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   LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 2 AS 951/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,8299
LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 2 AS 951/12 B ER (https://dejure.org/2013,8299)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.04.2013 - L 2 AS 951/12 B ER (https://dejure.org/2013,8299)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. April 2013 - L 2 AS 951/12 B ER (https://dejure.org/2013,8299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 5 SGB 2, § 27 Abs 3 SGB 2 vom 20.12.2011, § 112 SGB 3 vom 20.12.2011, §§ 112 ff SGB 3, § 122 Abs 1 Nr 1 SGB 3 vom 20.12.2011
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - behinderter Mensch - Teilhabe am Arbeitsleben - Bezug von Ausbildungsgeld nach § 122 SGB 3 - Wohnheimunterbringung - Beibehaltung der bisherigen Unterkunft für Wochenendheimfahrten - kein ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - Bezug von Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III - Wohnheimunterbringung - kein Unterkunftskostenzuschuss nach § 27 SGB II - Übernahme der Unterkunftskosten durch den Rehabilitationsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende beim Bezug von Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III; Übernahme der Unterkunftskosten bei Wohnheimunterbringung und Beibehaltung der bisherigen Unterkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende beim Bezug von Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III; Übernahme der Unterkunftskosten bei Wohnheimunterbringung und Beibehaltung der bisherigen Unterkunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 756 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.12.2011 - L 2 AS 438/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss für Auszubildende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 2 AS 951/12
    Während dieser Zeit erhielt die Antragstellerin Arbeitslosengeld II (Alg II) als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) aufgrund einer Verpflichtung des Antragsgegners zur Leistungserbringung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2011 - L 2 AS 438/11 B ER).

    Der Senat gibt die gegenteilige Auffassung, wonach dieser Leistungsausschluss nicht für Behinderte Menschen mit Anspruch auf Ausbildungsgeld nach dem SGB III gilt (so noch der Senat im Beschluss vom 6. Dezember 2011 - L 2 AS 438/11 B ER - veröffentlicht in Juris) auf.

    Diese Rechtsauffassung hatte der Senat hauptsächlich damit begründet, dass es sich bei den für behinderte Menschen mit Ausbildungsgeld geförderten beruflichen Ausbildungen oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen um ein "aliud'" im Vergleich zu den entsprechenden Ausbildungen und Maßnahmen für nichtbehinderte Menschen handele (Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2011 - L 2 AS 438/11 B ER).

    Denn für die Rechtsanwendung ist die konkrete Norm bis zu einer Änderung durch den Gesetzgeber unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden ausgehend von dem Rechtszustand bei ihrem Inkrafttreten auszulegen (siehe dazu die Ausführungen im Beschluss des Senats 6. Dezember 2011 - L 2 AS 438/11 B ER - veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 2 AS 951/12
    Es kommt auf die sog. abstrakte Förderfähigkeit an (ständige Rspr. des Bundessozialgerichts (BSG), u.a. Urteil vom 6. September 2007, B 14/7b AS 28/06 R; Urteil vom 22. März 2012 m.w.N., B 4 AS 102/11 R, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 2 AS 951/12
    Anders dürfte es sich dagegen beispielsweise dann verhalten, wenn es sich bei der streitigen Ausbildung um eine Maßnahme handelt, die - aufgrund ihrer behinderungsspezifischen Besonderheiten - schon von vornherein nicht als "Ausbildung" im Sinne des § 7 Abs. 5 SGB II mit Berufsausbildungsförderung oder Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann (vgl. hierzu die Entscheidungen des BSG vom 16. Februar 2012, B 4 AS 94/11 R zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung vom 30. August 2010, B 4 AS 97/09 R, und zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, jeweils zitiert nach Juris).
  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 2 AS 951/12
    Anders dürfte es sich dagegen beispielsweise dann verhalten, wenn es sich bei der streitigen Ausbildung um eine Maßnahme handelt, die - aufgrund ihrer behinderungsspezifischen Besonderheiten - schon von vornherein nicht als "Ausbildung" im Sinne des § 7 Abs. 5 SGB II mit Berufsausbildungsförderung oder Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann (vgl. hierzu die Entscheidungen des BSG vom 16. Februar 2012, B 4 AS 94/11 R zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung vom 30. August 2010, B 4 AS 97/09 R, und zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, jeweils zitiert nach Juris).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 2 AS 951/12
    Es kommt auf die sog. abstrakte Förderfähigkeit an (ständige Rspr. des Bundessozialgerichts (BSG), u.a. Urteil vom 6. September 2007, B 14/7b AS 28/06 R; Urteil vom 22. März 2012 m.w.N., B 4 AS 102/11 R, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2012 - L 26 AS 2360/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Teilnahme an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 2 AS 951/12
    Der Senat hält nicht mehr an der auch von anderen Landessozialgerichten vertretenen Rechtsausfassung (vgl. u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2012, L 26 AS 2360/11 B ER m. w. Nachweisen; anderer Auffassung u. a.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2012, L 15 AS 168/12 B, jeweils zitiert nach juris) fest, dass § 7 Abs. 5 SGB II bei einer Förderung mit Ausbildungsgeld keine Anwendung findet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 15 AS 168/12

