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   LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - L 2 B 152/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,36204
LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - L 2 B 152/08 AS ER (https://dejure.org/2008,36204)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.11.2008 - L 2 B 152/08 AS ER (https://dejure.org/2008,36204)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. November 2008 - L 2 B 152/08 AS ER (https://dejure.org/2008,36204)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - L 2 B 152/08
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat nach Inkrafttreten des SGB II zunächst die Auffassung vertreten, die Aufwendungen für die Tilgung von zur Eigenheimfinanzierung aufgenommenen Darlehen seien generell nicht als Unterkunftskosten zu berücksichtigen, wobei das BSG auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Bezug genommen hat (BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R).
  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - L 2 B 152/08
    Schon das BVerwG hat in seiner vom BSG zitierten Rechtsprechung ausgeführt, der Grundsatz, im Ergebnis zu einer Vermögensmehrung bei den Leistungsempfängern führende Tilgungsleistungen könnten nicht als Kosten der Unterkunft übernommen werden, könne dann keine strikte Geltung haben, wenn der Verlust der Unterkunft und eine damit neue Notlage zu befürchten sei (BVerwG, Urteil vom 24.4.1975 - V C 61/73 = BVerwGE 48, 182, 185f.).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - L 2 B 152/08
    Denn maßgeblich für die Kosten der Unterkunft sind die jeweils im Bedarfzeitraum anfallenden Kosten (BSG, Beschluss vom 16.5.2007, B 7b AS 40/06 R und Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.05.2008 - L 2 B 94/07
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - L 2 B 152/08
    Dies gilt aber - wie der Senat bereits an anderer Stelle entschieden hat - für nach Kündigung der Darlehen anfallenden Verzugszinsen (§§ 288 Abs. 1, 497 Abs. 1 S. 3 BGB) nicht (Beschluss des Senats vom 8. Mai 2008 - L 2 B 94/07 AS ER).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - L 2 B 152/08
    Denn maßgeblich für die Kosten der Unterkunft sind die jeweils im Bedarfzeitraum anfallenden Kosten (BSG, Beschluss vom 16.5.2007, B 7b AS 40/06 R und Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2012 - L 13 AS 3213/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Der Senat folgt den zwischen den Beteiligten ergangenen Entscheidungen des SG (vom 26. Juli 2010, S 20 AS 3784/10 ER, und vom 21. Juni 2011, S 20 AS 5899/10) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (vom 3. August 2010, L 7 AS 3572/10 ER-B) darin, dass die von der D. Bank als Schadensersatz geforderten Verzugszinsen (siehe die mit Schriftsatz vom 15. Oktober 2012 vorgelegte Aufstellung auf Bl. 41 ff. der Senatsakten) keine Kosten der Unterkunft sind und befindet sich damit in Übereinstimmung mit allen hierzu vorgefundenen Entscheidungen der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Mai 2008, L 2 B 94/07 AS-ER, veröffentlicht in Juris; und Beschluss vom 7. November 2008, L 2 B 152/08 AS-ER; Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 6. November 2008, S 15 AS 893/05; Sozialgericht Neuruppin, Beschluss vom 22. August 2011, S 26 1090/11 ER [mit Hinweis auf entsprechenden unveröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Juni 2011, L 10 AS 823/11B ER]; alle unter www.sozialgerichtsbarkeit.de abrufbar).

    Die D. Bank hat mit dem Kläger zu 1. auch keinen Vertrag geschlossen, der die Rückzahlung der Schulden unter Verhinderung von Vollstreckungsmaßnahmen regelt (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2010, L 7 AS 3572/10 ER-B und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. November 2008, L 2 B 152/08 AS ER, a.a.O.; vgl. aber auch Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 13. April 2010, L 9 AS 18/09, veröffentlicht in Juris), so dass nicht entschieden werden muss, ob ein erkaufter bloßer Vollstreckungsschutz ausreichend ist, um die dafür anfallenden Kosten als Aufwendungen für die Unterkunft im Sinne des § 22 SGB II qualifizieren zu können (so Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. November 2008, L 2 B 152/08 AS ER, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - L 2 AS 257/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf - selbst

    Auch dass - wie hier - der Zahlungspflicht zu der aus dem Immobiliendarlehen resultierenden Zinsforderung eine nachträglich abgeschlossene gesonderte Rückzahlungsvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigen Darlehensnehmer und dem Kreditgeber als eigenständige Rechtsgrundlage zugrunde liegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 7. November 2008 - L 2 B 152/08 AS ER - juris), führt nicht zur für § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu fordernden aktuellen Unterkunftsbezogenheit der Kosten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2015 - L 6 AS 1208/12
    Weder ist wegen ausstehender Zahlungen ein Antrag auf Zwangsversteigerung für das Grundstück des Klägers gestellt worden (vgl zu einer solchen Konstellation Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 7. November 2008 - L 2 B 152/08 AS ER) noch sind überhaupt die Zahlungen während des über 4jährigen Streitzeitraums angemahnt worden.
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