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   LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08   

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https://dejure.org/2010,21496
LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08 (https://dejure.org/2010,21496)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08 (https://dejure.org/2010,21496)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 5548/08 (https://dejure.org/2010,21496)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - kein Rückgriff auf § 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12 - Härteregelung gem § 102 Abs 3 Nr 3 SGB 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbare Vorschrift hinsichtlich des Schutzes des Erben bei der Inanspruchnahme als Erbe nach dem verstorbenen Hilfeempfänger nach § 102 SGB XII

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 26.07.1993 - 12 B 90.3525
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08
    Anders als in dem von der Klägerseite angesprochenen Fall, über den der Bayerische VGH zu entscheiden hatte (12 B 90.3525, Urteil vom 26. Juli 1993) steht hier durch einen möglichen Verkauf der Immobilie nicht gleichzeitig die wirtschaftliche Existenzgrundlage auf dem Spiel.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 6 S 2567/90

    Sozialhilfe: Kostenersatzverlangen gegenüber dem Erben des Sozialhilfeempfängers

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08
    Ist der Erbe gezwungen, das ererbte Haus, das zu Lebzeiten der leistungsberechtigten Person Schonvermögen im Sinne von § 90 Abs. 2 bildete, zu veräußern, so führt dies ebenfalls zu keiner besonderen Härte (VGH Mannheim, FEVS 44, 104).
  • OVG Sachsen, 23.03.2006 - 4 E 318/05

    Erben sind zur Erstattung von Sozialhilfekosten verpflichtet

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08
    Eine besondere Härte kann sich auch nicht aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Erben (z.B. Arbeitslosigkeit) ergeben (vgl. LSG Schleswig-Holstein, ErbR 2006, 59).
  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R

    Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des

    Sie formuliert ihrem Wortlaut nach eine gleichrangige, kumulative Voraussetzung neben dem Erfordernis des Bewohnens des Hausgrundstücks durch den Hilfesuchenden oder eine andere einsatzpflichtige Person (BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 32; Mecke in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl 2014, § 90 RdNr 76) und stellt damit lediglich ein Kriterium für die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu treffende Prognoseentscheidung und die Frage eines Verwertungshindernisses während des Leistungsbezugs dar (vgl Geiger in LPK-SGB XII, 10. Aufl 2015, § 90 RdNr 49; LSG Baden-Württemberg vom 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08 - juris RdNr 37) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2017 - L 7 SO 2293/16

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung -

    Eine solche Härte ist bei einer auffallenden Atypik des zu beurteilenden Sachverhalts anzunehmen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als unbillig erscheinen lässt, den Erben für den Ersatz der Kosten der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 23. März 2010, a.a.O. Rdnrn. 27 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 5548/08 - juris Rdnrn. 40 ff.; Urteil vom 19. Oktober 2016 - L 2 SO 4914/14 - juris Rdnrn. 40 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 8 SO 113/09 - juris Rdnrn. 59 ff.; BGH, Beschluss vom 27. August 2014 - XII ZB 133/12 - juris Rdnr. 27 jeweils auch zum Folgenden).
  • LSG Bayern, 23.02.2012 - L 8 SO 113/09

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Anforderungen an die Bestimmtheit eines

    § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII begründet kein "postmortales Schonvermögen" zugunsten des Erben (LSG Baden-Württemberg v. 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08).

    Hätte der Gesetzgeber einen solchen Schutztatbestand begründen wollen, hätte er diesen konsequenterweise in die Regelungen über die Haftung der Erben nach § 102 SGB XII dort ausdrücklich in die "Freibetrags"- bzw. Härteregelungen aufnehmen können und müssen (vgl. LSG Baden Württemberg (v. 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 4914/14

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - 10-Jahres-Zeitraum - zu erstattende

    Allerdings kann eine die Ersatzpflicht ausschließende Härte dann vorliegen, wenn der Vermögensgegenstand vor dem Erbfall im Miteigentum des Leistungsberechtigten und des Erben stand und daher auch für beide gleichermaßen als Schonvermögen geschützt war (z.B. bei einem selbst bewohnten Hausgrundstück; zu einem beiden Eheleuten gemeinsam gehörenden landwirtschaftlichen Betrieb; vgl. Senatsentscheidung vom 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08 -, juris Rn. 44; Bayerisches LSG v. 23.2.2012 - L 8 SO 113/09 juris Rn. 63 mit Hinweis auf VGH München, FEVS 44, 461).
  • SG Berlin, 24.05.2011 - S 149 AS 21300/08

    Erben haften für Hartz IV-Bezug des Verstorbenen

    Die Härte muss besonders gewichtig sein, also objektiv besonders schwer wiegen (BSG, Urteil vom 23. März 2010, Az. B 8 SO 2/09 R, juris Rz. 27; Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010, Az. L 2 SO 5548/08, juris Rz. 43).

    Keine besondere Härte ergibt sich auch daraus, dass das Erbe für die Klägerin selbst Schonvermögen wäre (dazu vgl. BSG, Urteil vom 23. März 2010, Az. B 8 SO 2/09 R, juris Rz. 28; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010, Az. L 2 SO 5548/08, juris Rz. 47).

  • SG Aachen, 30.04.2013 - S 20 SO 159/12

    Verpflichtung der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten für aus

    Die Härte muss besonderes gewichtig sein, also objektiv besonders schwer wiegen (BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08; Bayers. LSG, Urteil vom 23.02.2012 - L 8 SO 113/09).
  • SG Berlin, 15.12.2017 - S 195 SO 851/16

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vorliegen einer besonderen Härte -

    Bei der Inanspruchnahme des Erben nach § 102 SGB XII ist nicht ergänzend auf § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII zurückzugreifen, da diese Regelung - wie der Beklagte richtig ausführt - kein "postmortales Schonvermögen" zugunsten des Erben begründet (BSG, Urteil vom 23. März 2010, B 8 SO 2/09; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Februar 2012, L 8 SO 113/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010, L 2 SO 5548/08).
  • SG Aachen, 03.09.2013 - S 20 SO 170/12

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung der ihm zustehenden

    Der Umstand, dass die Klägerin - zusammen mit ihrem getrennt lebenden Ehemann - lediglich Miteigentümerin des bebauten Grundstücks ist, steht der Annahme der Verwertbarkeit des Vermögensgegenstandes nicht entgegen (BSG, Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08).
  • SG Aachen, 03.09.2013 - A 20 SO 170/12

    Gewährung von Sozialhilfe als Zuschuss statt als Darlehen gegen dingliche

    Der Umstand, dass die Klägerin - zusammen mit ihrem getrennt lebenden Ehemann - lediglich Miteigentümerin des bebauten Grundstücks ist, steht der Annahme der Verwertbarkeit des Vermögensgegenstandes nicht entgegen (BSG, Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08).
  • SG Hannover, 05.09.2014 - S 4 SO 612/11
    Das von der Klägerin geforderte "postmortale Schonvermögen" ist dem SGB XII unbekannt (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010, L 2 SO 5548/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2012 - L 8 SO 221/11
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