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhals für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 2 AS 951/12
    Der Senat hält nicht mehr an der auch von anderen Landessozialgerichten vertretenen Rechtsausfassung (vgl. u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2012, L 26 AS 2360/11 B ER m. w. Nachweisen; anderer Auffassung u. a.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2012, L 15 AS 168/12 B, jeweils zitiert nach juris) fest, dass § 7 Abs. 5 SGB II bei einer Förderung mit Ausbildungsgeld keine Anwendung findet.
  • LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14

    Besonderer Härtefall nach § 27 Abs. 4 SGB II

    Entsprechend dem Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 17.04.2013, L 2 AS 951/12 B ER, sei § 127 Abs. 1 S. 2 SGB III einschlägig.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - L 9 AS 310/13

    Darlehensweise bewilligte Leistungen nach dem SGB II

    Das SG hat darüber hinaus auch in Übereinstimmung mit der gerade in der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet vertretenen Auffassung (vgl. die folgenden, nach dem Urteil des SG ergangenen, ähnlich wie das SG argumentierenden Entscheidungen: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.01.2013 - L 34 AS 2968/12 B ER - , juris Rn. 18 ff.; LSG Sachen-Anhalt, Beschl. v. 17.04.2013 - L 2 AS 951/12 B ER -, juris Rn. 21 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.05.2013 - L 2 AS 1962/12 -, juris Rn. 38 ff.; Sächsisches LSG, Beschl. v. 09.09.2013 - L 7 AS 1237/13 B ER -, juris Rn. 23 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 22.01.2014 - L 13 AS 140/11 -, juris Rn. 21 ff.) im Ansatz zutreffend darauf abgestellt, dass es für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II nur auf die Art der Maßnahme und nicht darauf ankommt, welche Leistung (Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld) bezogen wird.

    (1) Nach Auffassung des Senats erfasst der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II berufsfördernde Bildungsmaßnahmen, die speziell auf behinderte Menschen ausgerichtet sind und die nicht behinderten Menschen nicht offen stehen, nicht (zu speziell für behinderte Menschen konzipierte Ausbildungen ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12 -, juris Rn. 29; Urt. v. 11.12.2013 - L 18 AS 148/11 -, juris Rn. 24; vgl. auch LSG Sachen-Anhalt, Beschl. v. 17.04.2013 - L 2 AS 951/12 B ER -, juris Rn. 24 a.E.; abweichend insoweit LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 22.01.2014 - L 13 AS 140/11 -, juris Rn. 25).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 7 AL 34/15

