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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 1145/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14884
LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 1145/05 (https://dejure.org/2011,14884)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2011 - L 2 U 1145/05 (https://dejure.org/2011,14884)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - L 2 U 1145/05 (https://dejure.org/2011,14884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 136 Abs 1 S 4 SGB 7, § 136 Abs 2 S 1 SGB 7, § 136 Abs 2 S 2 SGB 7, § 137 SGB 7, § 131 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - sachlich zuständiger Unfallversicherungsträger - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - Überweisungsanspruch gem § 136 Abs 1 S 4 SGB 7 - Zeitpunkt - Umgestaltung des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 136 SGB 7, § 131 SGB 7, § 122 SGB 7
    Überweisungsanspruch - Umgestaltung des Unternehmens - wesentliche Änderung - Kunden-GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit für eine sog. Kunden-GmbH richtet sich nach den von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätzen; Beurteilung der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit für eine sog. Kunden-GmbH anhand der von der Rechtsprechung ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständigkeit - Überweisung - wesentliche Änderung der Unternehmensverhältnisse - Gebäudereinigung - Krankenhausdienstleister - Umstellung im Gesamtunternehmen - Verlagerung des Unternehmensschwerpunkts - Kriterien zur Bestimmung des Hauptunternehmens - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 131 Abs. 1; SGB VII § 136; SGB VII § 137
    Ermittlung des sachlich zuständigen Unfallversicherungsträgers nach einer Umgestaltung des Unternehmens in eine Kunden-GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 1145/05
    Richtige Klageart für das klägerische Begehren auf Überweisung von der Beklagten an die Beigeladene ist die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 54 Abs. 1 und 2 Sozialgerichtsgesetz - SGG - (BSG, Urteil vom 11. August 1998, Az.: B 2 U 31/97 R).

    Das Unternehmen entscheidet daher über die sachliche Zugehörigkeit unabhängig davon, welcher Unternehmer die Tätigkeit ausübt (BSG, Urteil vom 11. August 1998, Az.: B 2 U 31/97 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 26).

    Ein gröblicher Irrtum bei der Beurteilung der Zuständigkeit beim Aufnahmebescheid vom 14. Oktober 1997 lag daher nicht vor (zum gröblichen Irrtum vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1998, Az.: B 2 U 31/97 R).

    "Grundlegend" bedeutet, dass das Unternehmen oder die Tätigkeit nicht mehr in die bisherige Gefahrengemeinschaft passt, der die beiden zentralen Aufgaben Unfallverhütung und Erbringung von Entschädigungsleistungen übertragen sind (BSG, Urteil vom 11. August 1998, Az.: B 2 U 31/97 R, zitiert nach juris, Rdnr. 30 m. w. N.).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 1145/05
    Eine Verurteilung setzt zwingend voraus, dass die Zuständigkeit zwischen allen Beteiligten offen bleibt, und setzt daher notwendig die Prüfung ggf. vorrangiger Klagebegehren voraus (zuletzt Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 20/07 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 21 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch für die ältere Rechtsprechung).

    Der für die Klägerin zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt sich nach der seinerzeit bei deren Ausgliederung oder Errichtung bestehenden Rechtslage (vgl. BSG, Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 20/07 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 27 und 34 m. w. N.).

    Zwar stellt der Eingriff in einen Katasterbestand einer anderen Berufsgenossenschaft einen besonders schweren und offenkundigen Fehler dar, der die Nichtigkeit des Aufnahmebescheides zur Folge hat (BSG, Urteil vom 02. April 2009, Az.: B 2 U 20/07 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 31).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 1145/05
    Ausgehend von den tatsächlichen Verhältnissen ist zu prüfen, wo der wirtschaftliche Schwerpunkt des Unternehmens liegt (BSG, Urteil vom 19. März 1991, Az.: 2 RU 33/90 = SozR 3-2200 § 667, Nr. 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2014 - 21 Sa 745/13

