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   LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,43173
LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER (https://dejure.org/2014,43173)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER (https://dejure.org/2014,43173)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - L 2 AS 520/14 B ER (https://dejure.org/2014,43173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 12a S 1 SGB 2, UnbilligkeitsV, § 35 Abs 1 S 3 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung - Regelungen der UnbilligkeitsV sind nicht abschließend

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Sachsen, 28.08.2014 - L 7 AS 836/14
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - L 2 AS 520/14
    Sowohl die Aufforderung an den Leistungsempfänger, einen derartigen Antrag zu stellen als auch die Stellung eines eigenen Antrages durch den Leistungsträger für den Antragsteller stehen dabei im Ermessen des Leistungsträgers (vgl. Beschlüsse vom Sächsischen LSG vom 28. August 2014 - L 7 AS 836/14 B und LSG NRW vom 22. Mai 2013 - L 14 AS 291/13 B ER zitiert nach juris).

    In die Abwägung einzustellen ist auch, ob die durch die vorzeitige Rentenantragstellung eingesparten SGB II Leistungen geringer als die statt dessen prognostisch zusätzlich neben der verminderten vorzeitig in Anspruch genommenen Rente zu zahlenden Mehrleistungen an ergänzenden SGB XII Leistungen wären (vgl. zur Berechnung Sächsisches LSG, Beschluss vom 28. August 2014 - L 7 AS 836/14 B Rn. a. a. O., Rn. 45 ff.).

  • LSG Bayern, 03.06.2016 - L 7 AS 233/16

    Eilverfahren - Renten-Ersatzantrag des Jobcenters - Vollmachtsloser Anwalt

    (2) Zum Teil wird der Ersatzantrag als Vollzug der (vergeblichen) Aufforderung des Leistungsempfängers nach § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG betrachtet (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2014, L 5 AS 2740/14 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014, L 2 AS 520/14 B ER).
  • LSG Thüringen, 08.04.2015 - L 4 AS 263/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer

    Eine die Interessen des Leistungsberechtigten mit dem öffentlichen Interesse im Einzelnen abwägende Ermessensentscheidung ist im Rahmen des § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II deshalb nur in atypischen Fällen und insbesondere dann erforderlich, wenn die erzwungene Inanspruchnahme der anderen Sozialleistung mit einem außergewöhnlichen Nachteil für den Leistungsberechtigten verbunden wäre, der eine unangemessene ("unbillige") Härte begründen könnte (zutreffend Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Februar 2015 - L 8 AS 1232/14 ER, juris; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2014 - L 10 AS 2254/14 B ER, juris; a.A. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - L 2 AS 520/14 B ER, juris).

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht Aufgabe des Leistungsträgers, im Rahmen der Ermessensausübung nach § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II den Versuch einer Schätzung zu unternehmen, ob die - ggf. erst nach Jahren zu zahlende - abschlagsfreie Altersrente voraussichtlich bedarfsdeckend sein würde (zutreffend Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Februar 2015 - L 8 AS 1232/14 ER, juris; a.A. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - L 2 AS 520/14 B ER, juris).

  • LSG Sachsen, 29.04.2015 - L 8 AS 780/14

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - atypischer Fall;

    Eine die Interessen des Leistungsberechtigten mit dem öffentlichen Interesse im Einzelnen abwägende Ermessensentscheidung ist im Rahmen des § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II deshalb nur in atypischen Fällen und insbesondere dann erforderlich, wenn die erzwungene Inanspruchnahme der anderen Sozialleistung mit einem außergewöhnlichen Nachteil für den Leistungsberechtigten verbunden wäre, der eine unangemessene ("unbillige") Härte begründen könnte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14 B ER - juris RdNr. 16; Thüringer LSG, Beschluss vom 08.04.2015 - L 4 AS 263/15 B ER - juris RdNr. 21; Luthe in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 10/2014, § 5 RdNr. 158; ähnlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.10.2014 - L 7 AS 886/14 RdNr. 32; anderer Ansicht LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER - juris RdNr. 24 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2015 - L 19 AS 2211/14 B ER - juris RdNr. 14 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2015 - L 19 AS 1969/14 B ER - juris RdNr. 22).
  • LSG Sachsen, 19.02.2015 - L 8 AS 1232/14
    Kaum in Betracht kommt dagegen die Anordnung der Rücknahme des Rentenantrags, weil damit aufgrund der materiell-rechtlichen Wirkungen nach § 99 Abs. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) eine partielle Vorwegnahme der Hauptsache eintreten würde (für diese Lösung aber LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER - juris RdNr. 27).

