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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - L 2 AS 187/08   

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https://dejure.org/2011,25045
LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - L 2 AS 187/08 (https://dejure.org/2011,25045)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.02.2011 - L 2 AS 187/08 (https://dejure.org/2011,25045)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - L 2 AS 187/08 (https://dejure.org/2011,25045)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - L 2 AS 187/08
    Ohne die zeitliche Komponente bliebe ansonsten offen, in welchem Umfang Einkommen der Hilfebedürftigkeit entgegensteht (BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R, Rdnr. 30 - zitiert nach juris).
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Glücksspieleinnahmen sind einmalige Einnahmen, das heißt solche, bei denen sich das Geschehen in einer einzigen Leistung erschöpft, während laufende Einnahmen solche sind, die auf demselben Rechtsgrund beruhen und regelmäßig erbracht werden (zur Abgrenzung BSG vom 24.4.2015 - B 4 AS 32/14 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 72 RdNr 16 ff; so für die Einordnung von Glücksspielgewinnen auch : Hengelhaupt in Hauck/Noftz SGB II, Stand 1/15, § 11 SGB II RdNr 436, 544; zu Pokergewinnen vgl LSG Niedersachsen-Bremen vom 5.6.2008 - L 13 AS 88/08 ER - juris RdNr 21; zu Lotteriegewinnen vgl LSG Sachsen-Anhalt vom 23.2.2011 - L 2 AS 187/08 - juris RdNr 23; SG Detmold - S 13 AS 3/09 - juris RdNr 17; Schmidt in Eicher SGB II, 3. Aufl 2013, § 11 SGB II RdNr 34) .
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Bei dem Lottogewinn handelt es sich um Einkommen, und zwar eine einmalige Einnahme (vgl. hierzu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Februar 2011 - L 2 AS 187/08 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2014 - L 13 AS 1993/12
    Auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt habe in der Entscheidung vom 23. Februar 2011, L 2 AS 187/08, die Rechtsansicht geäußert, dass einmalige Einnahmen solche seien, die nicht regelmäßig wiederkehrten und lediglich einmal gewährt würden und habe dabei als Beispiel auch Lohnnachzahlungen, Nachzahlungen von Sozialleistungen wie Rente oder Leistungen nach dem SGB III für zurückliegende Zeiträume angeführt.
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