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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2009 - L 2 AS 194/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,29005
LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2009 - L 2 AS 194/09 B ER (https://dejure.org/2009,29005)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.07.2009 - L 2 AS 194/09 B ER (https://dejure.org/2009,29005)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - L 2 AS 194/09 B ER (https://dejure.org/2009,29005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsbewilligung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für vergangene Zeiträume; Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts von herumreisenden Schaustellern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsbewilligung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für vergangene Zeiträume; Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts von herumreisenden Schaustellern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Oldenburg, 03.06.2005 - 13 A 3042/04

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bei Schaustellern

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2009 - L 2 AS 194/09
    Derartige Gründe können z. B. das Vorhandensein einer festen Wohnung und die Notwendigkeit, von dem Ort aus Bankgeschäfte oder behördliche Angelegenheiten zu erledigen (so nach Auffassung des Senats zutreffend das VG Oldenburg, Urteil vom 3. Juni 2005 - 13 A 3042/04 - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2013 - L 19 AS 330/13
    Das habe das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 09.07.2009 - L 2 AS 194/09 B ER so entschieden.

    Die im Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 09.07.2009 - L 2 AS 194/09 B ER angesprochene Frage, ob ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für eine auswärtige Beschäftigung einer Erlaubnis bedarf, spielt hier keine Rolle.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2011 - L 5 AS 92/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Während die überwiegende Meinung in den Kommentaren wohl zur Annahme einer bloßen Zuständigkeitsregel tendiert (vgl. Groth in Hohm: GK-SGB II, Losebl. Stand 03/11, § 36 RN 14; Link in Eicher/Spellbrink: SGB II, 2. Aufl. 2008, § 36 RN 3, 31 ff.; Schoch in LPK-SGB 11, 3. Auflage 2009, § 36 RN 19), scheint sich - insbesondere in der neueren Rechtsprechung - die Auffassung, die jedoch zumeist nicht weiter begründet wird, durchzusetzen, dass bei örtlicher Unzuständigkeit iSv § 36 SGB II keine (endgültige) Leistungsverpflichtung des angegangenen Grundsicherungsträgers besteht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen (NW), Urteil vom 1. Dezember 2009, Az. L 6 AS 21/09, juris RN 9; LSG NW, Beschluss vom 22. Juni 2010, Az.: L 6 AS 872/10 B ER, juris RN 8; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2009, Az.: L 28 AS 653/09 B, juris RN 2 Bay. LSG, Beschluss vom 16. Dezember 2010, Az.: L 7 AS 841/10 B ER, juris RN 16; Bay. LSG, Urteil vom 17. Februar 2011, Az.: L 7 AS 49/08, juris RN 31; a.A: 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2009, Az.: L 2 AS 194/09 B ER, in www.sozialgerichtsbarkeit.de; Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. November 2007, Az.: L 3 AS 60/07, juris RN 42).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2010 - L 2 AS 392/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - örtliche Zuständigkeit des

    Das SG lehnte den einstweiligen Rechtsschutzantrag mit Beschluss vom 5. Mai 2009 ab, wogegen die Antragstellerin am 4. Juni 2009 Beschwerde erhob (L 2 AS 194/09 B ER).

    Der Berichterstatter führte im Beschwerdeverfahren L 2 AS 194/09 B ER am 2. Juli 2009 einen Erörterungstermin mit den Beteiligten durch.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2009 - L 2 AS 315/09

    Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei

    Dies gilt dann auch für den zurückliegenden Zeitraum ab Eingang des Rechtsschutzantrags, ohne dass der Hilfebedürftige z. B. nachweisen muss, einen Nachholbedarf wegen des unterbliebenen Ersatzes verschlissener Kleidung oder des unterbliebenen Ankaufs von Wasch- und Reinigungsmitteln zu haben (Beschluss vom 9. Juli 2009 - L 2 AS 194/09 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2010 - L 5 AS 23/09