    Fachlicher Geltungsbereich des BRTV GaLaBau - Wahrung der tariflichen

    Nach § 131 Abs. 2 Satz 1 SGB VII gilt als Hauptunternehmen der Unternehmensteil, der den Schwerpunkt des Unternehmens bildet, d. h. der dem Gesamtunternehmen das Gepräge gibt (vgl. BSG vom 19.03.1991 - 2 RU 33/90 -, NZA 1991, 863 Rz. 26 zitiert nach juris; vom 05.02.1980 - 2 RU 80/79 -, SozR 2200 § 667 Nr. 3 Rz. 19 zitiert nach juris noch zur Vorgängervorschrift des § 647 Abs. 1 Satz 1 RVO; LSG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2011 - L 2 U 1145/05 -, UV-recht aktuell 2011, 597 Rz. 37. zitiert nach juris; KassKom-Ricke, § 131 SGB VII Rn. 8; beckOK SGB VII-Schlaeger, § 131 Rn. 4).

    Welche Strukturen einem Unternehmen das Gepräge geben, kann nicht schematisch beurteilt werden (LSG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2011 - L 2 U 1145/05 -, a. a. O. Rz. 38 zitiert nach juris; a. A. KassKom-Ricke, a. a. O., der für bestimmte Kriterien in einer bestimmten Reihenfolge plädiert; ähnlich auch Schmitt, SGB VII, § 131 Rn. 7).

    Zu beachten ist aber auch der Auftritt des Unternehmens an entsprechenden Segmenten des Marktes, die Zusammensetzung des Umsatzes, die Rentabilität der verschiedenen Abteilungen und die Akzeptanz verschiedener Angebote bei den Kunden, wobei die Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend ist (LSG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2011 - L 2 U 1145/05 -, a. a. O. Rz. 38 zitiert nach juris; vgl. auch beckOK SGB VII-Schlaeger, a. a. O. m. w. N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - L 3 U 208/18

    Überweisung - rückwirkende - Antragstellung - eindeutiger Widerspruch -

    Da der Zeitpunkt der Überweisung sonst von der Dauer des Rechtsstreits abhinge, habe im Falle der gerichtlichen Verurteilung zur Überweisung die Änderung rückwirkend zum Ablauf des Geschäftsjahres zu erfolgen, in dem das Unternehmen den Antrag auf Überweisung gestellt hat (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 -, Rn. 32, und vom 19. März 1991 - 2 RU 33/90 -, Rn. 35; dem folgend auch für § 137 SGB VII LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2011 - L 2 U 1145/05 -, Rn. 41, und Diel in: Hauck/Noftz, SGB, Stand: 05/15, § 137 SGB VII Rn. 5; dagegen LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2001 - L 15 U 103/97 -, Rn. 20ff.; alle zitiert nach juris).

    Ob ein Fall ursprünglich unrichtiger Zuständigkeit oder ein Fall nachträglich veränderter Zuständigkeit vorliegt, beurteilt sich nach der erstmaligen Aufnahme des Unternehmens bei einer Berufsgenossenschaft (BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2011 - L 2 U 1145/05 -, Rn. 34; beide zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 U 1754/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers -

    Die sachliche Zuständigkeit einer gewerblichen Berufsgenossenschaft richtet sich damit grds. nach Art und Gegenstand des Unternehmens, welches begrifflich von der natürlichen oder juristischen Person des Unternehmers zu trennen ist (LSG Berlin-Brandenburg 20.01.2011 - L 2 U 1145/05 - juris RdNr. 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - L 10 U 602/16

    Überweisung an einen anderen Unfallversicherungsträger; Schwerwiegende

    Richtige Klage für das klägerische Begehren auf Überweisung von der Beklagten an die Beigeladene ist die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 54 Abs. 1 und 2 Sozialgerichtsgesetz - SGG - (vgl BSG, Urteil vom 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R - in juris Rn 25; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2011 - L 2 U 1145/05 - in juris Rn 33).
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