung des § 8 Abs. 2 SGB II a. F.: BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R = juris Rn 22).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 383/11
    Die freie Entscheidung beider Eheleute, gemeinsam in der Bundesrepublik zu leben, verdient demnach besonderen staatlichen Schutz, falls einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (BVerfG Beschluss vom 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 - = juris Rn 33).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2011 - L 3 AS 1411/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 383/11
    Die gegenteilige Auffassung, dass durch § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II grundsätzlich alle Ausländer - ausgenommen der Personenkreis des § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II sowie Arbeitnehmer, Selbständige, Freizügigkeitsberechtigte nach § 2 Abs ... 3 FreizügG/EU - während der ersten drei Monate nach ihrer Einreise vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind, unabhängig von der Herleitung ihres Aufenthaltsrechts (so anscheinend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2011 - L 3 AS 1411/11 ER-B -, SG Stuttgart, Beschluss vom 24.03.2011 - S 24 As 1359/11 ER - ohne nähere Begründung) ergibt sich demgegenüber nicht aus dem Wortlaut der Norm.
  • LSG Bayern, 27.06.2012 - L 16 AS 449/11

    1. Die Familienangehörigen eines Ausländers, der Arbeitnehmer, Selbständiger oder

    Der Beigeladene verweist auf das inzwischen ergangene Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12.01.2012 (Az. L 19 AS 383/11), das im Sinne der Rechtsauffassung des SG München entschieden hat, und schließt sich dessen Argumentation an.

    Da sich nach hiesiger Auffassung die Leistungsberechtigung der ausländischen Familienangehörigen eines deutschen Staatsangehörigen schon im Analogieschluss zur Leistungsberechtigung der Familienangehörigen eines Ausländers mit Arbeitnehmerstatus ergibt, braucht die Frage nicht entschieden zu werden, ob ein solcher Leistungsausschluss für die Familienangehörigen eines Deutschen grundgesetzwidrig und durch eine verfassungskonforme Auslegung zu vermeiden wäre (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2012 Az. L 19 AS 383/11 Rdnr. 28 bei juris - Revision anhängig beim BSG unter Az. B 4 AS 37/12 R; a. A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2011 Az. L 3 AS 1411/11 ER-BB; nach dem Urteil des SG Berlin vom 18.04.2011 Az. S 201 AS 45186/09 ist die Vorschrift verfassungskonform so auszulegen, dass der Leistungsausschluss bei Familienangehörigen nur für die ersten drei Monate des Aufenthalts der Bezugsperson (und nicht des Angehörigen) besteht, so dass der mehr als drei Monate später nachziehende Familienangehörige nicht mehr unter den Leistungsausschluss fallen soll).

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