    Übernahme von Mietkosten für die Wohnung am früheren Wohnort während einer

    Entgegen der Auffassung des SG (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. April 2013 - L 2 AS 951/12 B ER - und Thüringer LSG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - L 9 AS 656/14 B ER -) taugt § 127 Abs. 1 Satz 2 SGB III nicht als Rechtsgrundlage für das Begehren der Klägerin.
  • LSG Hamburg, 14.07.2015 - L 2 AL 41/15
    Da es kaum Wohnheime oder Internate geben dürfen, die eine im eigentlichen Sinne ganzjährige Unterbringung (während der Feiertage etc.) anbieten, muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber auch eingedenk dieses Umstandes von der ihm zustehenden Befugnis zu Typisierung und Pauschalierung (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224 = juris, Rn. 74 m.w.N.) Gebrauch gemacht hat (ähnlich auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. April 2013 - L 2 AS 951/12 B ER, juris, Rn. 25).

    Eine extensive Auslegung oder auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht (dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Januar 2014 - L 19 AS 2316/13 B, juris Rn. 17; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 02. Juli 2014 - L 9 AS 656/14 B ER, juris, Rn. 21; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. April 2013 - L 2 AS 951/12 B ER; im Ergebnis auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14, juris, Rn. 63).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 19 AS 2316/13

    Teilnahme an Maßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung schließt dem

    Für die Anwendung des § 7 Abs. 5 SGB II ist allein maßgeblich, ob die realisierte Ausbildung im Rahmen des BAföG oder der § 51, 57, 58 SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist (LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 17.04.2013 - L 2 AS 951/12 B ER, LSG Sachsen Beschluss vom 09.09.2013 - L 7 AS 1237/13 B ER, LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 18.01.2103 - L 34 AS 2968/12 B ER; Spellbrink/G. Becker in Eicher, SGB 11, 3. Aufl., § 7 Rn. 187; Bernzen in Eicher, a.a.O., § 27 Rn. 49, Thie in LPK-SGB 11, 5. Aufl., § 7 Rn. 114).

    Die Vorschrift des § 27 Abs. 3 SGB II ist nicht analog auf Bezieher von Ausbildungsgeld, bei dem der Bedarf sich nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB III richtet, anwendbar (LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 17.04.2013 - L 2 AS 951/12 B ER).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2016 - L 2 AS 37/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Der Antragsgegner ist als aller Voraussicht nach unzuständiger Leistungsträger aber auf die Realisierung seines Erstattungsanspruchs gegen den zuständigen Leistungsträger - hier die Beigeladene - nach § 105 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) zu verweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2013 - L 2 AS 951/12 B ER - juris, Rn. 27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 140/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Zu diesen Fragen wird allerdings auch die Auffassung vertreten, der Maßnahmeträger - hier die Bundesagentur - sei zur Übernahme der Kosten zum Erhalt der Heimatwohnung verpflichtet (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. April 2013 - L 2 AS 951/12 B ER - in ZFSH/SGB 2013, 59f).
  • LSG Sachsen, 09.09.2013 - L 7 AS 1237/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Der Senat, der sich zur Frage des Leistungsausschlusses für behinderte Menschen mit Anspruch auf Ausbildungsgeld bisher nicht abschließend geäußert hat (vgl. Beschluss vom 06.09.2010 - L 7 B 633/08 AS-ER, Juris), schließt sich nach eigener Prüfung der geänderten Rechtsauffassung des LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2013 (L 2 AS 951/12 B ER, RdNrn. 21 bis 24) an.
  • LSG Thüringen, 02.07.2014 - L 9 AS 656/14

    Gewährung eines Pauschalbetrags für Unterbringung und Verpflegung für einen

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Generalklausel, welche zusätzliche Leistungen ermöglicht, um den Eingliederungserfolg abzusichern (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 17. April 2013 - L 2 AS 951/12 B ER).
  • LSG Sachsen, 09.09.2013 - L 7 AS 1238/13
    Zwar schließt sich der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der - der Auffassung der Antragstellerin widersprechenden - geänderten Rechtsauffassung des LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2013 (L 2 AS 951/12 B ER, RdNrn. 21 bis 24) an.
  • SG Detmold, 19.09.2019 - S 12 AL 105/19

    Keinen Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten am Heimatort, während

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 285/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 11 AL 40/18
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