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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13 B ER |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13 B ER (https://dejure.org/2013,35270)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - L 2 AS 1956/13 B ER (https://dejure.org/2013,35270)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 17.09.2013 - S 56 AS 3891/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13 B ER
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13
Entgegen der Auffassung der Antragstellerin war der Antragsgegner auch in Ansehung der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Az. B 14 AS 195/11 R (Urteil vom 14. Februar 2013) hier nicht gehindert, eine Eingliederungsvereinbarung hoheitlich durch Verwaltungsakt gegenüber der Antragstellerin zu ersetzen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - L 12 AS 783/18
Geltendmachung von Grundsicherungsleistungen im Eilverfahren
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss eine mit gewichtigen Argumenten zu begründende Ausnahme sein (LSG NRW Beschluss vom 09.12.2013, L 2 AS 1956/13 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - L 2 AS 697/17
Eingliederungsverwaltungsakt
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss eine mit gewichtigen Argumenten zu begründende Ausnahme sein (LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13 B ER, bei juris Rn. 3). - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - L 2 AS 1111/20
Keinen Rentenantrag gestellt - Jobcenter muss zunächst weiterzahlen
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss eine mit gewichtigen Argumenten zu begründende Ausnahme sein (LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2013, Az.: L 2 AS 1956/13 B ER, bei juris Rn. 3).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen …
Auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts betreffend den Vorrang einer konsualen Lösung (Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R), wonach es sich bei der Vorschrift des § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II um eine auf atypische Konstellationen beschränkte, subsidäre und im gebundenen Ermessen der Verwaltung stehende Handlungsmöglichkeit handelt (vgl. LSG NRW Beschluss vom 09.01.2013 - L 2 AS 1956/13 B), ist der Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts nach Ablehnung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zulässig. - LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss eine mit gewichtigen Argumenten zu begründende Ausnahme sein (LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2013, Az.: L 2 AS 1956/13 B ER, bei juris Rn. 3). - SG Düsseldorf, 12.02.2016 - S 29 AS 3545/15 Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt kommt nur in Betracht, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen, was im ersetzenden Verwaltungsakt im Einzelnen darzulegen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2013, B 14 AS 195/11 R entgegen BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 13/09 R; vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2013, L 2 AS 1956/13 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2014 - L 19 AS 250/14
Erlass eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden VAs nach …
In einem solchen Fall ist es dem Verwaltungsträger nicht zumutbar, weitere Versuche zu unternehmen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; weitergehend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13 B ER; ersetzender Verwaltungsakt bereits bei drohendem Zeitverlust). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2016 - L 2 AS 388/16
Aufforderung zur Rentenantragstellung; Eilverfahren; Ermessensentscheidung des …
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss eine mit gewichtigen Argumenten zu begründende Ausnahme sein (LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2013, Az.: L 2 AS 1956/13 B ER, bei juris Rn. 3). - LSG Baden-Württemberg, 20.09.2019 - L 12 AS 2773/19 Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss eine mit gewichtigen Argumenten zu begründende Ausnahme sein (LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2013, L 2 AS 1956/13 B ER, juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - L 2 AS 2173/17
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss eine mit gewichtigen Argumenten zu begründende Ausnahme sein (LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2013, Az.: L 2 AS 1956/13 B ER, bei juris Rn. 3). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2021 - L 2 AS 356/21
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; …
- SG Düsseldorf, 20.05.2019 - S 25 AS 1515/19
Bekanntgabe des Eingliederungsverwaltungsakts an den Leistungsberechtigten als …