    Angemessenheit der Unterkunftskosten nach einem notwendig gewordenen Umzug

    Sofern im Zeitraum zwischen Antragstellung beim SG und gerichtlicher Entscheidung Veränderungen eintreten und deshalb die Hilfebedürftigkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder zeitweise entfallen ist, etwa weil der Hilfebedürftige eine Arbeit aufgenommen hat oder ihm Vermögen zugeflossen ist oder Leistungen bewilligt worden sind, ist der Hilfebedürftige auch für davor liegenden Zeiträume auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen, sofern kein konkreter Nachholbedarf glaubhaft gemacht worden ist (vgl. dazu: Beschlüsse des 2. Senats vom 9. Juli 2009, Az.: L 2 AS 194/09 B ER und 12. November 2009, Az.: L 2 AS 307/09 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2016 - L 4 AS 65/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund -

    Sofern im Zeitraum zwischen Antragstellung bei dem SG und der gerichtlichen Entscheidung Veränderungen eingetreten sind, und deshalb die Hilfsbedürftigkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder zeitweise entfallen ist, etwa weil der Leistungsberechtigte eine Arbeit aufgenommen hat, ihm Vermögen zugeflossen ist, Leistungen bewilligt worden sind oder sich die zu Grunde liegende Sachlage in entscheidungserheblicher Weise geändert hat, ist er auch für davor liegende Zeiträume auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen, sofern kein konkreter Nachholbedarf glaubhaft gemacht worden ist (vgl. dazu: Beschlüsse des 2. Senats vom 9. Juli 2009, Az.: L 2 AS 194/09 B ER und 12. November 2009, Az.: L 2 AS 307/09 B ER; Beschluss des 5. Senats vom 11. Januar 2010, Az.: L 5 AS 321/09 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.03.2021 - L 4 AS 11/21

    Ausschluss eines Anspruchs des Unionsbürgers auf Leistungen der Grundsicherung

    Sofern im Zeitraum zwischen Antragstellung bei dem SG und der gerichtlichen Entscheidung Veränderungen eingetreten sind, und deshalb die Hilfsbedürftigkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder zeitweise entfallen ist oder sich die zu Grunde liegende Sachlage in entscheidungserheblicher Weise geändert hat, ist er auch für davorliegende Zeiträume auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen, sofern kein konkreter Nachholbedarf glaubhaft gemacht worden ist (vgl. dazu: Beschlüsse des 2. Senats vom 9. Juli 2009, Az.: L 2 AS 194/09 B ER und 12. November 2009, Az.: L 2 AS 307/09 B ER; Beschluss des 5. Senats vom 11. Januar 2010, Az.: L 5 AS 321/09 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2009 - L 5 AS 275/09
    Ob sie einen Träger zur Leistungsablehnung wegen örtlicher Unzuständigkeit ermächtigt, ist streitig (vgl. hierzu: Link in Eicher/Spellbrink, a.a.O., § 36 RN 3, 31 f.; Schoch in LPK-SGB 11, 3. Auflage 2009, § 36 RN 19; 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2009, Az.: L 2 AS 194/09 B ER, www.sozialgerichtsbarkeit.de; Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. November 2007, Az.: L 3 AS 60/07, zitiert nach juris RN 42; a.A: LSG NW, Beschluss vom 8. Juli 2009, Az.: L 7 B 198/09 AS ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2012 - L 5 AS 562/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweiliger Rechtsschutz - fehlende

    Bei in der Saison berufsbedingt herumreisenden Schaustellern ist der gewöhnliche Aufenthalt an dem Ort anzunehmen, zu dem sie eine feste Beziehung unterhalten und an den sie auch regelmäßig aus Gründen wiederkehren, die nicht unmittelbar mit ihrer Tätigkeit als Schausteller zu zusammenhängen (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. Juli 2009, L 2 AS 194/09 B ER, Rn. 34, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2010 - L 1 KR 382/10
    Für den zurückliegenden Zeitraum bis zur Stellung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gilt dies bereits deshalb, weil dieser Anspruch nur im Hauptsache-Verfahren geltend gemacht werden kann (über die zitierte Rechtsprechung des SG hinaus: erkennender Senat in: Beschluss vom 15. Januar 2009, L 1 KR 322/08 ER, Beschluss vom 15. Mai 2007, L 1 KR 142/07 ER; außerdem: LSG Halle, Beschluss vom 9. Juli 2009, L 2 AS 194/09 B ER; LSG Stuttgart, Beschluss vom 16. Oktober 2008, L 11 KR 4447/08 ER-B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2010 - L 1 R 42/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2011 - L 15 AS 1093/09
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010 - L 5 AS 321/09
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.11.2009 - L 2 AS 307/09
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