    Eine die Interessen des Leistungsberechtigten mit dem öffentlichen Interesse im Einzelnen abwägende Ermessensentscheidung ist im Rahmen des § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II deshalb nur in atypischen Fällen und insbesondere dann erforderlich, wenn die erzwungene Inanspruchnahme der anderen Sozialleistung mit einem außergewöhnlichen Nachteil für den Leistungsberechtigten verbunden wäre, der eine unangemessene ("unbillige") Härte begründen könnte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14 B ER - juris RdNr. 16; ähnlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.10.2014 - L 7 AS 886/14 RdNr. 32; anderer Ansicht LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER - juris RdNr. 24 ff., SG Dresden, Beschluss vom 21.02.2014 - S 28 AS 567/14 ER juris RdNr. 24 ff.).

  • LSG Sachsen, 19.02.2015 - 8 AS 1232/14

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - atypischer Fall;

    Kaum in Betracht kommt dagegen die Anordnung der Rücknahme des Rentenantrags, weil damit aufgrund der materiell-rechtlichen Wirkungen nach § 99 Abs. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VI ) eine partielle Vorwegnahme der Hauptsache eintreten würde (für diese Lösung aber LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER - juris RdNr. 27).

    Eine die Interessen des Leistungsberechtigten mit dem öffentlichen Interesse im Einzelnen abwägende Ermessensentscheidung ist im Rahmen des § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II deshalb nur in atypischen Fällen und insbesondere dann erforderlich, wenn die erzwungene Inanspruchnahme der anderen Sozialleistung mit einem außergewöhnlichen Nachteil für den Leistungsberechtigten verbunden wäre, der eine unangemessene ("unbillige") Härte begründen könnte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14 B ER - juris RdNr. 16; ähnlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.10.2014 - L 7 AS 886/14 RdNr. 32; anderer Ansicht LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER - juris RdNr. 24 ff., SG Dresden, Beschluss vom 21.02.2014 - S 28 AS 567/14 ER juris RdNr. 24 ff.).

  • SG Neubrandenburg, 20.10.2017 - S 11 AS 658/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur

    Der Ersatzantrag des Beklagten gemäß § 5 Abs. 3 SGB II ist kein Verwaltungsakt (siehe Bayrisches LSG, Beschluss vom 03.06.2016, L 7 AS 233/16 ER), sondern der Vollzug der (vergeblichen) Aufforderung des Leistungsempfängers zur Rentenantragstellung (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2014, L 5 AS 2740/14 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014, L 2 AS 520/14 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.06.2015 - L 4 AS 249/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Ob dies durch ergänzende Leistungen vollständig ausgeglichen werde, habe der Antragsgegner weder geprüft noch dargestellt, was notwendig sei (so LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014, L 2 AS 520/14 B ER, juris).

    Der Beschluss des 2. Senats des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2014, L 2 AS 520/14 B ER, zitiert nach juris, ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da im dortigen Sachverhalt das Jobcenter gerade versäumt hatte, vor Aufforderung zur Antragstellung eine Auskunft des Rentenversicherungsträgers anzufordern.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 15 AS 85/15

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Voraussetzung für die

    Eine die Interessen des Leistungsberechtigten mit dem öffentlichen Interesse im Einzelnen abwägende Ermessensentscheidung ist im Rahmen des § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II deshalb nur in atypischen Fällen erforderlich (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14 B ER - Rn. 16; Thüringer LSG a. a. O.; anderer Ansicht z. B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER - Rn. 24ff; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER - Rn. 8; Breitkreuz a. a. O. S. 5; Knickrehm/Hahn a. a. O. Rn. 35: Einzelfallbeurteilung des Gesamtsituation des Betroffenen erforderlich).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Zur Aufforderung gemäß § 12a SGB II

    Daher könnte die Frage der wirtschaftlichen Folgen der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente im Rahmen der Prüfung der Unbilligkeit schon aus tatsächlichen Gründen nicht berücksichtigt werden (so aber: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014, L 2 AS 520/14 B ER).
  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente; Grundsicherung für

    Zum Teil wird die Rentenantragstellung als Vollziehung des Aufforderungsbescheides angesehen und demzufolge die Aufhebung der Vollziehung nach § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG geprüft (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - L 2 AS 520/14 B ER - juris Rdnr. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - L 5 AS 2740/14 B ER - juris Rdnr. 5, mit krit. Anm. vom Wahrendorf, jurisPR-SozR 8/2015 Anm. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2015 - L 29 AS 1604/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

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