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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 B 114/09 AS ER   

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https://dejure.org/2009,12325
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 B 114/09 AS ER (https://dejure.org/2009,12325)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.2009 - L 19 B 114/09 AS ER (https://dejure.org/2009,12325)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - L 19 B 114/09 AS ER (https://dejure.org/2009,12325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Gewährung von Sozialleistungen für zurückliegende Zeiträume im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 S. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hamburg, 04.03.2005 - L 3 B 43/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 B 114/09
    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sollen nur diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Behebung einer aktuellen, d.h. gegenwärtig noch bestehenden Notlage erforderlich sind (allgemeine Auffassung, vgl. z.B. LSG Hamburg, Beschl. v. 04.03.2005 - L 3 B 43/05 ER SO und L 5 B 117/05 ER AS).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 5 B 117.05

    Zulassung einer Revision wegen einer Frage grundsätzlicher Bedeutung - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 B 114/09
    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sollen nur diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Behebung einer aktuellen, d.h. gegenwärtig noch bestehenden Notlage erforderlich sind (allgemeine Auffassung, vgl. z.B. LSG Hamburg, Beschl. v. 04.03.2005 - L 3 B 43/05 ER SO und L 5 B 117/05 ER AS).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 4 MA 2958/01

    Einstufung von geschuldeter Miete als geschuldete Miete als Unterkunftsbedarf;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 B 114/09
    Nur ausnahmsweise, wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit noch in die Gegenwart fortwirkt und infolgedessen eine aktuelle Notlage besteht, kann von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht werden (OVG Lüneburg, NJW 2002, 841; Düring a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens werden Leistungen für die Zeit vor Antragstellung bei Gericht regelmäßig nicht zugesprochen, weil solche Leistungen nicht dazu dienen, den gegenwärtigen Bedarf des Leistungsempfängers zu decken (siehe beispielsweise LSG NRW, 24.1.2012 - L 12 AS 1773/11 B ER -, Rn. 15, juris; 7.4.2009 - L 19 B 114/09 AS ER -, Rn. 8, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - L 19 AS 912/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hier wie in der Regel ist ein Anordnungsgrund nicht gegeben, soweit die Antragstellerin Leistungen bei Antragstellung für bereits zurückliegende Zeiträume begehrt (Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage, § 86 b Rn 29 m. w. N.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage § 86 b Rn 35; Berlit, info-also 2005, 3, 10 ff. ständige Rechtsprechung des LSG NRW z. B. Beschlüsse vom 14.12.2006 - L 9 B 104/06 AS ER -, vom 08.06.2009 - L 12 B 57/09 AS ER -, vom 22.06.2009 - L 19 B 114/09 AS ER -, vom 22.06.2010 - L 19 AS 75/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 19 AS 1991/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nur ausnahmsweise, wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit noch in die Gegenwart fortwirkt und infolgedessen eine aktuelle Notlage besteht, kann von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht werden (LSG NRW Beschluss vom 07.04.2009 - L 19 B 114/09 AS ER - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 19 AS 1990/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nur ausnahmsweise, wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit noch in die Gegenwart fortwirkt und infolgedessen eine aktuelle Notlage besteht, kann von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht werden (LSG NRW Beschluss vom 07.04.2009 - L 19 B 114/09 AS ER - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 19 AS 394/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nur ausnahmsweise, wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit noch in die Gegenwart fortwirkt und infolgedessen eine aktuelle Notlage besteht, kann von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht werden (vgl. Beschluss des Senats 15.12.2010 - L 19 AS 1991/10 B = juris Rn 9; Beschluss vom 07.04.2009 - L 19 B 114/09 AS ER = juris Rn 8 m.w.N.; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 86b Rn 29b, 35a m.w.N.).
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