Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39949
LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15 (https://dejure.org/2018,39949)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.05.2018 - L 2 AS 442/15 (https://dejure.org/2018,39949)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 442/15 (https://dejure.org/2018,39949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Landessozialgericht korrigiert Hartz IV-Richtlinien zu Unterkunftskosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Es werde auf die Entscheidung des BSG mit Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, verwiesen.

    Dies hat das BSG zwar ausdrücklich nur für den Fall als unangemessen beurteilter Heizkosten entschieden (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, zitiert nach juris, Rn. 30 ff.).

    Für die Heizkosten kann im Ausgangspunkt auf die vom Leistungsträger in seiner Verwaltungspraxis als angemessen angesehenen (durchschnittlichen) Heizkosten abgestellt werden (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, zitiert nach juris, Rn. 32 f.).

    Hierbei ist auf die Kosten - ohne Warmwasser - im Bundesdurchschnitt für das der streitigen Kostensenkung vorangegangene Abrechnungsjahr abzustellen (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, a. a. O.).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Dabei ist nicht nur auf die tatsächlich am Markt angebotenen Wohnungen abzustellen, sondern auch auf vermietete Wohnungen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, zitiert nach juris, Rn. 24).

    Das BSG vertritt dabei die sog. Produkttheorie, wonach nicht beide Faktoren (Wohnungsgröße, Wohnungsstandard - ausgedrückt durch Quadratmeterpreis) je für sich betrachtet "angemessen" sein müssen, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadratmeterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergibt (BSG vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn. 13).

    Dabei ist grundsätzlich vom Wohnort des Hilfebedürftigen als dem maßgeblichen räumlichen Vergleichsraum auszugehen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08, zitiert nach juris, Rn. 20).

    Es dürfen aber nicht einzelne, besonders "heruntergekommene" und daher "billige" Stadtteile herausgegriffen werden, sondern es ist auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten Stadtgebiet bzw. räumlichen Vergleichsraum abzustellen (BSG Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08, zitiert nach juris, Rn. 21).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Die Heranziehung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG, wonach das Nichtvorliegen eines vom Grundsicherungsträger bzw. in dessen Auftrag erstellten schlüssigen Konzepts nicht zu einer Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und auch nicht ohne weiteres zu einer hilfsweisen Begrenzung auf die für den Vergleichsraum maßgeblichen Höchstwerte der Wohngeldtabelle nach § 8 bzw. § 12 (n.F.) WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 v. H. (siehe hierzu BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14 R, zitiert nach juris, Rn. 25) führt.

    Die Angemessenheit der Wohnungsgröße richtet sich in Ermangelung anderweitiger Erkenntnisquellen grundsätzlich nach den Werten, die die Länder aufgrund des § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl I 2376) bzw. aufgrund des § 5 Abs. 2 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994) vom 6. Juni 1994 festgelegt haben (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14, zitiert nach juris, Rn. 14).

    So sei auch für die Festlegung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch Satzungsregelung in § 22c Abs. 1 Satz 3 SGB II in der Fassung ab 13. Mai 2011 nunmehr ausdrücklich bestimmt worden, dass in die Auswertung sowohl Neuvertrags- als auch Bestandsmieten einfließen sollten (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14, zitiert nach juris, Rn. 22).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Bei der Ermittlung der Bruttokaltmiete als Vergleichsbasis müssen auch Daten zu den vom Mieter gesondert zu zahlenden Betriebskosten erhoben werden (vgl. zu den vorstehenden Ausführungen: BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09, zitiert nach juris, Rn. 17 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist dies alternativ zur Erhebung der Daten nur von Wohnungen mit einfachem Standard nach vorheriger Definition der Standardmerkmale zulässig (BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09, zitiert nach juris, Rn. 21).

    Dann ist aber immer der obere Wert der ermittelten Mietpreisspanne ohne eine weitere Kappung zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R, zitiert nach juris, Rn. 21 f.).

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Diese Grundsätze hat das BSG für Städte mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen (75.000 Einwohner, 160.000 Einwohner, 1.350.000 Einwohner und auch 35.000 Einwohner) angewendet (vgl. BSG vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08, zitiert nach juris, Rn. 15, mit weiteren Nachweisen).

