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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 19 B 158/09 AS   

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https://dejure.org/2009,13776
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 19 B 158/09 AS (https://dejure.org/2009,13776)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.07.2009 - L 19 B 158/09 AS (https://dejure.org/2009,13776)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - L 19 B 158/09 AS (https://dejure.org/2009,13776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2009 - L 12 B 57/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 19 B 158/09
    Hierzu gehört insbesondere vorherige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Verwaltungs- bzw. Leistungsträgern (z.B. Beschlüsse des LSG NW vom 09.10.2008 - L 19 B 35/08 AL ER und L 19 B36/08 AL, Beschl. v. 08.06.2009 - L 12 B 57/09 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2008 - L 19 B 35/08

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 19 B 158/09
    Hierzu gehört insbesondere vorherige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Verwaltungs- bzw. Leistungsträgern (z.B. Beschlüsse des LSG NW vom 09.10.2008 - L 19 B 35/08 AL ER und L 19 B36/08 AL, Beschl. v. 08.06.2009 - L 12 B 57/09 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 27/09

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 19 B 158/09
    Der begehrten Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach §§ 73a SGG, 114 ff. ZPO steht bereits entgegen, dass bis zum Abschluss des Verfahrens durch Abgabe der Erledigungserklärungen vom 15.05.2009 keine vollständig ausgefüllte und mit den erforderlichen Belegen versehene Erklärung nach § 117 Abs. 2 S. 1 ZPO zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vorlag (zu diesem Erfordernis vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 626/14

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Die Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens ist nur dann glaubhaft gemacht, wenn zuvor zumutbare Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung eines Gerichts zu erreichen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 19 B 158/09 AS -, juris RdNr.6 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund und -anspruch -

    Die Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens ist nur dann glaubhaft gemacht, wenn zuvor zumutbare Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung eines Gerichts zu erreichen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2009, L 19 B 158/09 AS; Beschluss vom 20. Mai 2014, L 2 AS 626/14 B ER; jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dies ist der Fall, wenn die Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens fehlt, weil der Hilfebedürftige nicht zuvor die ihm zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erreichen (vgl Beschluss des erkennenden Senats vom 11.01.2011 - L 6 AS 1602/10 B; LSG NRW - Beschluss vom 29.07.2009 - L 19 B 158/09 AS - juris Rn 6 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - L 6 AS 1602/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Erst wenn ein Antragsteller alle zumutbaren Möglichkeiten, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erreichen, - erfolglos - ausgeschöpft hat, kann die Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens bejaht werden (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 29.07.2009, L 19 B 158/09 AS).
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