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   LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 56/06   

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https://dejure.org/2008,24736
LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 56/06 (https://dejure.org/2008,24736)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.04.2008 - L 2 AS 56/06 (https://dejure.org/2008,24736)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. April 2008 - L 2 AS 56/06 (https://dejure.org/2008,24736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Grundwehrdienst leistenden Familienangehörigen bei der Aufteilung der Kosten der Unterkunft nach Kopfteilen; Anspruch eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1
    Kosten der Unterkunft; Aufteilung nach Kopfteilen; Einberufung eines Familienangehörigen zum Grundwehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 56/06
    Um eine derartige abtrennbare Verfügung handelt es sich bei dem für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II bewilligten Betrag (so Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 27 Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - Rn. 17).

    Grundsätzlich besteht nach § 22 Abs. 1 SGB II ein Anspruch auf Übernahme der angemessenen vollständigen und tatsächlichen Kosten für die Bereitung von Warmwasser, soweit dieser Bedarf nicht anderweitig gedeckt ist (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - Rn. 20).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 56/06
    Wird eine Unterkunft von mehreren Familienmitgliedern genutzt, auch wenn sie nicht zur selben Bedarfsgemeinschaft gehören, erfolgt die Zuordnung aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich unabhängig von Alter oder Nutzungsintensität entsprechend einer Aufteilung nach "Kopfzahl" (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 7/07 R - Rn. 19 und 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R - Rn. 28).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 7/07 R

    Arbeitslosengeld II - Akzessorietät des befristeten Zuschlags nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 56/06
    Wird eine Unterkunft von mehreren Familienmitgliedern genutzt, auch wenn sie nicht zur selben Bedarfsgemeinschaft gehören, erfolgt die Zuordnung aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich unabhängig von Alter oder Nutzungsintensität entsprechend einer Aufteilung nach "Kopfzahl" (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 7/07 R - Rn. 19 und 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R - Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1995 - 25 A 523/93

    Mietbeihilfe; Untermieter; Mieter; Wohnraum; Untermietverhältnis

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 56/06
    Davon ist bei Wehrdienstleistenden nicht auszugehen, weil deren elementaren Lebensbedürfnisse durch Leistungen des Bundes umfassend befriedigt werden und sie darüber hinaus Wehrsold sowie eine besondere Zuwendung erhalten, so dass regelmäßig ein ergänzender Unterhaltsanspruch gegen die Eltern nicht in Betracht kommt, und zwar auch dann nicht, wenn diese in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben (vgl. dazu: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27. November 1996 - 25 A 2417/93 - Rn. 24 und 11. Dezember 1995 - 25 A 523/93 - Rn. 9, jeweils nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 2417/93

    Vermutungsregel; Gewährung einer Mietbeihilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 56/06
    Davon ist bei Wehrdienstleistenden nicht auszugehen, weil deren elementaren Lebensbedürfnisse durch Leistungen des Bundes umfassend befriedigt werden und sie darüber hinaus Wehrsold sowie eine besondere Zuwendung erhalten, so dass regelmäßig ein ergänzender Unterhaltsanspruch gegen die Eltern nicht in Betracht kommt, und zwar auch dann nicht, wenn diese in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben (vgl. dazu: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27. November 1996 - 25 A 2417/93 - Rn. 24 und 11. Dezember 1995 - 25 A 523/93 - Rn. 9, jeweils nach juris).
  • LSG Thüringen, 18.08.2016 - L 9 AS 366/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kopfteilprinzip - Herausrechnung

    Auch die anderen elementaren Lebensbedürfnisse (Verpflegung, Dienstbekleidung, Heilfürsorge) wehrpflichtiger Soldaten werden nach dem WSG durch Leistungen des Dienstherrn, zu dem sie in einem Sonderrechtsverhältnis stehen, umfassend sichergestellt (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2008 - L 2 AS 56/06 - zu § 22 SGB II).
  • LSG Hamburg, 02.07.2009 - L 5 AS 52/07

    Aufteilung von Unterkunftskosten zwecks individueller Zuordnung i.F.d. Nutzung

    Das Bewohnen einer Wohnung durch eine Familie ist nämlich eine typische einheitliche Lebenssituation, die im Regelfall eine an der Intensität der Nutzung durch einzelne Familienmitglieder ausgerichtete Betrachtung und in deren Gefolge eine unterschiedliche Aufteilung der Aufwendungen für die Wohnung nicht zulässt (LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 3.4.2008, L 2 AS 56/06, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19
    Für eine dem vorliegenden Fall vergleichbare Unterbringung eines volljährigen, unter 25jährigen Kindes in einem Internat mit Aufenthalten am Wochenende und in den Ferien in der Familienwohnung hat das BSG eine Haushaltsaufnahme in den elterlichen Haushalt verneint (vgl. Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R - juris Rn. 31) und dementsprechend ist auch für Wehrdienst Leistende bereits entschieden worden, dass diese bei der Aufteilung der Unterkunftskosten für die elterliche Wohnung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. die vom SG zitierten Urteile des Landessozialgerichts [LSG] Sachsen-Anhalt vom 3. April 2008 - L 2 AS 56/06 - juris Rn. 23 ff. und des Thüringer LSG vom 18. August 2016 - L 9 AS 366/15 - juris Rn. 22).
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