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   LSG Saarland, 21.04.2010 - L 2 KR 33/09   

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https://dejure.org/2010,51471
LSG Saarland, 21.04.2010 - L 2 KR 33/09 (https://dejure.org/2010,51471)
LSG Saarland, Entscheidung vom 21.04.2010 - L 2 KR 33/09 (https://dejure.org/2010,51471)
LSG Saarland, Entscheidung vom 21. April 2010 - L 2 KR 33/09 (https://dejure.org/2010,51471)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Saarland, 21.04.2010 - L 2 KR 33/09
    Auch ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bestehe nicht, da ein solcher neben der gleichzeitig geltend gemachten Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht möglich sei (BSG, Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R).

    Zutreffend hat das SG entschieden, dass auch ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch nicht besteht, da ein solcher neben der gleichzeitig geltend gemachten Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht möglich ist (BSG, Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - L 9 KR 201/04

    Kostenerstattung; unaufschiebbare Leistung; Notfallbehandlung; Kausalität;

    Auszug aus LSG Saarland, 21.04.2010 - L 2 KR 33/09
    Auch folge die Kammer hierbei bezüglich der Tatsache, dass der Kläger den Operationstermin offensichtlich bereits vor der mündlichen Ablehnung fest vereinbart gehabt habe, nicht der Rechtsprechung des LSG B.-Br., wonach es an dem erforderlichen Kausalzusammenhang fehlen solle, wenn die maßgeblichen Leistungen zwar erst nach Erhalt eines Ablehnungsbescheides durchgeführt würden, der Versicherte jedoch bereits im Zeitpunkt der Antragstellung dazu entschlossen gewesen sei, sich unabhängig von der Entscheidung der in Rede stehenden Maßnahme zu unterziehen (Urteil vom 19.09.2007 - L 9 KR 201/04).
  • BSG, 22.01.2009 - B 3 KR 47/08 B

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Krankenbehandlung

    Auszug aus LSG Saarland, 21.04.2010 - L 2 KR 33/09
    Das Wahlrecht eines Betroffenen bei der Krankenbehandlung beschränkt sich auf zur Versorgung der Versicherten zugelassene Ärzte und Krankenhäuser, umfasst also nicht auch die Behandlung in Privatkliniken (vgl. BSG, Beschluss vom 22.01.2009 - B 3 KR 47/08 B).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Saarland, 21.04.2010 - L 2 KR 33/09
    Die Leistungserbringer auszuwählen ist Sache des Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R; BSG, Beschluss vom 14.12.2006 - B 1 KR 114/06 B).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 114/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Kostenerstattung in der

    Auszug aus LSG Saarland, 21.04.2010 - L 2 KR 33/09
    Die Leistungserbringer auszuwählen ist Sache des Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R; BSG, Beschluss vom 14.12.2006 - B 1 KR 114/06 B).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Saarland, 21.04.2010 - L 2 KR 33/09
    Daraus folgt, dass der Kostenerstattungsanspruch mit dem Unvermögen der Krankenkasse zur rechtzeitigen Erbringung einer unaufschiebbaren Leistung nur begründet werden kann, wenn es Versicherten - aus medizinischen oder anderen Gründen - nicht möglich oder nicht zuzumuten war, vor der Beschaffung die Krankenkasse einzuschalten (BSG, Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R).
  • SG Kassel, 27.03.2012 - S 12 KR 10/12

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für bereits dem Grunde nach bewilligte

    Mit der Antragsgegnerin bleibt aber weiter festzuhalten, dass innerhalb der GKV Anspruch auf eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V zunächst rechtlich und tatsächlich nur in einem zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Krankenhaus besteht (vgl. hierzu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2012, L 5 KR 115/09; Hessisches Landessozialgericht, Urteile vom 07.06.2011, L 8 KR 271/09 und - in einer zumindest ähnlichen Fallgestaltung - vom 28.07.2005, L 8/14 KR 601/03; Landessozialgericht für das Saarland, Urteile vom 21.04.2010, L 2 KR 31/08 und L 2 KR 33/09; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3. März 2010, L 5 KR 2035/09; Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 4. September 2008, L 4 KR 357/07 und vom 30.10.2003, L 4 KR 203/01; BSG, Urteile vom 21. Februar 2006, B 1 KR 22/05 R und B 1 KR 34/04 R).
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