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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2010 - L 2 SF 159/09   

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https://dejure.org/2010,14656
LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2010 - L 2 SF 159/09 (https://dejure.org/2010,14656)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2010 - L 2 SF 159/09 (https://dejure.org/2010,14656)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - L 2 SF 159/09 (https://dejure.org/2010,14656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 191 SGG, § 20 JVEG, § 21 S 1 JVEG, § 2 Abs 3 ZuSEG, § 1360 S 2 BGB, Art 3 Abs 2 GG
    (Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhte Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung allein für "Nur-Hausfrauen" bzw. "Nur-Hausmänner"; Aufwertung der Arbeit in Haushalt und Familie als Sinn und Zweck der Vorschrift des § 21 Justizvergütungsgesetzes und Entschädigungsgesetzes (JVEG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren; erhöhte Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2108
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2010 - L 2 SF 159/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat es ausdrücklich gebilligt, dass Hausfrauen nach der damaligen Rechtslage im Vergleich zu sonstigen Personen, die keinen Verdienstausfall in Geld zu beklagen hatten, bevorzugt wurden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Oktober 1978, Az. 2 BvL 3/78, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2011 - L 4 P 18/09

    Wer bekommt die "Hausfrauenentschädigung"?

    Rechtlich sei § 21 Satz 1 JVEG einschränkend auf "Nur-Hausfrauen" bzw. "Nur-Hausmänner" anzuwenden (vgl. auch Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Mai 2010 - L 2 SF 159/09, zitiert nach juris).
  • KG, 16.08.2010 - 1 Ws 135/10

    Entschädigung ehrenamtlicher Richter: Anspruch eines Rentenempfängers auf eine

    Während jedoch die teilzeitbeschäftigten Erwerbstätigen über § 17 JVEG einen materiellen Ausgleich für die Heranziehung zu einer Zeit erhalten, in der sie kein Erwerbseinkommen erzielen, erhält ein Rentenempfänger ein zeitunabhängiges Erwerbsersatzeinkommen in Form der Rentenzahlung, die das frühere Erwerbseinkommen ersetzt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2010, L 2 SF 159/09,, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15

    Entschädigung des ehrenamtlichen Richters für Nachteile bei der Huashaltsführung

    Der Senat folgt der - soweit ersichtlich - zumindest ganz überwiegenden Auffassung, nach der die Entschädigung nach § 17 JVEG nur dem zustehen kann, der den Haushalt überwiegend führt (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage 2015, § 21 JVEG, Rn. 4; SG Leipzig, Beschluss v. 18.06.2009, S 1 SF 87/09 ERI, zitiert nach juris; in diesem Sinne auch OLG Nürnberg Rpfleger 1979, 234; SG Dresden, Beschluss v. 27.05.2003, S 1 AR 11/03, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.05.2010, L 2 SF 159/09, zitiert nach juris; Meyer/Höver/Bach a.a.O., § 21, Rn. 21.3).

    § 2 Abs. 3 ZuSEG, die Vorgängerregelung des § 21 JVEG, der mit § 17 JVEG übereinstimmenden Regelung für die Entschädigung von Zeugen, wurde vielmehr eingeführt, um nichterwerbstätigen Frauen, die ihre Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, durch die Führung des Haushaltes erfüllten, eine höhere Entschädigung zukommen zu lassen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.05.2010, L 2 SF 159/09, zitiert nach juris).

  • LSG Bayern, 26.11.2013 - L 15 SF 208/13

    Der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen steht bis zum

    In der Rechtsprechung wird teilweise die Ansicht vertreten, dass der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung nicht zulasse (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.05.2010, Az.: L 2 SF 159/09; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 16.08.2010, Az.: 1 Ws 135/10).
  • LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SF 141/13

    Festsetzung einer Entschädigung durch gerichtlichen Beschluss nach § 4 Abs. 1 S.

    Als Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist er jedoch nach Sinn und Zweck des § 21 JVEG einem Erwerbstätigen gleichgestellt (vgl. zu einem Bezieher von Erwerbsminderungsrente bereits Senatsbeschluss vom 08.01.2014 - L 8 SF 134/13 E - juris; ferner Sächsisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 15.02.2011 - L 6 SF 47/09 ERI - juris RdNr. 42; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.05.2010 - L 2 SF 159/09 - juris; anderer Ansicht: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.11.2011 - L 4 P 18/09 - juris; Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.12.2012 - 5 Ws 63/12 - juris).

    Auch der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des JVEG einschließlich seiner §§ 17, 21 zum 01.07.2004 keine im Vergleich zur Vorgängerregelung im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (vgl. hierzu ausführlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.05.2010 - L 2 SF 159/09 - juris RdNr. 11 ff.) weitergehende Regelung schaffen (so wohl aber LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.11.2011 - L 4 P 18/09 - RdNr. 19), wie im Zuge der Änderung des § 17 JVEG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr klargestellt worden ist.

  • LSG Sachsen, 08.01.2014 - L 8 SF 134/13

    Entschädigung ehrenamtlicher Richter im sozialgerichtlichen Verfahren

    Er bezieht jedoch eine Rente als Erwerbsersatzeinkommen (vgl. § 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch) und ist damit nach Sinn und Zweck des § 17 JVEG einem Erwerbstätigen gleichgestellt (vgl. bereits Sächsisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 15.02.2011 - L 6 SF 47/09 ERI - juris RdNr. 42; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.05.2010 - L 2 SF 159/09 - juris; a. A. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.11.2011 - L 4 P 18/09 - juris; Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.12.2012 - 5 Ws 63/12 - juris).

    Auch der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des JVEG einschließlich seiner §§ 17, 21 zum 01.07.2004 keine im Vergleich zur Vorgängerregelung im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (vgl. hierzu ausführlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.05.2010 - L 2 SF 159/09 - juris RdNr. 11 ff.) weitergehende Regelung schaffen (so wohl aber LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.11.2011 - L 4 P 18/09 - RdNr. 19), wie im Zuge der Änderung des § 17 JVEG durch das 2. Kostenrechtsmoderni sierungsgesetz nunmehr klargestellt worden ist.

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