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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11 B   

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https://dejure.org/2011,5786
LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11 B (https://dejure.org/2011,5786)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.10.2011 - L 2 AS 99/11 B (https://dejure.org/2011,5786)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - L 2 AS 99/11 B (https://dejure.org/2011,5786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 S 1 ZPO, § 20 Abs 2 S 1 SGB 2 vom 24.03.2006, § 28 Abs 1 S 3 Nr 1 SGB 2 vom 02.03.2009, Art 1 Abs 1 GG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender Erfolgsaussicht - Arbeitslosengeld II - Rüge der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung - nur entfernte Möglichkeit einer rückwirkenden Neuregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Erfolgsaussicht bei der Rüge der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Erfolgsaussicht bei der Rüge der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
    Ein höherer Regelleistungsbedarf ergibt sich für die Klägerinnen trotz der von BVerfG festgestellten Verfassungswidrigkeit der früheren gesetzlichen Regelung zur Regelleistungshöhe (vgl. BVerfG v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - BVerfGE 125, 175) aufgrund der Abweichung von den Strukturprinzipien des von ihm gewählten Statistikmodells bei der Herleitung der Regelleistungen nicht.

    Schon vor der Entscheidung des BVerfG vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a.) war in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der Gesetzgeber das Existenzminimum zu sichern hat und hierbei dessen Höhe zu bestimmen hat.

    An diesen Grundsätzen hat das Bundesverfassungsgericht auch jüngst festgehalten, wenn es formuliert, dass sich der Grundsicherungsanspruch nur dem Grunde nach und nicht in der Höhe aus der Verfassung ableitet und dass es eines Parlamentsgesetzes für die Festlegung bedarf (BVerfG v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 - Juris Rn. 138 und 136).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
    Die Sicherung des Existenzminimums ist eine der selbstverständlichen Pflichten eines Sozialstaats (vgl. schon BVerfG v. 18.06.1975 - 1 BvL 4/74 - BVerfGE 40, 121 - Juris Rn. 44).

    Hierbei hat der Gesetzgeber zudem zu bestimmen, wie dieser Mindestbedarf gedeckt wird (vgl. BVerfG v. 18.06.1975 - 1 BvL 4/74 - BVerfGE 40, 121 - Juris Rn. 44), d.h. er hat auch zu entscheiden welche Leistungen in Geld oder als Dienst- bzw. Sachleistungen zu gewähren sind.

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
    Es ist die originäre Aufgabe des Gesetzgebers, diesen von der Rechtsgemeinschaft anerkannten Mindestbedarf festzustellen (vgl. BVerfG v. 25.09.1992 - 2 BvL 5/91 - BVerfGE 87, 153 - Juris Rn. 68).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
    Sie haben die angefochtenen Bescheide bezeichnet und deren Rechtmäßigkeit unter anderem mit dem impliziten Verweis auf die offene Beurteilung der wegen der Festlegung der Regelleistung erfolgten Vorlage des Bundessozialgerichts an das Bundesverfassungsgericht (BSG v. 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R - Juris) und die Höhe der Kosten der Unterkunft bestritten.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft oder die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfG v. 13.02.2008 - 2 BvL 1/06 - BVerfGE 120, 125, 168 - Juris Rn. 146 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
    § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO setzt daher voraus, dass derjenige, der Prozesskostenhilfe begehrt, den Sachverhalt schildert (vgl. Fischer, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 117 Rn. 15; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 120) und wenigstens im Kern deutlich macht, auf welche rechtliche Beanstandung er seine Klage stützt (vgl. BVerfG v. 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93 - Juris Rn. 1; BVerfG v. 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 - Juris Rn. 15).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
    Mithin wären ohne die Begrenzung monatlich 349, 83 Euro wegen Miete und Nebenkosten zuzüglich 61, 09 Euro wegen Heizkosten (Abzug für Warmwasserbereitung 6, 33 Euro + 3,80 Euro, vgl. BSG v. 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R - Juris), d.h. 410, 91 Euro monatlich für die Leistungsbewilligung beachtlich.
  • BVerfG, 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
    § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO setzt daher voraus, dass derjenige, der Prozesskostenhilfe begehrt, den Sachverhalt schildert (vgl. Fischer, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 117 Rn. 15; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 120) und wenigstens im Kern deutlich macht, auf welche rechtliche Beanstandung er seine Klage stützt (vgl. BVerfG v. 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93 - Juris Rn. 1; BVerfG v. 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 - Juris Rn. 15).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
    Prozesskostenhilfe kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (Bundessozialgericht - BSG - v. 17.02.1989 - B 13 RJ 83/97 R, SozR 1500, § 72 Nr. 19).
  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass in der Regel Erfolgsaussichten zu bejahen sind, wenn sich in dem Rechtsstreit rechtliche und speziell verfassungsrechtliche Fragen von erheblicher Tragweite stellen (vgl. BVerfG v. 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97 - Juris Rn. 11).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

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