    Die Frage, welche Wohnungen wegen eines nur einfachsten Wohnungsstandards bei der Ermittlung der Referenzmiete nach der Produkttheorie ausgeklammert werden, ist von den Tatsacheninstanzen unter Beachtung der regionalen Verhältnisse im Vergleichsraum vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, zitiert nach juris Rn. 25; so auch bereits BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08 R, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Zugrunde zu legen ist ein einfacher, im unteren Marktsegment liegender Standard; die Wohnung muss hinsichtlich ihrer Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen (BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08, zitiert nach juris, Rn. 16).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Halle in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Es werde hinsichtlich der von der Klägerin und dem Senat zum schlüssigen Konzept gestellten Fragen und deren Beantwortung auf die Stellungnahmen der Firma Analyse & Konzepte vom 8. Dezember 2017 (Blatt 151-153 der Gerichtsakte Bd. I), 2. Februar 2018 (Blatt 183-188 der Gerichtsakte Bd. II), 13. April 2018 (Beiziehung der Gerichtsakte des Verfahrens L 2 AS 543/15, dort Blatt 149-153 der Gerichtsakte) und 18. Mai 2018 (Blatt 251-258 der Gerichtsakte) und vom 25. Mai 2018 (Blatt 287-288 der Gerichtsakte) Bezug genommen.

    Danach hat der Senat noch mit Verfügungen vom 3., 22., 23. und 24. Mai 2018 (Blatt 210, 239, 244 und 281 Bd. II der Gerichtsakte) und mit Verfügung vom 23. März 2018 im beigezogenen Verfahren L 2 AS 543/15 (Blatt 144 der Gerichtsakte dort) den Beklagten zu ergänzenden Stellungnahmen aufgefordert.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 5 AS 201/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Maßgeblich für Sachsen-Anhalt sind insoweit die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (Runderlass des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen vom 23. Februar 1993, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 27/1993, S. 1281) und die dazu erlassenen Richtlinien aus den Jahren 1993 und 1995 (Runderlasse des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen vom 23. Februar 1993, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 27/1993, S. 1285 und vom 10. März 1995, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 31/1995, S. 1133) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Sachsen-Anhalt (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, zitiert nach juris, B 14 AS 61/12 R, Rn. 21 und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, L 5 AS 201/17, zitiert nach juris, Rn. 21).

    Kennzeichen von Wohnblocks sind eine identische Größe und eine hohe Anzahl der einzelnen Wohnungsklassen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, L 5 AS 201/17, zitiert nach juris.

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Auch das BSG hat es im Ergebnis bei seiner Entscheidung zum schlüssigen Konzept für die Landeshauptstadt Dresden unbeanstandet gelassen, dass sowohl die Datensätze des qualifizierten Mietspielgels als auch der Datensatz des Leistungsträgers über Bedarfs- und Einstandsgemeinschaften nach dem SGB II/SGB XII herangezogen wurden und der methodische Ansatz der Zusammenführung mehrerer Datenquellen zur Festlegung der abstrakt angemessenen Bruttokaltmiete gewählt wurde (siehe BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, zitiert nach juris, Rn. 6 und 20).

    Die Frage, welche Wohnungen wegen eines nur einfachsten Wohnungsstandards bei der Ermittlung der Referenzmiete nach der Produkttheorie ausgeklammert werden, ist von den Tatsacheninstanzen unter Beachtung der regionalen Verhältnisse im Vergleichsraum vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, zitiert nach juris Rn. 25; so auch bereits BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08 R, zitiert nach juris, Rn. 18).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Das BSG hat entschieden, dass dann, wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geliefert haben, diese im Rahmen der Amtsermittlungspflicht der Tatsachengerichte der Sozialgerichtsbarkeit zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen sind (so u.a. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, B 14 AS 61/12, zitiert nach juris, Rn. 23).

    Maßgeblich für Sachsen-Anhalt sind insoweit die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (Runderlass des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen vom 23. Februar 1993, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 27/1993, S. 1281) und die dazu erlassenen Richtlinien aus den Jahren 1993 und 1995 (Runderlasse des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen vom 23. Februar 1993, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 27/1993, S. 1285 und vom 10. März 1995, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 31/1995, S. 1133) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Sachsen-Anhalt (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, zitiert nach juris, B 14 AS 61/12 R, Rn. 21 und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, L 5 AS 201/17, zitiert nach juris, Rn. 21).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Gegen eine an dem Veröffentlichungsdatum oder einem festgelegten Zeitpunkt orientierte Geltung spricht schon - worauf der Beklagte zu Recht hingewiesen hat - dass veröffentlichte Richtlinien oder Richtwerte den Charakter einer bloßen Verwaltungsvorschrift haben, die keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfalten (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 zum Az. B 14 AS 50/10, zitiert nach juris, Rn. 26).

    Dies entspricht den Vorgaben der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, zitiert nach juris, Rn. 34).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 443/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 328/18

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Das von der Firma A. & K. im Auftrag des kommunalen Trägers erstellte schlüssige Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft in der Stadt H. genüge nach der Nachbesserung und Neuberechnung im Bericht vom 13. Januar 2020, welche als Folge der Urteile des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 2018 (u.a. L 2 AS 442/15 und L 2 AS 543/15, jeweils veröffentlicht bei juris), die für 1-Personen-Haushalte ergangen seien, den Anforderungen des Bundesozialgerichts (BSG) an die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze auf der Grundlage eines schlüssigen Konzeptes.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Allerdings kann ihm ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zustehen (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2018, L 2 AS 442/15, juris).

    Allerdings hat der Senat auch bereits entschieden, dass dem Leistungsberechtigten ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zustehen kann (vgl. Urteil vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 442/15 - juris Rn. 107).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15
    Diese Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 6040/12) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 442/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 541/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

    Wie bereits in den Parallelentscheidungen des Senates ebenfalls vom 30. Mai 2018 ausgeführt (u.a. L 2 AS 442/15), lässt sich demnach aus den Daten aus 2012 als Grenzwert für einen Ein-Personen-Haushalt eine maximale Brutto-Kaltmiete von 303, 00 EUR schlüssig begründen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Diese Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 6040/12) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 442/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.

    Die Berichterstatterin hat mit Verfügung vom 22. August 2017 in Verfahren L 2 AS 442/15 Fragen an den Beklagten zum schlüssigen Konzept gerichtet, erweitert um die Fragen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin in einem Schreiben vom 2. November 2017.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • SG Magdeburg, 05.01.2021 - S 32 AS 3077/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Bestimmung

    Diese Vorschrift gewährt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers kein subjektiv-öffentliches Recht des Leistungsempfängers auf eine wirtschaftliche Leistungsverwaltung der Grundsicherungsträger (vgl. BT-Drucksache 17/3404, S. 98; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2018 - L 2 AS 442/15 -, juris Rn. 107).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Diese Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 6040/12) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 442/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.08.2022 - L 5 AS 327/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Die Unterkunftsrichtlinie hat den Charakter einer bloßen Verwaltungsvorschrift, die keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltet (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2018, L 2 AS 442/15 juris, Rn. 56 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R juris, Rn. 26).
  • SG Magdeburg, 09.10.2020 - S 27 AS 2683/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt im Landkreis

    Dem Leistungsberechtigten kann lediglich ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensausübung durch den Leistungsträger über den Gebrauch der ihm eingeräumten Möglichkeit zum Verzicht auf ein Kostensenkungsverfahren zustehen (LSG Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 2018, L 2 AS 442/15, Rn. 107, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 443/15
    Diese Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 6040/12) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (L 2 AS 442/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • SG Magdeburg, 22.02.2021 - S 32 AS 381/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Diese Vorschrift gewährt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers kein subjektiv-öffentliches Recht des Leistungsempfängers auf eine wirtschaftliche Leistungsverwaltung der Grundsicherungsträger (vgl. BT-Drucksache 17/3404, S. 98; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2018 - L 2 AS 442/15 -, juris Rn. 107).
  • SG Magdeburg, 07.06.2022 - S 28 AS 2361/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt in Egeln bei

  • SG Magdeburg, 21.06.2022 - S 28 AS 1977/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt in

  • SG Magdeburg, 21.06.2022 - S 28 AS 628/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht